AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 452-43 Österreich contra Waldburg-Scheer; Gesuch um ein Inhibitionsmandat gegen den Verkauf des Dorfs Schlatt unter Krähen an die Stadt Schaffhausen unter Verweis auf den Erbvertrag, den Verlust von Jurisdiktionsrechten sowie auf die damit drohende Einführung

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 452-43
Titel:Österreich contra Waldburg-Scheer; Gesuch um ein Inhibitionsmandat gegen den Verkauf des Dorfs Schlatt unter Krähen an die Stadt Schaffhausen unter Verweis auf den Erbvertrag, den Verlust von Jurisdiktionsrechten sowie auf die damit drohende Einführung der reformierten Lehre in dem in der österreichischen Landgrafschaft Nellenburg gelegenen Dorf
Entstehungszeitraum:1649 - 1650
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 469, Nr. 45
Darin:Kaiserlicher Befehl an Ulrich Philipp und Bernhard Speth von Zwiefalten, über den bevorstehenden Verkauf des Guts Randegg an die Stadt Schaffhausen unter dem Gesichtspunkt zu berichten, dass damit die Einführung der verbotenen calvinistische Lehre auf einem katholischen Gut drohe, und den Verkauf bis auf weiteres nicht zu vollziehen, 1637 04 20 (Konz.), fol. 3r-4v; Befehl an dies., den Verkauf zu unterlassen bzw. rückgängig zu machen und die Befolgung dieses Befehls nachzuweisen, 1638 02 27 (Konz.), fol. 5r-6v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Österreich, Erzherzog Ferdinand Karl von Tirol
Beklagter/Antragsgegner:Waldburg-Scheer, Erbtruchsess Wilhelm Heinrich von
Entscheidungen:Auszug aus dem Reichshofratsprotokoll mit einem Vermerk über ein mündliches Votum beim Kaiser, 1650 01 26, fol. 11r-12v, Beschluss im Geheimen Rat, 1650 01 31 (Verm.), fol. 12v; Befehl an den Erbtruchsess, den Verkauf zu unterlassen, da dieser den Interessen des Reichs widersprechen und den Erbvertrag von 1499 verletzen würde, der sowohl der Schweiz als auch Österreich verbiete, Güter des jeweils anderen Lands zu erwerben, 1650 01 31 (Konz.), fol. 13rv.
Umfang:Fol. 1-14
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1680
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3942853
 

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