AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 499-10 Ostfriesland contra Abelius, Wenckebach und Stände; Streit um Wahl und Einsetzung von Kaspar Heinrich Sturenburg als Sekretär der Stadt Norden sowie um die Herbeirufung brandenburgischer Soldaten zur Verhinderung von dessen Amtsausübung, 1687-1691 (Akt

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 499-10
Titel:Ostfriesland contra Abelius, Wenckebach und Stände; Streit um Wahl und Einsetzung von Kaspar Heinrich Sturenburg als Sekretär der Stadt Norden sowie um die Herbeirufung brandenburgischer Soldaten zur Verhinderung von dessen Amtsausübung
Entstehungszeitraum:1687 - 1691
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 528, Nr. 1
Darin:Präsentation Sturenburgs durch den fürstlichen Amtsverwalter und den Norder Rat mit Gesuch um dessen Bestätigung und Einsetzung, 1696 11 01 (Abschr.), fol. 6rv; Urteil des Hofgerichts: Sturenburg muss bis auf weiteres die Sekretariatsgeschäfte niederlegen, 1687 01 28 (Abschr.), fol. 7r; Aufstellung der Forderungen des in Ostfriesland stationierten kaiserlichen Obristen Friedrich Kaspar von der Leyen an die Stände betr. seine rückständigen Dienstgelder, fol. 37r-38v; Journal über die Tätigkeit der mit dem Schutz Sturenburgs beauftragten kaiserlichen Soldaten in Norden, 1687 10 20 bis 1687 10 31, fol. 298r-303v, Fortsetzung, 1687 11 13, fol. 504r-505v; Bericht über deren Zusammenstösse mit Brandenburger Soldaten, 1687 11 30 (Abschr.), fol. 506r-507r; Schreiben des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg (unzulässige fürstliche Appellation, fürstliche Verletzung ostfriesischer Verträge wegen Missachtung hofgerichtlicher Entscheidungen, von der Leyens Angriff auf die zur Bewachung des Norder Rathauses abgestellten brandenburgischen Soldaten, Gesuch um von der Leyens Bestrafung und Abzug, Entsendung eines brandenburgischen Kriegsschiffes nach Norden), 1687 11 02 (Ausf.), fol. 408r-419v; desgl.: 1687 11/12 24/04 (Ausf.), fol. 551r-554v; 1688 04 05/15 (Ausf.), fol. 680r-682v; Schreiben von der Leyens an den Hofkriegsrat, 1687 12 06 (Abschr.), fol. 520r-529r; Salvaguardia des du Moulin für den Norder Ratsherrn Koch, 1687 11 17 (Abschr.), fol. 543r; Fürbittschreiben des Bischofs von Osnabrück und Herzogs von Braunschweig-Calenberg Ernst August zugunsten der Fürstin mit Gesuch um Aufhebung des Brandenburger Konservatoriums und Beendigung der Stationierung Brandenburger Soldaten in Greetsiel, 1687 12 20 (Ausf.), fol. 591r-596v; kaiserliches Konservatorium für die ostfriesischen Landstände auf die ausschreibenden Fürsten des Westfälischen Kreises, 1681 05 16 (Abschr.), fol. 721r-723v; summarische ostfriesische Landesrechnungen für 1686/1687 und 1687/1688 (sehr hoher Ausgabeanteil für die brandenburgischen Truppen), fol. 724rv; Sturenburg resigniert die Norder Sekretärsstelle (zu der ihm der Norder Ratsherr Peter Rippers und Kons. nicht hätten verhelfen können) wegen der hohen mit dem Streit um die Stelle verbundenen Kosten und wegen der Annahme der Kriegssekretärsstelle der Stadt Emden, 1688 10 10 (Ausf.), fol. 737rv; Wahlzettel der Stadt Norden für Otto Rabe Sittmann als Sekretär, 1688 10 16 (Ausf.), fol. 739r.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Ostfriesland, Fürstin Christine Charlotte von; Pauli, Dr. Anton, fürstlicher Amtsverwalter zu Norden
