AT-OeStA/HHStA StK Patente 6-13 Verordnung zum vierzig-stündlichen Gebet und wann wer zu beten hat, keine Angabe (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA StK Patente 6-13
Titel:Verordnung zum vierzig-stündlichen Gebet und wann wer zu beten hat
Entstehungszeitraum:keine Angabe
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Patent

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:landesfürstliche Obrigkeit
Empfänger/Vertragspartner:alle in der Stadt und dem Burgfried wohnenden Untertanen, besonders die kaiserliche Hofregierungs-, Kammer- u. andere Räte, Offiziere, Diener, Buchhalter etc.
Sprache:Deutsch
Beschreibstoff:Papier

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3571227
 

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