AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 647-2 Nesselrode contra Ritz; Appellation gegen ein Urteil einer Kurköllner Kommission von 1663 07 20 im Streit um die Rückzahlung des von den Gebrüdern von Nesselrode an Kaspar Simon von Ritz für die Übertragung des anschließend an den Graf von Schwarzenberg

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 647-2
Titel:Nesselrode contra Ritz; Appellation gegen ein Urteil einer Kurköllner Kommission von 1663 07 20 im Streit um die Rückzahlung des von den Gebrüdern von Nesselrode an Kaspar Simon von Ritz für die Übertragung des anschließend an den Graf von Schwarzenberg gelangten Guts Bovenberg sowie für den halben Domhof in Eschweilen bezahlten Pfandgelds
Entstehungszeitraum:1660 - 1665
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 691, Nr. 1
Darin:Reskript an Kaspar Simon von Ritz, dass er die umstrittenen Güter an die Gebrüder von Nesselrode gegen Annahme des von ihnen angebotenen Pfandgelds von 4.000 Gulden übertragen soll, 1635 05 15 (Abschr.), fol. 5r-6v; Vergleich darüber, 1634 06 28 (Abschr.), fol. 7r-8v; Vergleich zwischen Wilhelm und Bertram von Nesselrode auf der einen und Adolf von Hetzingen auf der anderen Seite über den Domhof zu Eschweiler, 1619 09 18 (Abschr.), fol. 9r-11v; Kommissionauftrag an den Kurfürst von Köln, die von Kaspar Simon von Ritz besessenen Güter in Linzenich, Bovenberg und Bongarten Adam von Schwarzenberg bzw. dessen Sohn Johann Adolf zu restituieren, 1636 11 15 (Abschr.), fol. 12rv; Appellationsinstrument über die Appellation des Ritz gegen ein Urteil der Kölner Kommission von 1663 07 20, 1663 07 28 (Ausf.), fol. 35r-39v, darin: Kommissionsurteil, welches Ritz die Bezahlung der 4.000 Gulden plus Zinsen auferlegt, fol. 36v-37r; Befehl an die brandenburgische Regierung in Kleve, alle Übergriffe gegen die jülisch-bergische Ritterschaft einzustellen, Gefangene frei zu lassen und Weggenommenes zu restituieren, 1628 03 03 (Abschr.), fol. 52r-53r; strafbewehrter Befehl (Mandat) an den Kurfürst von Brandenburg und Graf Adam von Schwarzenberg: alle mit den Generalstaaten getroffenen Verträge über Jülich und Berg sowie damit verbundene Regelungen, brandenburgische Schulden bei den Generalstaaten von über 350.000 Gulden mit Kontributionen aus Jülich und Berg abzutragen, sind nichtig; alle diesbezüglichen Vollstreckungen sind einzustellen und Gefangene (Kaspar Simon von Ritz) zu entlassen, 1628 04 24 (Abschr.), fol. 54r-57v; Paritoria dazu mit dem Befehl, Ritz alle Schäden zu ersetzen, 1629 03 20 (Abschr.), fol. 58r-59v; Befehl an den kaiserlichen Obristen Hans Philipp von Preuner, Kaspar Simon Ritz zum Ausgleich für seine Schäden in schwarzenbergische Güter einzusetzen, 1630 09 02 (Abschr.), fol. 60r-61v; Kommissionsauftrag an den Kurfürst von Köln: nachdem Ritz 1630 09 20 in die schwarzbergischen Güter Levenich und Bovenberg eingesetzt worden sei, aber klage, dass deren Einkünfte seinen Schaden nicht abdeckten, soll der Kurfürst dieses prüfen, beide Parteien vernehmen und darüber berichten, 1631 10 14 (Abschr.), fol. 62r-63v; Bertram und Matthias von Nesselrode berichten der Kölner Kommission, dass ihnen Kaspar Simon Ritz nach Annahme des Pfandgelds von 4.000 Gulden die strittigen Güter restituiert habe und ihre Forderungen gegen Ritz damit erfüllt seien, 1635 07 28 (Abschr.), fol. 68r-69v; Kommissionsauftrag an den Kurfürst von Köln, die drei von Ritz besessenen Güter Levenich, Bovenberg und Bongarten wieder den Schwarzenbergern zu restituieren, 1636 11 15 (Abschr.), fol. 72r-73v; Kommissionsbericht des Kurfürsten Maximilian Heinrich von Köln, 1664 01 04 (Ausf.), fol. 95r-104v, darin: Vergleich der Gebrüder von Nesselrode mit Johann Adolf von Schwarzenberg, 1663 03 31 (Abschr.), fol. 103r-104v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Nesselrode, Bertram und Matthias von
Beklagter/Antragsgegner:Ritz, Johann Kaspar von, Sohn des Kaspar Simon von Ritz
RHR-Agenten:Ritz: Johann Bernhard Hauser (1663)
Entscheidungen:Kommissionsauftrag an den Kurfürst von Köln, die Parteien in Güte zu vergleichen und im Misserfolgsfall Ritz zur Rückgabe der von den Klägern Johann Kaspar Ritz bezahlten Pfandsumme für die Güter von 4.000 Gulden samt Zinsen anzuhalten und alles in den vorherigen Stand zu setzen, 1662 02 20 (Konz.), fol. 31r-32v; an den Kurfürst von Köln, an die Gebrüder Nesselrode; Zitation, Inhibition, Compulsoriales, 1664 01 21 (Konz.), fol. 85r-88r; Urteil im Appellationsprozess: die Sache wird an den Kurfürst von Köln als Kommissar zurückverwiesen, 1665 01 26 (Konz.), fol. 187r; Befehl an den Kurfürst von Köln, mit Verweis auf das Urteil nunmehr die Gebrüder von Nesselrode zu dem Ihrigen zu verhelfen, 1665 01 26 (Konz.), fol. 185rv.
Umfang:Fol. 1-203
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1695
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4205915
 

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