AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 480-1 Oettingen-Wallerstein contra Bopfingen; Auseinandersetzung um das Forum competens (Reichskammergericht oder Reichshofrat) im Streit um obrigkeitliche und aus Herrschaft und Landvogtei herrührende Jurisdiktionsrechte, 1671-1683 (Akt (Sammelakt, Grundzl.,

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 480-1
Titel:Oettingen-Wallerstein contra Bopfingen; Auseinandersetzung um das Forum competens (Reichskammergericht oder Reichshofrat) im Streit um obrigkeitliche und aus Herrschaft und Landvogtei herrührende Jurisdiktionsrechte
Entstehungszeitraum:1671 - 1683
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 503, Nr. 5
Darin:Verträge/Vergleiche zwischen der Stadt Bopfingen und den Grafen von Oettingen über obrigkeitliche Rechte, insbesondere Jurisdiktionsrechte: 1575 09 29 (Abschr.), fol. 6r-8v; 1582 12 15 (Abschr.), fol. 10r-14v; Mandat sine clausula des Reichskammergerichts an den Kläger, seine Räte und den Landvogt, die von Bopfinger Bürgern/Untertanen eingezogenen Steuern zurückzuzahlen, 1671 04 04/14 (Abschr.), fol. 17r-19v; desgl., Gefangene zu entlassen, 1671 07 05 (Abschr.), fol. 20r-23v; desgl., Übergriffe zu unterlassen, Steuern zu restituieren und die Visitation der Mühlen einzustellen, 1671 03 09 (Abschr.), fol. 24r-27v; Paritoria des Reichskammergerichts betr. das Mandat von 1671 04 04/14, 1671 10 20 (Abschr.), fol. 62v; Leopold I. bestätigt ein inseriertes Gerichtsstandsprivileg Wenzels von 1327 11 01 für die Grafen von Oettingen, wonach ihre Untertanen/Bediensteten nur vor dem gräflichen Gericht und die Grafen selbst nur vor dem König/Kaiser verklagt werden dürfen, 1663 02 12 (Abschr.), fol. 28r-30r; Verzeichnis der Reichskammergerichtsprozesse der Städte Bopfingen, insbesondere Nördlingen gegen die Grafen von Oettingen 1579-1669, fol. 104r-107v; Bericht des Reichskammergerichts mit Ausführungen u. a. über die Wirkkraft des 1663 bestätigten Oettinger Privilegs von 1327, dessen sich die Oettinger Grafen sonst in Kameralprozessen gegen sie "in vim declinandi fori" niemals bedient hätten, 1673 11 04/14 (Ausf.), fol. 257r-288v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Oettingen-Wallerstein, Graf Wolfgang IV. von, Schwanenfeld, Franz Karl Sartorius von, Reichshoffiskal
Beklagter/Antragsgegner:Bopfingen, Stadt
RHR-Agenten:Oettingen-Wallerstein: Tobias Sebastian Praun (1671), Johann Adam Dietrich (1682); Bopfingen: Johann Wilhelm Hallmann (1671), Simon Lorenz Leutner (1683)
Entscheidungen:Mandat cum clausula an die Stadt, die Grafen in der Ausübung von Jurisdiktionsrechten nicht zu beeinträchtigen, die Verträge von 1575 und 1582 einzuhalten und bei künftigen Streitfällen ihre Klagen an "gehörigen Orthen" (Reichshofrat) vorzubringen, 1671 08 143 (Konz.), fol. 34r-37v, ferner (Abschr.), fol. 48r-52r; Votum ad imperatorem zugunsten der reichshofrätlichen Zuständigkeit und eines entsprechenden Reskripts an das Reichskammergericht, 1671 12 04/07, fol. 74r-76v, gebilligt im Geheimen Rat, 1671 12 22 (Verm.), fol. 74r; Ladung an die Stadt zur Verhängung der im Oettinger Privileg von 1663 vorgesehenen Strafe für die diesem Privileg sowie dem Mandat von 1671 zuwider laufende Fortsetzung des Prozesses gegen Oettinger Bedienstete am Reichskammergericht, 1671 12 17 (Konz.), fol. 98r-101v, ferner (Abschr.), fol. 154r-157v; an das Reichskammergericht: die Klage der Stadt verstoße gegen das den Oettinger Grafen 1327 erteilte und 1663 bestätigte Privileg, sie sei somit nichtig; die Abwesenheit des Klägers von seinem Territorium mache die ihm unterstellten Bediensteten nicht zu reichsunmittelbaren Personen, denn eine in Reichsdiensten stehende Person sei wie eine anwesende zu behandeln; Ermahnung, die Bediensteten des Klägers mit Prozessen zu verschonen, die gegen sie erwirkten Mandate und Urteile zurückzunehmen und die Stadt auf die gräflichen Privilegien und die geschlossenen Verträge zu verweisen, 1671 12 22 (Konz.), fol. 113r-116r; Inhibitionsmandat an die Stadt, 1672 09 05 (Konz.), fol. 195r-196r; wiederholt in schärferer Form, 1674 07 19 (Konz.), fol. 225r-227r; Aufforderung an das Reichskammergericht zu berichten, 1673 07 19 (Konz.), fol. 223r-224r; weitere Ladung an die Stadt zur Strafgeldzahlung, 1673 09 26 (Konz.), fol. 255r-256r.
Umfang:Fol. 1-390
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3986102
 

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