AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 479-9 Oettingen-Spielberg; Gesuche betr. die Vormundschaft über die Kinder des verstorbenen Grafen Johann Franz von Oettingen-Spielberg und deren Einsetzung in den Besitz eines Drittels des Wallersteiner Teils der Grafschaft Oettingen, 1666-1681 (Akt (Sammelak

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 479-9
Titel:Oettingen-Spielberg; Gesuche betr. die Vormundschaft über die Kinder des verstorbenen Grafen Johann Franz von Oettingen-Spielberg und deren Einsetzung in den Besitz eines Drittels des Wallersteiner Teils der Grafschaft Oettingen
Entstehungszeitraum:1666 - 1681
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 503, Nr. 3
Darin:Ernst und Wolfgang IV. von Oettingen-Wallerstein lehnen nach Aufforderung zur Stellungnahme durch den Reichshofrat die Bitte der Gräfin ab, als Mitvormünder zu wirken, undat. [1666], fol. 7r-8v; Vormundschaftseid des damit beauftragten Reichshofratsagenten von Aachen für Ayblinger und Sand, undat. (Konz.), fol. 27rv.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Oettingen-Spielberg, Gräfin Ludovica Rosalia von, Witwe des Grafen Johann Franz
RHR-Agenten:Oettingen-Spielberg: Karl Rudolf von Aachen (1667)
Entscheidungen:Befehl an die Gräfin, der bereits einmal ergangenen Aufforderung, einen Mitvormund zu benennen, nachzukommen, damit das Wallersteiner Teilungswerk fortgesetzt werden könne, 1668 10 14 (Konz.), fol. 11r-12r; Dekret: Gräfin Ludovica Rosalia soll Vormündin sein und das alleinige Erziehungsrecht ihrer Kinder/Mündel bekommen; die von ihr vorgeschlagenen Niklas Eberhard Ayblinger und Michael Sand sollen Mitvormünder werden, 1667 05 24 (Konz.), fol. 15r-16r; der älteste und inzwischen volljährige Sohn Johann Wilhelm soll Vormund über die noch unmündigen Geschwister werden; Ayblinger und Sand sind von der Vormundschaft entbunden, müssen aber eine Vormundschaftsrechnung vorlegen, 1681 02 03 (Verm.), fol. 43v.
Umfang:Fol. 1-43
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1711
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3990540
 

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