Beklagter/Antragsgegner:Abelius, Johann Friedrich, und Wenckebach, Ludwig, Bürgermeister zu Norden; Stände, ostfriesische
RHR-Agenten:Ostfriesland: Jonas Schrimpf (1687); Bürgermeister und Stände: Matthias Ignaz Nypho (1687)
Entscheidungen:Mandat sine clausula an die Stände sowie an Abelius und Wenckebach, den gewählten und bestätigten Sekretär nicht an der Ausübung seines Dienstes zu hindern, 1687 04 10 (Konz.), fol. 47r-49v; Ladung an dies. zum Empfang der Strafe für die Verletzung landesobrigkeitlicher Rechte durch die Herbeiziehung brandenburgischer Truppen, 1687 04 10 (Konz.), fol. 51r-52v; Votum ad imperatorem, 1687 04 10, fol. 53r-66v, dazu Beschluss im Geheimen Rat, 1687 05 20 (Verm.), fol. 66v; Befehl an den kaiserlichen Residenten am Brandenburger Hof Franz Heinrich von Fridag, dem Kurfürst den Eingriff des brandenburgischen Hauptmanns Theophile du Moulin in die landesherrlichen Rechte der Fürstin von Ostfriesland vorzutragen, um Unterlassung solcher Aktionen zu bitten und dabei anzudeuten, dass der Kaiser sich andernfalls bewogen fühlen würde, das dem Kurfürsten für Ostfriesland erteilte Konservatorium zu kassieren, 1687 05 20 (Konz.), fol. 79r-80r; Befehl an den Hofkriegsrat, von der Leyen anzuweisen, dass er sich von du Moulin nicht davon abhalten lassen solle, seinem Befehl gemäß mit seiner Mannschaft die fürstlichen Rechte zu schützen, sonst aber die Konfrontation mit brandenburgischen Truppen meiden solle, 1687 05 20 (Abschr.), fol. 81r-82v; Votum ad imperatorem, 1687 06 13, fol. 89r-92v, dazu Beschluss im Geheimen Rat, 1687 06 30 (Verm.), fol. 92v; Mandat sine clausula an das Hofgericht, die Stände sowie Abelius und Kons., alles in den Stand vor der von der Fürstin (gegen das Hofgerichtsurteil von 1687 01 28) eingelegten Appellation zu versetzen und weitere Aktionen gegen den Sekretär zu unterlassen, 1687 07 21 (Konz.), fol. 156r-159r; Votum ad imperatorem, 1687 12 19, fol. 420r-431v; Schreiben des Kriegsrats an den Reichsvizekanzler mit Bitte, auf die Anfeindungen von Bürgerschaft, Rat und brandenburgischen Soldaten gegen die nach Norden gezogenen kaiserlichen Soldaten zu reagieren, 1687 12 13 (Ausf.), fol. 432r-433v; Votum ad imperatorem, 1688 02 03, fol. 583r-590v, dazu Beschluss im Geheimen Rat, 1688 04 24 (Verm.), fol. 590v; an den Kurfürsten von Brandenburg: nach der Einlegung der zu Recht erfolgten Appellation hätten weder das Hofgericht noch die Appellaten das Recht gehabt, die Dienstausübung des Sekretärs zu behindern; deshalb sei auch die militärische Unterstützung durch du Moulin unrechtmäßig erfolgt; falls das Konservatorium (und das Direktorenamt im Westfälischen Kreis) weiterhin zur einseitigen Unterstützung der ostfriesischen Stände missbraucht werde, werde es aufgehoben; du Moulin soll zur Zurückhaltung ermahnt werden, wie es auch im Fall des kaiserlichen Obristen von der Leyen geschehen sei; es sei verfügt worden, dass Sturenburg bis auf weiteres (nicht aufgrund seiner Wahl und Installation, sondern aufgrund des kaiserlichen Auftrags) das Amt ausübe, 1688 04 14 (Konz.), fol. 658r-665r.
Umfang:Fol. 1-799
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

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