AT-OeStA/HHStA StK Patente 8-67 Der Landeshauptmann von Österreich ob der Enns ordnet an, dass die Grundobrigkeiten der vier Viertel des Landes ob der Enns ihre Untertanen vor das Landgericht bringen müssen, wenn der Langerichtsverwalter dies wünscht, 1632.08.12 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Kar

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA StK Patente 8-67
Titel:Der Landeshauptmann von Österreich ob der Enns ordnet an, dass die Grundobrigkeiten der vier Viertel des Landes ob der Enns ihre Untertanen vor das Landgericht bringen müssen, wenn der Langerichtsverwalter dies wünscht
Entstehungszeitraum:12.08.1632
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Patent

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Hans Ludwig von Kuefstein, Laneshauptmann von Österreich ob der Enns
Empfänger/Vertragspartner:alle Grundobrigkeiten in Österreich ob der Enns
Ort:Linz
Sprache:Deutsch
Siegel:Oblatensiegel abgefallen

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:gedruckt
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1662
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3675553
 

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