AT-OeStA/HHStA StK Patente 4-107 Kaiser Rudolf II. ordnet an, dass alle Untertanen, die Söhne oder Töchter haben, diese nicht zu Hause behalten dürfen, sondern sie ihrem Grundherren oder, wenn dieser sie nicht benötigt einem anderen Grundherren gegen Bezahlung in Dienst zu geben haben., 1581.02.27

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA StK Patente 4-107
Titel:Kaiser Rudolf II. ordnet an, dass alle Untertanen, die Söhne oder Töchter haben, diese nicht zu Hause behalten dürfen, sondern sie ihrem Grundherren oder, wenn dieser sie nicht benötigt einem anderen Grundherren gegen Bezahlung in Dienst zu geben haben.
Entstehungszeitraum:27.02.1581
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Patent

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Kaiser Rudolf II.
Empfänger/Vertragspartner:alle Untertanen im Erzherzogtum Österreich ob der Enns
Ort:Wien
Sprache:Deutsch
Siegel:Oblatesiegel abgefallen
Beschreibstoff:Papier

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:gedruckt
Der Titel ist die historische Originalbeschreibung, die das Staatsarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Dieser kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1611
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3443936
 

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