Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA StK Acta secreta 3-215 |
Titel: | FEHLT - Kabinettsschreiben des Kaisers an den Obersten Kanzler, Grafen von Saurau, betreffend die den Jesuiten gestattete Erlaubnis, daß sie im Königreich Galizien ihren Ordenstatuten und ihren derauf abgelegten Gelübden gemäß leben können |
Entstehungszeitraum: | 18.11.1827 |
Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkungen: | Die hieraus hervorgehenden Folgerungen werden näher bezeichnet, und dabei a) das Verhältnisses der Jesuiten zu ihrem Ordensgeneral und zu den Ordinariaten, b) den von ihnen abzuhaltenden Missionen, c) ihrer theologischen Hausstudien d) ihren übrigen Studien e) der Abschaffung der Reversalien erwähnt. Dieses Kabinettsschreiben erfolgte auf zwei Vorträge des Fürsten von Metternich in Bezug auf die Regulierung der Verhältnisse der Jesuitenkollegien in Galizien, wovon der eine vom 10. Oktober 1825, der andere vom 10. Januar 1827 datiert war, und in denen ersteren der Fürst die Sache aus dem doppelten Gesichtspunkte der allgemeinen Verhältnisse der Zeit und der österreichischen Administration betrachtet. Er geht dabei in eine lichtreiche Untersuchung des Jesuiteninstitutes ein, und spricht sich, von den Auswüchsen abgesehen, unumwunden zu dessen Gunsten aus. Die Aufhebung des heute bestehenden Jesuitenkollegiums in Galizien sieht der Fürst als eine höchst gefährliche, nachteilige Maßregel an. Daß dies Jesuiteninstitut mit den in Österreich bestehenden Anordnungen in betreff des regulierten Klerus in Widersprüche steht, beirrt den Fürsten nicht, da er bezweifelt, daß jene josephinischen Anordnungen zum wahren Besten der Religion und der öffentlichen Moralität gereichten. Ferner spricht der Fürsten den Satz aus: keine Jesuiten, oder die Alten d.h. die feste Ordensregel in ihrem reinen Begriffe. Was die Lehr- und Erziehungsweise der Jesuiten betrifft, so sei sie gewiß besser als die bisher in Österreich bestehende; denn sie sei monarchisch, was die zweite nicht ist. Der Fürst trägt daher darauf an: dass der Kaiser des Jesiutenkollegium in Galizien als ein Probemittel des Ordens in Bezug auf seine Wirkung und Ausgiebigkeit in der Zeit, bestehen zu lassen geruhe. - In dem zweiten Vortrag, vom 10. Januar 1827 unterlegt der Fürst den Entwurf eines an den Grafen Saurau abzufassenden Kabinettsschreibens. |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4171608 |
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