AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 4b-27 Reichshoffiskal contra Pelckhover; Fiskalischer Prozeß wegen Felonie, 1622-1624 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 4b-27
Titel:Reichshoffiskal contra Pelckhover; Fiskalischer Prozeß wegen Felonie
Entstehungszeitraum:1622 - 1624
Darin:Kaufbrief Christoph Bernhards Truchseß von Höfingen im Namen seiner Frau für Pelckhover über den halben Teil der Eybischen Lehen, 1601 07 01, (begl. Kop.) fol. 18r-20v, fol. 122r-124v, fol. 134r-137v. Kaufbrief Margaretes von Türheim für Pelckhover über den halben Teil der Eybischen Lehen, 1602 07 01, (begl. Kop.) fol. 15r-17v, fol. 118r-120v, fol. 130r-133v. Fürbittschreiben für Pelckhover: von (?) (stark beschädigt), 1622 09 14, (Orig.) fol. 112r-113v. von (?) (stark beschädigt), 1622 10 02, (Orig.) fol. 35r-37v. von (?) (stark beschädigt), 1622 10 06, (Orig.) fol. 42r-44v. Pfalzgraf Augusts von Pfalz-Sulzbach, 1623 07 09, (Orig.) fol. 56r-57v. PfGräfin Dorothea Marias (!) von Pfalz-Neuburg, (Datum des Briefs zerstört, stark beschädigt), (Orig.) fol. 38r-40v; 1623 07 18, (Orig.) fol. 58r-60v. Pfalzgraf Wolfgang Wilhelms von Pfalz-Neuburg, (Datum des Briefs zerstört) präs. 1624 02 12, (Orig.) fol. 54r-55v. Pfalzgraf Johann Friedrichs von Pfalz-Hilpoltstein, 16 (Rest der Jahreszahl zerstört) 05 30, (Orig.) fol. 46r-48v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Reichshoffiskal (Immendorffer (von Immendorff), Bartholomäus, Lic.)
Beklagter/Antragsgegner:Pelckhover (Balckhover), Johann Friedrich, pfalzgräflicher Wittumsrat, Hofmeister, Pfleger in Hilpoltstein
RHR-Agenten:Pelckhover: Burgdorf, Jeremias, Pistorius von, Vollmacht (stark beschädigt) 1623 ? 06 29, (Orig.) fol. 21rv, (weiteres Exemplar mit zerstörtem Datum) (Orig.?) fol. 66r-67v.
Gegenstand - Beschreibung:Johann Friedrich Pelckhover hat 1601 den Schwestern Margarete von Türheim und Lucia Truchsessin von Höfingen, beide geb. von Eyb, gegen Zahlung von 2.300 Gulden einigen Reichslehnsgüter, die sog. Eybischen Lehen, abgekauft. Für diesen Verkauf wäre die Zustimmung des Kaisers als Lehensherrn nötig gewesen, die jedoch nicht eingeholt wurde. Pelckhover unterläßt es ebenfalls, den Kaiser um Verleihung der erworbenen Lehen zu bitten. Wegen dieser Versäumnisse strengt der Reichshoffiskal einen Prozeß gegen ihn an.
Entscheidungen:Kaiserliche Ladung Pelckhovers mit einer Frist von zwei Monaten vor den Reichshofrat, um der Erklärung der Eybischen Lehen als wegen Felonie heimgefallen beizuwohnen oder relevante Einwände vorzubringen. Auch beim Nichterscheinen Pelckhovers soll auf Bitten des Reichshoffiskals weiter dem Recht entsprechend verfahren werden, 1622 03 02, (Konz.) fol. 2r-4v. Kaiserliche Erklärung zum Heimfall des Eybischen Lehens (stark zerstört), 1622 03 02, fol. 5r-6r. Dem Reichshoffiskal die Eingabe Pelckhovers zuzustellen, damit er überlegen kann, wie er in seinem eigenen und im Interesse des Kaisers weiter vorgehen muß, 1624 03 28, (Vermerk) fol. 53v. Gutachten des Reichshofrats: Pelckhover hat durch sein Fehlverhalten die Lehen verwirkt. Er soll den Kaufschilling und den aus der Nutzung der Lehen gezogenen Gewinn zurückerstatten. Da sich die verwitwete PfGräfin Dorothea Maria (!) von Pfalz-Neuburg mit ihren drei Söhnen, Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg, Pfalzgraf August von Pfalz-Sulzbach und Pfalzgraf Johann Friedrich von Pfalz-Hilpoltstein, für Pelckhover eingesetzt hat, soll er sich wegen der Rückerstattung des Gewinns mit der Kammer über eine Abfindung einigen. Es wird empfohlen, die heimgefallenen Lehen dem Reichshofrat Johann Hueber als erstem Kläger in dieser Angelegenheit und wegen seiner Verdienste zu üb
ertragen (s. Antiqua 4/29), 1624 12 02, (Konz.) fol. 96r-97v, fol. 98r-99v. Kaiserliches Dekret gegen Pelckhohver (stark beschädigt), 1624 12 02, (Konz.) fol. 100r-101v, fol. 102r-103v.
Bemerkungen:Starke Schäden durch Schimmelbefall. Restauriert. Eine Reihe von Stücken ist so stark beschädigt, daß sie dem Fall zwar noch zugeordnet, aber inhaltlich nicht näher identifiziert werden können. Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 4/29.
Umfang:Fol. 1-156
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1654
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211353
 

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