AT-OeStA/HHStA StK Patente 2-96 König Ferdinand verbietet den Jagdberechtigten, Wildpretschützen anzustellen und befiehlt, dass sie selbst zu gewohnter Zeit mit Hunden - wie es sich gebührt - jagen sollen; er verbietet die Errichtung von Zäunen und untersagt den gemeinen Untertanen das Tragen von

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA StK Patente 2-96
Titel:König Ferdinand verbietet den Jagdberechtigten, Wildpretschützen anzustellen und befiehlt, dass sie selbst zu gewohnter Zeit mit Hunden - wie es sich gebührt - jagen sollen; er verbietet die Errichtung von Zäunen und untersagt den gemeinen Untertanen das Tragen von Büchsen. Bei Zuwiderhandeln drohen 14 Tage Arrest im Turm, bei wiederholtem Zuwiderhandeln Landesverweis.
Entstehungszeitraum:06.07.1549
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Patent

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:König Ferdinand I.
Empfänger/Vertragspartner:alle Untertanen im Fürstentum Österreich ob der Enns, besonders jene mit Jagdrecht
Ort:Prag
Sprache:Deutsch
Siegel:Oblatensiegel
Beschreibstoff:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Der Titel ist die historische Originalbeschreibung, die das Staatsarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Dieser kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1579
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3412752
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl