AT-OeStA/HHStA StK Patente 7-25-22 Der Landesverwalter und der Landesvizedom von Kärnten ordnen an, dass die herumziehenden Kreigsknechte das Land verlassen müssen, dass nicht mehr als drei Kriegsknechte gemeinsam durch das Land ziehen dürfen; räuberische Soldaten, herrenloses Gesinde und herumzie

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA StK Patente 7-25-22
Titel:Der Landesverwalter und der Landesvizedom von Kärnten ordnen an, dass die herumziehenden Kreigsknechte das Land verlassen müssen, dass nicht mehr als drei Kriegsknechte gemeinsam durch das Land ziehen dürfen; räuberische Soldaten, herrenloses Gesinde und herumziehende Bettler sind zu bestrafen
Entstehungszeitraum:17.06.1624
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Patent

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Hans Kulmer zu Rosenbichl und Hochstein, Verwalter der Landeshauptmannschaft Kärnten und Landesvizedom Johann Baptist Vischer von Massereg
Ort:Klagenfurt
Sprache:Deutsch

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Abschrift
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1654
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3610316
 

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