Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA StK Acta secreta 4-412 |
| Titel: | Vortrag des Hofkriegsrats-Vicepräsidenten Grafen von Hardegg, womit derselbe über die im Handbillett vom 14. Mai in der Angelegenheit des mit dem Großhandlungshause Lakenbacher abgeschlossenen Tuchlieferungsvertrages enthaltenen Entschließungen, gehorsamsten Gegenvorstellungen zu machen sich erlaubt (samt Beilagen) |
| Entstehungszeitraum: | 19.05.1833 |
| Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
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Angaben zum Umfang |
| Umfang: | 1 Konvolut |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Sprache: | Deutsch |
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Weitere Bemerkungen |
| Bemerkungen: | In dem erwähnten Hand¬billett wurde das Verfahren des Hofkriegsrats vor Abschließung jenes Vertrages mißbilligte und außerdem sehr gewichtige Bedenken gegen die Form und den Inhalt des Vertrages selbst vorgebracht. Es wird darin bestimmt, daß für allen Schaden, der dem Ärar aus dem Vertrage wegen geschehenen Außerachtlassung der bestehenden gesetzlichen Vorschriften erwachse, diejenigen, die daran Schuld tragen, nach Maßgabe ihrer Schuld, haften. Schließlich wird dem Hofkriegsratsvicepräsidenten aufgetragen, mit der Hofkammer und dem Generalrechnungsdirektorium, mit Beiziehung des Hofkammerprokurators und der Hofkriegsbuchhaltung in eine gemeinschaftliche Beratung zu treten über die Art und Weise, wie für den Bedarf des Militärjahres 1834, auf das möglichst Vorteilhafteste zu sorgen wäre. In seinem Vortrage verteidigt sich Graf Hardegg gegen die ihm gemachten Ausstellungen und Vorwürfe; er sagt, es sei zu keiner Zeit eine so außerordentlich schwierige Aufgabe, wie der Übergang einer großen Armee aus dem tiefsten Friedenstande zu jenem einer vollkommenen Kriegsrüstung, mit verhältnismäßig so geringen Opfern ausgeführt worden. Graf Hardegg kommt dann auf die schwierige Konjukturen zu sprechen, unter welchen er die fragliche Angelegenheit in die Hände bekam. Die Cholera und die in ihrem Gefolge liegende Gewerbsstörung und Kon¬tumazsperre hatten eine Erhöhung der Preise hervorgerufen; - die Tuchlieferanten hätten sich planmäsig ein¬verstanden, das Tuch nicht unter einem hohen Preise zu geben. Da sei der Plan gefaßt worden, diesen künstlich herbeigeführten Verlegenheit durch einen ersten überraschend zu Stande gebrachten Kontrakt ein schnelles Ende zu machen. Dies sei auch durch den Vertrag mit Lackenbacher geschehen, die ab¬sichtlich herbeigeführte künstliche übertriebene Stockung sei beseitigt, die wünschenswerte Konkurrenz zu Stande gebracht worden. Graf Harrach führt die Gründe an, die dieses Resultag beweisen und bittet a) um Anordnunng einer Untersuchungskommission zur Prüfung der zu seiner Rechtfertigung angeführten Tatsachen, und b) um Auf¬hebung des Beschlusses wegen der zu pflegenden gemeinschaftlichen Beratung, auf welche Weise für die Bedürfnisse des Jahres 1834 zu sorgen wäre, - indem der ganze Bedarf für dieses Jahr sattsam gedeckt sei. |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4175001 |
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