AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 439-4 Osterloff contra Goslar; Gesuch um ein Zahlungsmandat sine clausula und gegebenenfalls einen Vollstreckungsbefehl an den Kurfürsten von Brandenburg zur Erlangung eines in Form einer Heiratsgeldzuweisung erworbenen Anteils in Höhe von 2.000 Gulden an eine

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 439-4
Titel:Osterloff contra Goslar; Gesuch um ein Zahlungsmandat sine clausula und gegebenenfalls einen Vollstreckungsbefehl an den Kurfürsten von Brandenburg zur Erlangung eines in Form einer Heiratsgeldzuweisung erworbenen Anteils in Höhe von 2.000 Gulden an einer Schuld der Stadt Goslar gegenüber dem Schwiegervater Jürgen Könnecke zu Eilenstedt
Entstehungszeitraum:1654
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 453, Nr. 9
Darin:Befehl an die Stadt Goslar, ihre Schuld gegenüber Maria von Stollberg, der Witwe Könneckes, zu begleichen; weil Witwen und Waisen betroffen seien, handle es sich um eine privilegierte Schuld, welche von den der Stadt gewährten Schuldenmoratorien ausgenommen sei, 1629 04 23 (Abschr.), fol. 6r; Fürbittschreiben des Kurfürsten Anselm Kasimir von Mainz für Maria von Stollberg und Anselm von Landsberg betr. die Privilegierung ihrer Schuldforderungen gegenüber der Stadt Goslar, 1630 01 07 (Abschr.), fol. 8rv; Abschiedszeugnis des Cornelius Anchemant, Rittmeister des kaiserlichen ferarischen Regiments, über den Soldatendienst Heinrich Osterloffs, 1629 07 21 (Abschr.), fol. 12r; weitere dergl. Zeugnisse für Osterloff von dem: Obrist Heinrich von Holk, 1631 10 15/25 (Abschr.), fol. 13r; Generalfeldwachtmeister Adolf von Puchheim, 1638 02 25 (Abschr.), fol. 14rv.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Osterloff, Heinrich, Bürgermeister beider Städte Wernigerode
Beklagter/Antragsgegner:Goslar, Stadt
Entscheidungen:Befehl an die Stadt, den bereits ergangenen Zahlungsbefehlen zu gehorchen, 1654 02 07 (Konz.), fol. 16rv.
Umfang:Fol. 1-16
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1684
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3824384
 

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