AT-OeStA/HHStA StK Patente 4-21 Landeshauptmann Dietmar zu Losenstein und in der Gschwendt gibt Anordnungen betreffend die Behandlung der Malefizpersonen, die gemäß Landgerichtsordnung behandelt werden sollen; Mord und vorsätzlicher Totschlag sollen mit Exekution geahndet werden., 1573.01.31 (Einz

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA StK Patente 4-21
Titel:Landeshauptmann Dietmar zu Losenstein und in der Gschwendt gibt Anordnungen betreffend die Behandlung der Malefizpersonen, die gemäß Landgerichtsordnung behandelt werden sollen; Mord und vorsätzlicher Totschlag sollen mit Exekution geahndet werden.
Entstehungszeitraum:31.01.1573
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Patent

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Dietmar zu Losenstein und in der Gschwendt, kaiserlicher Rat und Landeshauptmann von Österreich ob der Enns
Empfänger/Vertragspartner:die Landesgerichtsherren, deren Verwalter, die Städte und Märkte im Erzherzogtum Österreich ob der Enns
Ort:Linz
Sprache:Deutsch
Siegel:Oblatensiegel
Beschreibstoff:Papier

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:handgeschrieben
Der Titel ist die historische Originalbeschreibung, die das Staatsarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Dieser kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1603
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3434698
 

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