AT-OeStA/HHStA StK Patente 4-105 Der Landeshauptmann und die Landräte erlassen ein Dekret zum Procedere vor Gericht; so dürfen die Schlussreden nicht länger als ein Bogen sein, die Abschriften der Verhöre müssen von den Procuratoren mitunterschrieben sein und wie die Weisungen zu erfolgen haben, 1

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA StK Patente 4-105
Titel:Der Landeshauptmann und die Landräte erlassen ein Dekret zum Procedere vor Gericht; so dürfen die Schlussreden nicht länger als ein Bogen sein, die Abschriften der Verhöre müssen von den Procuratoren mitunterschrieben sein und wie die Weisungen zu erfolgen haben
Entstehungszeitraum:24.11.1580
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Patent

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Der Landeshauptmann und die Landräte
Empfänger/Vertragspartner:alle Parteien, Advokaten, Procuratoren, Schriftsteller und Supplikationsschreiber, die vor dem Gericht der Landhauptmannschaft handeln müssen
Sprache:Deutsch
Beschreibstoff:Papier

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Abschrift
Der Titel ist die historische Originalbeschreibung, die das Staatsarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Dieser kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1610
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3443934
 

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