AT-OeStA/FHKA SUS Patente 327.23 Verordnung des böhmischen, des mährisch-schlesischen sowie des Inner- und Oberösterreichischen Appellationsgerichtes aufgrund des Hofdekretes vom 4. Mai 1787, dass der Justizrat als Referent oder Votant nicht einschreiten kann, wenn er dem Vertreter der Rechtssache

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 327.23
Titel:Verordnung des böhmischen, des mährisch-schlesischen sowie des Inner- und Oberösterreichischen Appellationsgerichtes aufgrund des Hofdekretes vom 4. Mai 1787, dass der Justizrat als Referent oder Votant nicht einschreiten kann, wenn er dem Vertreter der Rechtssache verwandt ist
Entstehungszeitraum:11.05.1787
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, neun gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Brünn, Klagenfurt und Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1817
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4209487
 

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