AT-OeStA/FHKA SUS Patente 327.24 Verordnung des böhmischen Landesguberniumsaufgrund des Hofdekrets vom 30. April 1787, dass unter dem Begriff "handelnde Parteien" nicht nur Kaufleute, sondern alle Handel treibende Personen, die Waren anbieten, gemeint sind, 1787.05.14 (Einzelstück (Aktenstück, Bil

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 327.24
Titel:Verordnung des böhmischen Landesguberniumsaufgrund des Hofdekrets vom 30. April 1787, dass unter dem Begriff "handelnde Parteien" nicht nur Kaufleute, sondern alle Handel treibende Personen, die Waren anbieten, gemeint sind
Entstehungszeitraum:14.05.1787
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1817
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4209488
 

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