Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 6-1d |
Titel: | Hagenau, Colmar; Schlettstadt; Bitte um kaiserliche Verfügung in Schuldenangelegenheit |
Entstehungszeitraum: | 1631 |
Darin: | Fürbittschreiben Jost Camers an den Reichsvizekanzler Freiherr Peter Heinrich von Stralendorff für die Städte Hagenau, Colmar und Schlettstadt, 1631 11 21, (Orig.) fol. 6r-7v. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hagenau, Stadt; Colmar, Stadt; Schlettstadt, Stadt |
Gegenstand - Beschreibung: | Die Städte Hagenau, Colmar und Schlettstadt führen aus, sie hätten für Kaiser Maximilian II. eine Bürgschaft über 40.000 Gulden Kapital übernommen. Hinzu kämen 44.000 Gulden rückständiger Zinszahlungen. Wegen dieser Forderung seien sie von den Gläubigern, den Edlen von Lützelburg, am Reichskammergericht verklagt worden. Auf ihre Bitte habe der Kaiser dem Obrist Wolf Rudolph von Ossa einen Kommissionsauftrag zur Güte erteil und angeordnet, den Prozeß am Reichskammergericht für die Dauer der Kommissionsverhandlungen ruhen zu lassen. Der kaiserliche Kommissar habe sich jedoch außer Stande gesehen, den Streit gütlich beizulegen, da die Gläubiger auf Barzahlung beharrten. Die konfiszierten Geldmittel, die vom Kaiser zur Begleichung von Schulden freigegeben worden seien, wären aber bereits vollständig an andere Gläubiger vergeben worden. Daraufhin hätten die Edlen von Lützelburg am Reichskammergericht den Prozeß gegen die Städte weiter betrieben. Um die nun drohende Achterklärung abzuwenden, bitten die Städte den Kaiser, den Edlen von Lützelburg anstatt der jährlichen Zinszahlungen von 2.000 Gulden Güter in den Reichslandvogteien Hagenau oder Ortenau auf Zeit zu übertragen, bis eine andere Begleichung der Schulden möglich ist. |
Entscheidungen: | Kaiserliche Anweisung an das Reichskammergericht, bis zu Beendigung der eingerichteten Kommission den Prozeß gegen die Städte Hagenau, Colmar und Schlettstadt ruhen zu lassen, 1631 12 12, (Konz.) 8r-9v. |
Umfang: | Fol. 1-9 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1661 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211392 |
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