AT-OeStA/HHStA StK Patente 2-67 König Ferdinand I. ordnet an, dass im Todesfall eines Geistlichen, seine Güter nicht eingezogen, sondern neu besetzt werden, damit das Wort Gottes verkündet werden kann, 1548.03.20 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA StK Patente 2-67
Titel:König Ferdinand I. ordnet an, dass im Todesfall eines Geistlichen, seine Güter nicht eingezogen, sondern neu besetzt werden, damit das Wort Gottes verkündet werden kann
Entstehungszeitraum:20.03.1548
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Patent

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:König Ferdinand I.
Empfänger/Vertragspartner:alle Untertanen in Niederösterreich, die Vogteien oder Obrigkeiten über Gotteshäuser, Pfarren, Benefizien oder Stifte inne haben
Ort:Augsburg
Sprache:Deutsch
Beschreibstoff:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Der Titel ist die historische Originalbeschreibung, die das Staatsarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Dieser kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1578
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3409228
 

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