AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 452-23 Österreich contra Fugger und Reichskammergericht; Streit um die Zulässigkeit eines reichskammergerichtlichen Mandats und Paritionsurteils gegen den Erzherzog im Zuge der von Fugger wegen verweigerter Justiz in Tirol vor das Reichskammergericht gebrachte

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 452-23
Titel:Österreich contra Fugger und Reichskammergericht; Streit um die Zulässigkeit eines reichskammergerichtlichen Mandats und Paritionsurteils gegen den Erzherzog im Zuge der von Fugger wegen verweigerter Justiz in Tirol vor das Reichskammergericht gebrachten Auseinandersetzung zwischen Fugger und den Grafen von Trautsohn um die Tiroler Pfandgüter Enn und Kaldiff
Entstehungszeitraum:1614 - 1617
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 469, Nr. 25
Darin:Paritionsurteil des Reichskammergerichts betr. ein gegen den Erzherzog gerichtetes Mandat, 1614 11 03, fol. 5r; "Sumarischer Inhalt des Verlauffs in Entsetz- und Spollierung der Herrschafften Enn und Caldiff, auch denegata justitia fürgangen", fol. 29r-31r.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Österreich, Erzherzog Maximilian III. von
Beklagter/Antragsgegner:Reichskammergericht; Fugger, Georg d. Ä.
Entscheidungen:Votum ad imperatorem, 1615 01 05, fol. 7r-10v; an den Erzherzog: er möge sich bis zum Eintreffen der vom Bischof von Speyer angeforderten Akten gedulden und darauf vertrauen, dass das Reichkammergericht nach dem Einreichen des Schriftsatzes des österreichischen Anwalts nicht weiter gegen ihn vorgehe, 1615 01 23 (Konz.), fol. 11rv; Befehl an das Reichskammergericht, die Akten einzuschicken, 1615 01 23 (Konz.), fol. 13rv; an den Kammerrichter zu Speyer: obwohl der Kaiser nicht in laufende Prozesse eingreifen möchte, erinnere er im gegebenen Fall an die Privilegien des Hauses Österreich und vertraue darauf, dass das Reichskammergericht diese nicht verletzen werde, 1615 01 23 (Konz.), fol. 15rv.
Umfang:Fol. 1-33
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1647
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3942352
 

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