AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 133-10 Isenburg-Büdingen contra Mainz, Kurfürst; Streit um Jagdrechte im Wildbann Dreieich sowie um die Befestigung des Fleckens Offenbach, 1628-1629 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 133-10
Titel:Isenburg-Büdingen contra Mainz, Kurfürst; Streit um Jagdrechte im Wildbann Dreieich sowie um die Befestigung des Fleckens Offenbach
Entstehungszeitraum:1628 - 1629
Frühere Signaturen:Fasz. 139, Nr. 8
Darin:Befehl an Graf Wolfgang Ernst, als agnatischer Erbe Heinrichs von Isenburg-Ronneburg und Mitbelehnter das vom Reich zu Lehen gehende Jagdrecht im Wildbann Dreieich zu schützen, 1601 04 30 (Abschr.), fol. 7r-8v; Gesuch der Burgmannen von Friedberg um Entbindung vom Kommissionsauftrag, u. a. mit dem Argument, sie seien dem Kurfürst von Mainz, dem Landgraf von Hessen und auch den Grafen von Isenburg “mit scharpffen Lehen- theilß auch Dienerpflicht undt Aidten dermaßen zugethan und verwandt, daß in pillichmeßiger Obacht und Ansehung deroselben, wir bey unß nicht finden, wie ohn Verletzung deren undt Vermeidung Partheylichkeitt in solchen [...] Irrungen und Gebrechen wir unß einiges Wegs geprauchen lassen können” (fol. 59r), 1629 01 16/26 (Ausf.), fol. 58r-61v; Gesuch des Abtes Johann Bernhard von Fulda, angesichts der Bedenken der Burgmannen auch ihn wegen der Kommission “vor entschuldiget zu halten”, 1629 02 16 (Ausf.), fol. 62r-65v; “Kurtze deduction, wie es umb die durch Wolffgang Henrichen Graffen zu Ysenburg bey der Röm. Kays. Maytt. undt sonsten geclagte demolition zu Offenbach, auch um die von bemelten Graffen praetendirte Jagens Gerechtigkeit in der Dreyaych, so dann durch eine, durch Ihre Churfr. G. zu Mainz von ime Graffen abgeforderte Straff und andre deß Graffen friedtbrüchige Händel im Reich beschaffen”, undat., fol. 70r-76r.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Isenburg-Büdingen, Graf Wolfgang Heinrich von
Beklagter/Antragsgegner:Mainz, Kurfürst Georg Friedrich von
Gegenstand - Beschreibung:Der Graf führt aus, nicht nur der Landgraf von Hessen-Darmstadt, mit dem er einen Prozess führe (Nr. 895), sondern auch der Kurfürst, insbesondere dessen Amtmann zu Steinheim am Main (Hanau) Johann Heinrich von Elza, missachteten seine alleinigen Jagdrechte im Wildbann Dreieich, welches ein ihm zukommendes Reichslehen sei. Der Kurfürst habe ihm sogar, weil er dessen Amtleuten und Dienern widerrechtlich gejagtes Wild abgenommen habe, mit einer Strafe von 4.000 Reichstaler belegt. Gleichzeitig meldet sich der Kurfürst und berichtet, der Graf, der sich schon früher als Reichsfeind gezeigt habe, habe begonnen, den Flecken Offenbach, welcher dem Graf bei der Isenburger Erbteilung 1628 zugesprochen worden sei, zu befestigen. Wäre die Fortifikation zum Abschluss gekommen, hätte der Graf Wasser- und Landwege sperren und den Reichsfeinden einen sicheren Übergang über den Main verschaffen können, den sie bisher nicht gehabt hätten. Weil höchste Gefahr im Verzug gewesen sei (es seien schon Geschütze aus Birstein auf dem Weg gewesen), habe er, der Kurfürst, die Festungsanlagen schleifen lassen. Der Graf erwidert, die Befestigung des Ortes habe allein dem Schutz des Offenbacher Schlosses vor marodierenden Soldaten dienen sollen, welches er bei seinem Einzug in einem demolierten Zustand vorgefunden habe. Die Zerstörung der Befestigungsanlagen sei ein Vergeltungsakt der mainzischen Amtleute wegen einer Niederlage im Streit um den Wildbann im Dreieich gewesen.
Entscheidungen:Votum ad imperatorem, 1628 12 27, fol. 19r-29v, gebilligt im Geheimen Rat 1628 12 28 (Verm.), fol. 29v, führt zu folgenden auf 1628 12 04 datierten Befehlen: Kommissionsauftrag an den Abt von Fulda und die Burgmannen von Friedberg, die Befestigung des Offenbacher Schlosses sowie die Jagdrechte im Wildbann Dreieich zu untersuchen und über beides zu berichten, ferner dem Graf zu befehlen, den Wiederaufbau der Befestigungsanlagen bis auf weiteres zurückzustellen, und den Kurfürst anzuweisen, das angedrohte Strafgeld einstweilen nicht einzuziehen, sowie überhaupt den Parteien zu befehlen, die gegenseitigen Tätlichkeiten einzustellen, (Konz.), fol. 30r-37v; An den Kurfürst von Mainz: Der Kaiser hätte es lieber gesehen, wenn der Kurfürst auf die Befestigung Offenbachs eher und vor dem eigenmächtigen Abbruch derselben aufmerksam gemacht hätte, der wegen der darin zum Ausdruck kommenden Sorge um Kaiser und Reich aber entschuldigt werde; der Kurfürst soll seinen Amtleuten befehlen, den Grafen, solange der Streit anhängig ist, nicht zu behelligen; eine Kommission sei eingerichtet worden, (Konz.), fol. 38r-44r; Befehl an den Grafen, Tätlichkeiten einzustellen und die Befestigung einstweilen nicht zu erneuern, sowie Mitteilung über die Beauftragung der Kommission, (Konz.), fol. 46r-48r.
Umfang:Fol. 1-81
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287726
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl