AT-OeStA/FHKA SUS Patente 322.27 Anordnung der niederösterreichischen Landesregierung an das niederösterreichische Fiskalamt aufgrund des Hofdekrets vom 10. Jänner 1787, dass den Beamten, die mit einem eigenen Wagen reisen, pro zurückgelegter Meile zehn Kreuzer Reparaturgeld bewilligt wird, im Rei

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 322.27
Titel:Anordnung der niederösterreichischen Landesregierung an das niederösterreichische Fiskalamt aufgrund des Hofdekrets vom 10. Jänner 1787, dass den Beamten, die mit einem eigenen Wagen reisen, pro zurückgelegter Meile zehn Kreuzer Reparaturgeld bewilligt wird, im Reisepartikulare dafür aber keine Wagenreparaturen mehr verrechnet werden dürfen
Entstehungszeitraum:19.01.1787
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein handgeschriebenes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4195768
 

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