AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 1-10 Hajunga contra Sassen und Paul; Bitte um Durchführung eines Appellationsprozesses in Schuldenangelegenheit, 1686-1688 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 1-10
Titel:Hajunga contra Sassen und Paul; Bitte um Durchführung eines Appellationsprozesses in Schuldenangelegenheit
Entstehungszeitraum:1686 - 1688
Darin:Urkunden und Akten zur Untermauerung der Argumentation Hajungas, 1685 - 1686, fol. 10r-22v. Darin enthalten: Kaufvertrag zwischen Hajunga und dem Sekretär Hüpede, 1685 12 09, (begl. Kop.) fol. 13r-14v. Inhibitionsmandat F. Christian Eberhards von Ostfriesland gegen Bürgermeister und Rat der Stadt Norden mit Befehl, innerhalb von acht Tagen einen Bericht über den Streitfall Hajunga vorzulegen, 1686 03 15, fol. 17rv. Extrakte aus dem Protokoll des ostfriesischen Hofgerichts, 1686 05 11, 18, 22; 06 02, 16, 19, (begl. Kop.) fol. 10r-11v. Mandat F. Christian Eberhards von Ostfriesland gegen die beiden fürstlich ostfriesischen Beamten in Berum, Friedrich Eilard von Schacht und Johann Volrad Ketteler, das gegen Hajunga gefällte Urteil zu vollstrecken und über die Vollstreckung zu berichten, 1686 06 02, fol. 19rv. Zeugenaussagen, 1686 06 10, (Orig.), fol. 20r-21v; 1686 07 09, (Orig.) fol. 22rv; 1686 07 13, (Orig.) fol. 15rv. Extrakte aus Urkunden und Akten zur Untermauerung der Argumentation Sasses und Siltmanns, 1620 - 1686, fol. 66r-72v. Darin enthalten: Extrakt aus dem Abschied des ostfriesischen Landtags, 1620, fol. 69r. Extrakte aus dem Protokoll des ostfriesischen Hofgerichts, 1686 09 01; 10 08; 11 03, fol. 69r. Extrakt aus der ostfriesischen Hofgerichtsordnung, undat., fol. 68v. Extrakt aus den gedruckten öffentlichen ostfriesischen Akkorden, undat., fol. 69r.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hajunga, Kaspar, aus der Stadt Norden
Beklagter/Antragsgegner:Sassen, Heino, Ratsherr der Stadt Norden; Paul (Pauel, Pawel), Ännchen; für sie als Bevollmächtigter: Siltmann, Otto Rabo, Ratsherr der Stadt Norden
RHR-Agenten:Hajunga: Schrimpf, Jonas, im Fall seines Tods: Leuttner, Simon Lorenz, Vollmacht, 1686 07 22, (Orig.) fol. 41rv. Sassen, Siltmann: Nipho, Matthias Ignatius, im Fall seines Tods: Knoop, Arnold, Dr., Vollmacht 1687 05 14, (Orig.) fol. 65rv, fol. 74v.
Gegenstand - Beschreibung:Kaspar Hajunga bittet den Kaiser um Durchführung eines Appellationsprozesses gegen das im Streitfall über die Ablösung von zwei Hypotheken zugunsten Heino Sassens und Ännchen Pauls gefällte Urteil des ostfriesischen Hofgerichts. Da das Urteil inzwischen vollstreckt worden sei und die Gegenseite ihn gewaltsam aus seinem Haus vertrieben habe, ersucht Hajunga zusätzlich um ein kaiserliches Mandat zur Rückgängigmachung der erfolgten Übergriffe. Sassen und Otto Rabo Siltmann wenden dagegen ein, die Appellation sei nicht zulässig, da es sich bei dem Spruch des ostfriesischen Hofgerichts nicht um ein Endurteil, sondern nur um ein gerichtliches Dekret handele, gegen das entweder gar nicht oder nur auf andere Art und Weise appelliert werden könne. Auch wegen formaler Fehler bei der Durchführung der Appellation und der Unterschreitung des Mindeststreitwerts bitten sie darum, Hajunga abzuweisen und zu einer Geldstrafe wegen leichtfertigen Appellierens zu verurteilen. Hajunga stirbt vor Beendigung des Appellationsprozesses, söhnt sich aber vor seinem Tod noch mit Sassen aus. Der Prozeß gegen Paul und deren Stellvertreter Siltmann wird von den Vormündern der Tochter Hajungas fortgeführt.
Entscheidungen:Kaiserliches Mandat gegen Fürstin Christine Charlotte von Ostfriesland, den fürstlich ostfriesischen Hofrichter, Vizehofrichter und die Assessoren sowie Sassen und Siltmann (Ladung, Inhibitonsklausel und Kompulsorialbefehl), 1686 09 27, (Konz.) fol. 29r-31r, (gesiegelte Ausfertigung) 45rv. Kaiserliches Mandat gegen Fürstin Christine Charlotte von Ostfriesland, den fürstlich ostfriesischen Hofrichter, Vizehofrichter und die Assessoren sowie Sassen und Siltmann (Rückgängigmachung der gegen Hajunga vorgenommenen Übergriffe), 1686 09 27, (Konz.) fol. 33r-34v, (gesiegelte Ausfertigung) fol. 46rv. Die Reproduktion des Prozesses soll zu den Akten gelegt werden. Zustellung der Vollmacht Sassens und Siltmanns. Die erbetene Fristverlängerung von zwei Monaten zur Vorlage der Einrede und der Vollmacht des Anwalts wird gewährt, 1687 04 14, (Vermerk) fol. 49v, (Extrakt aus dem Protokoll des REICHSHOFRAT) fol. 53rv. Zustellung der Einrede zum Hauptantrag und der Vollmacht innerhalb von zwei Monaten. Zustellung der Einrede zum Mandat zum Rückgängigmachung der Übergriffe im gleichen Zeitraum, 1687 07 03, (Vermerk) fol. 79v, (Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats) fol. 92r. Verweis Hajungas auf den letzthin gefällten Beschluß, 1687 07 08, (Vermerk) fol. 83v. Submission in contumaciam, 1687 12 15, (Vermerk) fol. 98v,
(Extrakte aus dem Protokoll des REICHSHOFRAT) fol. 100r, fol. 122r. Inrotulation der Akten in contumaciam am nächten Dienstag, 1688 01 27, (Vermerk) fol. 102v, (Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats) fol. 104rv. Inrotulation der Akten in contumaciam (Vermerk), 1688 01 30, fol. 1r. Nipho seine Vollmacht mit der Auflage zurück zu geben, das Datum einzusetzen, sie von seinem Mandanten eigenhändig unterschreiben zu lassen und danach erneut vorzulegen, 1688 02 05, (Vermerk) fol. 111v, (Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats), fol. 113rv. Zustellung der beglaubigten Vollmacht. Danach die Akten zu referieren, 1688 03 04, (Vermerk) fol. 114v. Beschleunigung des gerichtlichen Vortrags, 1688 03 23, (Vermerk) fol. 120v. Aus den angeführten Gründen wird die Entscheidung zur Inrotulation der Akten in contumaciam revidiert und eine Frist von zwei Monaten zum Handeln eingeräumt, 1688 08 05, (Vermerk) fol. 129v, (Extrakte aus dem Protokoll des Reichshofrats) fol. 131r, fol. 134r. Verweis Sassens und Siltmanns auf den letzthin gefällten Beschluß, 1688 12 22, (Vermerk) fol. 139v.
Umfang:Fol. 1-141
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1718
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211297
 

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