AT-OeStA/HHStA StK Patente 6-43 Hofresolution, durch welche zu ersehen ist, dass bei Angelegenheiten, wo vom Hof oder von der Regierung gegen privatherrschaftliche Untertanen Beschwerde geführt wird, das ius prima instantia der Grundobrigkeit nicht zum Tragen kommt, sondern der beklagte Teil unwei

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA StK Patente 6-43
Titel:Hofresolution, durch welche zu ersehen ist, dass bei Angelegenheiten, wo vom Hof oder von der Regierung gegen privatherrschaftliche Untertanen Beschwerde geführt wird, das ius prima instantia der Grundobrigkeit nicht zum Tragen kommt, sondern der beklagte Teil unweigerlich vor die höhere Instanz zu stellen sei
Entstehungszeitraum:03.09.1601
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Patent

Angaben zu Inhalt und Struktur

Empfänger/Vertragspartner:Hans Wilhelm zu Hardegg
Sprache:Deutsch
Beschreibstoff:Papier

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Abschrift
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1631
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3571257
 

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