AT-OeStA/HHStA StK Patente 2-48 König Ferdinand I. ordnet an, dass alle jene Untertanen, die geistliche Güter durch Kauf oder Versatz an sich gebracht haben innerhalb der nächsten 4 Wochen die Kauf- oder Pfandbriefe samt Kopien und die zugehörigen Bewilligungen durch den Landesfürsten beim Vizedom

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA StK Patente 2-48
Titel:König Ferdinand I. ordnet an, dass alle jene Untertanen, die geistliche Güter durch Kauf oder Versatz an sich gebracht haben innerhalb der nächsten 4 Wochen die Kauf- oder Pfandbriefe samt Kopien und die zugehörigen Bewilligungen durch den Landesfürsten beim Vizedom vorweisen müssen, da Besitzänderungsbewilligungen allein dem Landesfürsten zustehen.
Entstehungszeitraum:31.12.1545
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Patent

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Kaiser Ferdinand I.
Empfänger/Vertragspartner:alle Untertanen im alle Untertanen in Niederösterreich unter und ob der Enns
Ort:Wien
Sprache:Deutsch
Beschreibstoff:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Der Titel ist die historische Originalbeschreibung, die das Staatsarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Dieser kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1575
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3407071
 

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