AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 233-1 Limburg-Styrum contra Reichsritterschaft Schwaben; Klage wegen der Verwüstung des Tiergartens der Herrschaft Illereichen (Markt Altenstadt), Wegnahme von Vieh und Feldfrüchten, Verletzung und Gefangennahme von Untertanen mit Hilfe von abgedankten Soldate

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 233-1
Titel:Limburg-Styrum contra Reichsritterschaft Schwaben; Klage wegen der Verwüstung des Tiergartens der Herrschaft Illereichen (Markt Altenstadt), Wegnahme von Vieh und Feldfrüchten, Verletzung und Gefangennahme von Untertanen mit Hilfe von abgedankten Soldaten aus Ulm und Gegenklage wegen zahlreicher Übergriffe auf benachbarte reichsritterschaftliche Güter, insbesondere der Sperrung des Mühlbachs sowie des Zugangs zum Tiergarten und zum Grafenwald (Fortsetzung von Antiqua 232-2)
Entstehungszeitraum:1679 - 1691
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 239, Nr. 1-3, Fasz. 240, Nr. 1-2
Darin:Kommissionsbericht, 1681 11 06/16 (Ausf.), fol. 34r-37v; Kommissionsakten, fol. 141r-314v, darin: Kommissionsbericht, 1682 12 21/31 (Ausf.), fol. 146r-156v; Rotulus über Zeugenbefragungen zu impetratischen Beweisartikeln, 1682 11 29/30, fol. 160r-267v; großformatiger Plan des Tiergartens der Herrschaft Illereichen, Karte ca. H120xB90cm, umfasst das Gebiet zwischen Iller, Jedesheim, Osterberg und Filzingen, gezeichnet im Juni 1682 von dem kaiserlichen Generalquartiermeister, Leutnant sowie fürstlich württembergischen Ingenieur und Mathematiker zu Tübingen Ludwig von Holcken, fol. 269; Abschrift der Kommissionsakten, fol. 502r-707v (darin: ein zweites Exemplar von Holckens Plan, fol. 658r); Verzeichnis der von der Ritterschaft bezahlten Taxgebühren, 1681-1686, fol. 750r-751v; reichshofrätliche Relationen, Entwürfe zu einem Votum ad imperatorem sowie Beilagen dazu, fol. 883r-1001v, darin: Abschriften der Mandate und Urteile, insbesondere von 1688-1691, sowie Kommissionsberichte; Notariatsinstrumente.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Limburg-Styrum, Graf Maximilian Wilhelm von, vice versa
Beklagter/Antragsgegner:Reichsritterschaft Schwaben, Kanton Donau, für ihre Mitglieder Hans Gotthard Vöhlin auf Illertissen, Veit Ernst von Rechberg, vice versa
RHR-Agenten:Limburg-Styrum: Johann Dummer (1679), Johann Christoph Arnstein (1680), Arnold Knoop (1681); Reichsritterschaft: Johann Jakob Albrecht von Lauterburg (1679)
Entscheidungen:Befehl an die Kommission, den Bericht über Zerstörung des Zauns (beim Tiergarten) und die Schadensansprüche des Klägers innerhalb von zwei Monaten einzureichen und Tätlichkeiten zu verhindern, 1681 08 25 (Konz.), fol. 6rv; weitere Befehle an die Kommission: 1682 01 23 (Konz.), fol. 49r-50r; 1686 07 05 (Konz.), fol. 414r; Paritoria an die Reichsritterschaft betr. das Urteil von 1680 12 24 und die darin angeordneten Restitutionen, 1682 01 23 (Konz.), fol. 51rv; Befehl an den Graf, die beklagten Schäden im Tiergarten bis zur Untersuchung durch die Kommission nicht zu beheben und die Kommission zu respektieren, 1682 01 23 (Konz.), fol. 53rv; 1. Paritoria an den Graf, gemäß dem Urteil von 1680 12 24 den Mühlbach wieder zu öffnen, 1686 01 22 (Konz.), fol. 369rv; 2. Paritoria an den Graf, 1687 02 17 (Konz.), fol. 483rv; desgl. an die Ritterschaft, 1686 01 22 (Konz.), fol. 412rv; 3. Paritoria an den Graf, 1688 04 26 (Konz.), fol. 768rv; Befehl an den Herzog von Württemberg, das Urteil von 1680 12 24 den Mühlbach betr. gegen den Graf zu vollstrecken, 1688 04 26 (Konz.), fol. 770rv; Urteil: die reichsritterschaftlichen Paritionsanzeigen werden anerkannt, dem Graf hingegen Auflagen und Befehle hinsichtlich der Umzäunung des Tiergartens und des Grafenwalds gemacht, 1688 05 20 (Konz.), fol. 777rv; Befehl an die Kommission, auf Kosten des Grafen für die Umsetzung des Urteils zu sorgen, 1688 05 20 (Konz.), fol. 779rv, ferner (Abschr.), fol. 850r; Auftrag an die Stadt Memmingen („commissio ad occulos“), den Mühlbach zu inspizieren und gegebenenfalls auf Kosten der säumigen Partei öffnen zu lassen, 1688 11 13 (Konz.), fol. 831rv; Urteil: Wegen der Nichtbefolgung des Urteils von 1680 12 24 und dreier Paritoria betr. die Öffnung des Mühlbachs muss der Graf die ihm mehrfach angedrohte Strafe sowie die Gerichtskosten der Gegenseite bezahlen, 1690 09 15 (Konz.), fol. 860r; Befehl an die Kommission, die Öffnung des Mühlbachs wie auch des Grafenwalds zugunsten der klagenden Ritterschaft durchzusetzen, 1690 09 15 (Konz.), fol. 862r-863r.
Umfang:Fol. 1-1001
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1721
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3478546
 

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