AT-OeStA/HHStA StK Patente 4-30 Erzherzog Karl von Innerösterreich ordnet an, dass die Güter verstorbener Geistlicher nicht angerührt werden dürfen, sondern die nächstgesessenen Pfarrer oder Benefiziaten verständigt werden müssen, die Erben ihr Erbe erhalten sollen, damit die Geistlichen sich wied

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA StK Patente 4-30
Titel:Erzherzog Karl von Innerösterreich ordnet an, dass die Güter verstorbener Geistlicher nicht angerührt werden dürfen, sondern die nächstgesessenen Pfarrer oder Benefiziaten verständigt werden müssen, die Erben ihr Erbe erhalten sollen, damit die Geistlichen sich wieder auf den Pfarren, Benefizien und Stiften niederlassen und die Bevölkerung mit Gottesdienst versorgen
Entstehungszeitraum:15.03.1574
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Patent

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Erzherzog Karl von Innerösterreich
Empfänger/Vertragspartner:alle Untertanen in Niederösterreich, besonders jene, die Vogteien, Obrigkeiten, Pfarren, Benefizien und Stifte in Verwaltung haben
Ort:Graz
Sprache:Deutsch
Siegel:Oblatensiegel
Beschreibstoff:Papier

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:gedruckt
Der Titel ist die historische Originalbeschreibung, die das Staatsarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Dieser kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1604
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3435851
 

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