AT-OeStA/HHStA PFF GDPFF ÄR 23-4-11 Note des Grafen Stadion, dass das Kammeralzahlamt erst dann den Auftrag zum Rückersatz der Aerarialvorschüsse ausführen kann, wenn die Verwendung der betreffenden Beträge nachgewiesen ist, 1817.07.23 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA PFF GDPFF ÄR 23-4-11
Titel:Note des Grafen Stadion, dass das Kammeralzahlamt erst dann den Auftrag zum Rückersatz der Aerarialvorschüsse ausführen kann, wenn die Verwendung der betreffenden Beträge nachgewiesen ist
Entstehungszeitraum:23.07.1817
Stufe:Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File)

Angaben zum Umfang

Umfang:folio 26 - 27

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1847
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3486027
 

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