AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 467-1 Oettingen-Katzenstein contra Oettingen-Baldern; Streit um die Katzensteiner Forderung auf die Hälfte des Erbes des Grafen Ernst I. von Oettingen-Baldern unter Verweis auf die Nichtigkeit des 1623 geschlossenen Wallersteiner Vertrags und dessen Primogenit

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 467-1
Titel:Oettingen-Katzenstein contra Oettingen-Baldern; Streit um die Katzensteiner Forderung auf die Hälfte des Erbes des Grafen Ernst I. von Oettingen-Baldern unter Verweis auf die Nichtigkeit des 1623 geschlossenen Wallersteiner Vertrags und dessen Primogeniturregelung
Entstehungszeitraum:1661 - 1676
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 485, Nr. 3
Darin:Vertrag zwischen Martin Franz von Oettingen-Baldern und dem Kläger, Söhne des Grafen Ernst I. von Oettingen-Baldern, über die dem Kläger dauerhaft zustehenden Deputatgelder in Höhe von 500 Gulden jährlich, 1645 96 03 (Abschr.), fol. 15r-19v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Oettingen-Katzenstein, Graf Friedrich Wilhelm Ernst von
Beklagter/Antragsgegner:Oettingen-Baldern, Gräfin Isabella Eleonora von, in Vormundschaft für ihren Sohn Ferdinand Maximilian, später: dieser selbst
RHR-Agenten:Oettingen-Katzenstein: Franz Mayer (1662), Johann Christoph Arnstein (1668); Oettingen-Baldern: Konrad Oswald Garbi (1662)
Entscheidungen:Befehl an Isabella Eleonora, Graf Friedrich Wilhelm Ernst klaglos zu stellen oder Stellung zu nehmen, 1661 07 12 (Konz.), fol. 10rv; Befehl an Ferdinand Maximilian, dem Kläger einstweilen 3.000 Gulden Unterhaltsgelder zu zahlen, 1662 04 03 (Konz.), fol. 46r; Paritionsurteil mit der Auflage des Nachweises gegenüber den in diesem Streit kommissarisch beauftragten ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Kreises und unter Androhung der Vollstreckung durch die Kommission, 1662 08 29 (Konz.), fol. 73r; Befehl an diese ausschreibenden Fürsten, bei Überschreitung der gesetzten Zahlungsfrist von einem Monat das Paritionsurteil zu vollstrecken, 1662 08 19 (Konz.), fol. 75r-76r; Befehl an die Kommission allen Einreden des Beklagten ungehindert die Vollstreckung durchzuführen, 1662 11 23 (Konz.), fol. 93r-94r; Befehl an die Räte Johann Maximilian von Lamberg und Hannibal von Gonzaga, die Parteien in Güte zu vergleichen, 1663 01 27 (Konz.), fol. 95r-96r; Urteil: Beklagter bekommt eine letzte Frist von zwei Monaten für die Vorlage eines Schriftsatzes, 1663 04 26 (Konz.), fol. 101r; Befehl an Herzog Philipp Wilhelm von Pfalz-Neuburg, neben der Teilungskommission des Wallersteiner Teils der Grafschaft Oettingen auch die kommissarische Schlichtung dieses Streits zu übernehmen und zu berichten, 1663 04 26 (Konz.), fol. 103r-104v; Urteil: Trotz der 1623 und 1645 geschlossenen Verträge hat der Kläger einen Anspruch auf die Hälfte des Erbes und aller seit dem Tod des Erblassers aufgelaufenen Erträge nach Abzug der ihm als Unterhaltsgeld zugeflossenen Gelder, 1663 10 29 (Konz.), fol. 150rv, ferner (Abschr.), fol. 159r-160v; Befehl an Pfalz-Neuburg, das Urteil notfalls per Vollstreckung durchzusetzen, 1663 11 05 (Konz.), fol. 161r-162v; erneute Aufforderung dazu, 1664 04 23 (Konz.), fol. 168r-169r; desgl., 1665 02 23 (Konz.), fol. 172r-173r; 1666 05 25 (Konz.), fol. 198r-199r; Vollstreckungsbefehl an die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Kreises, 1666 10 14 (Konz.), fol. 229r-230r; Befehl an dies., die Klage über Übergriffe von Ferdinand Maximilian auf das Dorf Röttingen (Lauchheim) in der bereits im Streit um dieses Dorf verordneten Kommission mitzuverhandeln, 1676 06 25 (Konz.), fol. 258rv; Befehl an Pfalz-Neuburg, die Kommission über die Teilung des Wallersteiner Teils der Grafschaft Oettingen zu Ende zu bringen, da davon auch die Erfüllung der anerkannten Forderungen des Klägers gegen Ferdinand Maximilian abhinge, der zudem Übergriffe auf die gemeinschaftlichen Dörfer Zöbingen und Lippach (Westhausen) begehe, 1676 06 25 (Konz.), fol. 260r-261r.
Umfang:Fol. 1-261
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3974684
 

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