AT-OeStA/HHStA StK Patente 11-93 Der Landeshauptmann von Österreich ob der Enns ordnet an, dass die Obrigkeiten die Dechante und Pfarrer bei der Gerichtsbarkeit unterstützen sollen und ihnen im Rahmen des "Brachium saeculare" zur Hand gehen sollen um Missstände abzustellen, 1681.03.22 (Einzelstück

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA StK Patente 11-93
Titel:Der Landeshauptmann von Österreich ob der Enns ordnet an, dass die Obrigkeiten die Dechante und Pfarrer bei der Gerichtsbarkeit unterstützen sollen und ihnen im Rahmen des "Brachium saeculare" zur Hand gehen sollen um Missstände abzustellen
Entstehungszeitraum:22.03.1681
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Patent

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Helmhart Christoph Reichsgraf von Weissenwolff, Landeshauptmann von Österreich ob der Enns
Empfänger/Vertragspartner:alle Landgerichts-, Burgfrieds- und Grundobrigkeiten in Österreich ob der Enns
Ort:Linz
Sprache:Deutsch
Siegel:Oblatensiegel

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:gedruckt
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1711
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3950286
 

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