AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 639-4 Reck contra Dortmund; Streit um die Ausfolgung einer 1632 hinterlegten Geldsumme sowie um die Erfüllung der Forderungen aus einer 1641 über die rückständige Summe ausgestellten Schuldverschreibung, 1635-1646 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier,

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 639-4
Titel:Reck contra Dortmund; Streit um die Ausfolgung einer 1632 hinterlegten Geldsumme sowie um die Erfüllung der Forderungen aus einer 1641 über die rückständige Summe ausgestellten Schuldverschreibung
Entstehungszeitraum:1635 - 1646
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 685, Nr. 4
Darin:Dortmunder Briefe an Reck mit Bitte um Nachsicht und Verweis auf die notwendige Verwendung des hinterlegten Gelds zur Bezahlung von Einquartierungslasten: 1633 10 07 (Abschr.), fol. 6r-7v; 1633 01 19 (Abschr.), fol. 8r-9v; die Stadt Dortmund bekundet, 3.112 Reichstaler von Johann Sander zu Kamen, dem Beauftragten Johanns von der Reck, empfangen zu haben und das Geld jederzeit auf Verlangen wieder ausfolgen zu lassen, 1632 07 02 (Abschr.), fol. 18r; Schuldverschreibung der Stadt Dortmund gegenüber Reck über 3.100 Reichstaler, 1641 09 22 (Abschr.), fol. 51r-54v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Reck, Johann von der, Reichshofratspräsident
Beklagter/Antragsgegner:Dortmund, Stadt
RHR-Agenten:Dortmund: Jeremias Pistorius (1637); Reck: Andreas Neumann (1641)
Entscheidungen:Mandat sine clausula an die Stadt Dortmund, das hinterlegte Geld samt Zinsen unverzüglich zurückzugeben, 1636 01 07 (Konz.), fol. 11r-13v; Paritoria, 1637 04 21 (Konz.), fol. 21rv; desgl.: 1637 09 18 (Konz.), fol. 32r-33v; 1638 04 28 (Konz.), fol. 37r-38v; Mandat sine clausula an die Stadt Dortmund, die Forderungen aus der Schuldverschreibung zu erfüllen und sowohl die Kapitelsumme als auch die rückständigen Zinsen zu bezahlen, 1646 05 03 (Konz.), fol. 57r-59v.
Umfang:Fol. 1-60
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1676
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4177036
 

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