AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 480-5 Oettingen-Baldern contra Oettingen-Baldern; Gesuch um Einrichtung einer Kommission zur Durchsetzung standesgemäßer Unterhaltszahlungen entsprechend dem Heiratsvertrag sowie von Forderungen aus Schuldverschreibungen, 1685 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvol

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 480-5
Titel:Oettingen-Baldern contra Oettingen-Baldern; Gesuch um Einrichtung einer Kommission zur Durchsetzung standesgemäßer Unterhaltszahlungen entsprechend dem Heiratsvertrag sowie von Forderungen aus Schuldverschreibungen
Entstehungszeitraum:1685
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 503, Nr. 10
Darin:Heiratsvertrag zur Ehe zwischen der Klägerin und dem Beklagten, 1666 11 05 (Abschr.), fol. 5r-9v; Schuldverschreibung des Beklagten gegenüber der Klägerin über 4.500 Gulden, 1672 07 18 (Abschr.), fol. 11r-13v; desgl. über 200 Gulden, 1681 96 09 (Abschr.), fol. 15r-16r.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Oettingen-Baldern, Gräfin Christina Sibylla von, geb. Gräfin von Solms-Greifenstein, Ehefrau des Beklagten
Beklagter/Antragsgegner:Oettingen-Baldern, Graf Ferdinand Maximilian von
Entscheidungen:Befehl an die Stadt Dinkelsbühl, die Klägerin in dem ihr erteilten kaiserlichen Schutz zu kräftigen und zu schützen, 1683 08 01 (Konz.), fol. 17r; Kommissionsauftrag an den Kurfürsten von der Pfalz als Herzog von Pfalz-Neuburg, der Klägerin sofort aus den Mitteln des Beklagten zu angemessener und in Dinkelsbühl auszuzahlender Versorgung zu verhelfen, ferner die Parteien zu vernehmen und zu berichten, 1685 08 01 (Konz.), fol. 19r-20v.
Umfang:Fol. 1-20
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1715
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3991280
 

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