AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 181-3 Knigge contra Riese; Gesuch um den Erlass der nach einem Appellationsprozess um den Kauf des Guts Bredenbeck vom Reichskammergericht verhängten Strafe von 10 Mark lötigen Goldes nach beantragter Restitutio in integrum, 1683 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Kon

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 181-3
Titel:Knigge contra Riese; Gesuch um den Erlass der nach einem Appellationsprozess um den Kauf des Guts Bredenbeck vom Reichskammergericht verhängten Strafe von 10 Mark lötigen Goldes nach beantragter Restitutio in integrum
Entstehungszeitraum:1683
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 191, Nr. 3. Siehe auch K. 181, Nr. 5.
Darin:Urteil der Regierung des Fürstentums Calenberg in Hannover im Streit um den Kauf des Lehnguts Bredenbeck zwischen den Brüdern Jobst und Henning Johann von Knigge, Kläger, und Hyppolita, Witwe des verstorbenen Jobst von Knigge, bzw. deren Erben, Beklagte, zugunsten der Kläger, 1637 11 22 (Abschr.), fol. 37r-38v; Urteil des Reichskammergerichts von 1679 07 07 in Sachen Hyppolita, Witwe des verstorbenen Jobst von Knigge, bzw. deren Erben, Appellanten, gegen Jobst und Henning Johann von Knigge bzw. deren Erben, Appellaten, zugunsten der Appellaten, 1682 05 13 (Abschr.), fol. 4r-5v (der Appellationsprozess war seit 1638 07 09 am Reichskammergericht anhängig); strafbewehrter Befehl an die Regierung des Fürstentums Calenberg, die gegen die Appellanten mit Urteil von 1682 07 07 in contumaciam verhängte Strafe von 10 Mark lötigen Goldes zu vollstrecken, 1682 07 07 (Abschr.), fol. 15r-18v; Aufrechnungen gegenseitiger Forderungen, fol. 40r-41v; Bericht des Speyerer Reichsfiskals Franz Erasmus von Emmerich, 1683 07 19 (Ausf.), fol. 48r-51v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Knigge, Friedrich Ulrich von, für sich und seinen verstorbenen Bruder Jobst Hilmar von Knigge
Beklagter/Antragsgegner:Riese, Wilhelm Albrecht
Entscheidungen:Befehl an den Reichsfiskal in Speyer, über den Antrag auf Restitutio in integrum zu berichten und einstweilen nicht weiter auf die Umsetzung des Vollstreckungsbefehls zu dringen, 1683 05 14 (Konz.), fol. 46rv.
Umfang:Fol. 1-51
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1713
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3382139
 

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