AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 242-26 Lindau; Gesuch, die dem Reich nicht mehr unmittelbar unterworfenen Städte Konstanz und St. Gallen als "gefreite" Richter der Stadt Lindau durch zwei der Städte Ulm, Memmingen, Leutkirch, Isny oder Wangen zu ersetzen, 1640-1645 (Akt (Sammelakt, Grundzl.,

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 242-26
Titel:Lindau; Gesuch, die dem Reich nicht mehr unmittelbar unterworfenen Städte Konstanz und St. Gallen als "gefreite" Richter der Stadt Lindau durch zwei der Städte Ulm, Memmingen, Leutkirch, Isny oder Wangen zu ersetzen
Entstehungszeitraum:1640 - 1645
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 252, Nr. 19
Darin:Friedrich II. gewährt der Stadt Lindau u. a. das Recht, dass erstinstanzliche Klagen gegen sie nur an den Gerichten der Reichsstädte Konstanz, Überlingen, Ravensburg und St. Gallen vorgebracht werden dürfen und die Stadt Lindau frei wählen darf, vor welchem dieser Stadtgerichte sie sich verantworten möchte, 1452 08 26 (Abschr.), fol. 3r-4v (u. a.); Bericht der Erzherzogin Claudia von Tirol, 1645 02 06 (Ausf.), fol. 24r-26v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Lindau, Stadt
Entscheidungen:Auszug aus dem Reichshofratsprotokoll über ein Votum ad imperatorem mit dem Vorschlag, anstelle der beiden Städte Konstanz und St. Gallen die Stadt Augsburg zu einem Lindauer Richter zu ernennen, 1644 05 23, fol. 13r-15v, gebilligt im Geheimen Rat mit dem Zusatz, Konstanz betr. einen Bericht von Erzherzogin Claudia von Tirol anzufordern, 1644 06 08 (Verm.), fol. 14v; Anforderung des Berichts, 1644 06 08 (Konz.), fol. 15r-16r; Votum ad imperatorem mit dem Vorschlag, die von Lindau als neuer Richter abgelehnte Stadt Augsburg durch Wangen und Isny zu ersetzen, 1644 09 01, fol. 19r-20v, dazu Entscheidung im Geheimen Rat, diesen Vorschlag einstweilen nicht umzusetzen und die Erzherzogin nochmals zu dem gewünschten Bericht aufzufordern, 1644 09 05 (Verm), fol. 19r; nochmalige Aufforderung an die Erzherzogin, 1644 09 05 (Konz.), fol. 21r.
Umfang:Fol. 1-27
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1675
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3549827
 

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