AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 628-2 Rosheim contra Berstett und Schaffalitzky; Gesuch um Taxfreiheit für eine Appellation gegen ein Urteil des kaiserlichen Hofgerichts in Rottweil von 1666 06 12 im Streit um die Erfüllung von Gläubigerforderungen betr. eine als Bürge von Maximilian II. übe

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 628-2
Titel:Rosheim contra Berstett und Schaffalitzky; Gesuch um Taxfreiheit für eine Appellation gegen ein Urteil des kaiserlichen Hofgerichts in Rottweil von 1666 06 12 im Streit um die Erfüllung von Gläubigerforderungen betr. eine als Bürge von Maximilian II. übernommene Schuld oder um Befehl an das Hofgericht zur Verschonung mit Prozessen
Entstehungszeitraum:1666 - 1669
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 669, Nr. 3
Darin:Rudolf II. verschreibt sich gegenüber der Stadt Rosheim mit einer Schuld von 10.000 Gulden dafür, dass die Stadt Rosheim vom Bürge zum Schuldner des einst von ihr 1571 organisierten Kredits an Maximilian II. in gleicher Höhe geworden sei, 1583 03 30 (Abschr.), fol. 6r-7v; Johann Achilees Ilsung, kaiserlicher Rat, und Cosman Gienger von Wolfseck, kaiserlicher Rat und Vizedom in Österreich ob der Enns, bestätigen die Modalitäten dieser Verschreibung, 1583 03 30 (Abschr.), fol. 8r-9r; Appellationsinstrument, 1666 06 19 ( Abschr.), fol. 10r-11v; Leopold I. verleiht der Stadt Rosheim u. a. die Rechte der Städte Schlettstadt und Oberehnheim, 1659 10 08 (Abschr.), fol. 22r-24r; Karl V. gewährt der Stadt Schlettstadt u. a. die Exemtion von der Jurisdiktion des Hofgerichts in Rottweil, 1521 03 02 (Abschr.), fol. 25r-26v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Rosheim, Stadt
Beklagter/Antragsgegner:Berstett, Johann Jakob von; Schaffalitzky von Muckadell, Georg Konrad, beide Gläubiger des Kredits von 1571
RHR-Agenten:Rosheim: Johann Bernhard Hauser (1666)
Entscheidungen:Befehl an das Hofgericht in Rottweil, die Stadt Rosheim nicht mit Prozessen zu behelligen, 1666 09 09 (Konz.), fol. 14r; erweitert mit Verweis auf die Stadtprivilegien, 1666 10 05 (Konz.), fol. 18rv.
Umfang:Fol. 1-27
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1699
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4151957
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl