AT-OeStA/FHKA SUS Patente 322.28 Anordnung der niederösterreichischen Landesregierung an die Hof- und niederösterreichische Kammerprokuratur aufgrund des Hofdekrets vom 8. Jänner 1787, dass die sogenannten Stahlrieden zu Weberkämmen nicht außer Handel gesetzt sind, sondern bis auf Weiteres mit ein

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 322.28
Titel:Anordnung der niederösterreichischen Landesregierung an die Hof- und niederösterreichische Kammerprokuratur aufgrund des Hofdekrets vom 8. Jänner 1787, dass die sogenannten Stahlrieden zu Weberkämmen nicht außer Handel gesetzt sind, sondern bis auf Weiteres mit einem Zoll von 35 Kreuzern für das Pfund importiert werden dürfen
Entstehungszeitraum:19.01.1787
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein handgeschriebenes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4195947
 

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