AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 8-1 Halberstadt contra Salder und Dorstadt; Bitte um kaiserliche Verfügungen (kaiserliche Kommission, Mandat, Sequestration) in Lehensstreitigkeit, 1567-1568 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 8-1
Titel:Halberstadt contra Salder und Dorstadt; Bitte um kaiserliche Verfügungen (kaiserliche Kommission, Mandat, Sequestration) in Lehensstreitigkeit
Entstehungszeitraum:1567 - 1568
Darin:Dokumente zur Verleihung der umstrittenen Lehensgüter, 1533 - 1567, fol. 2r-39v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Halberstadt, Domkapitel
Beklagter/Antragsgegner:Salder, Matthias von, Kurbrandenburger Rat und Kämmerer; Dorstadt, Franz von, Kurbrandenburger Rat und Kämmerer; Dorstadt, Christoph von
Gegenstand - Beschreibung:Das Domkapitel von Halberstadt führt aus, die beiden Kurbrandenburger Räte und Kämmerer, Matthias von Salder und Franz von Dorstadt, sowie Christoph von Dorstadt hätten mit Unterstützung Kurfürst Joachims II. von Brandenburg, der die Rechtmäßigkeit ihrer Ansprüche attestiert habe, eine kaiserliche Bestätigung ihrer Belehnung mit den Halberstädter Gütern Emersleben und Haus Nienburg erhalten. Da die Bff. Friedrich III. und Sigismund von Halberstadt bei der Vergabe jedoch gegen die Statuten des Hochstifts verstoßen hätten, betrachtet das Domkapitel die Belehnung als unrechtmäßig und bittet um ein kaiserliches Mandat, das Salder und den beiden Dorstadts die Herausgabe der Güter innerhalb eines Monats befiehlt. Weiter ersucht das Domkapitel den Kaiser um einen Kommissionsauftrag an Herzog Wolfgang von Braunschweig-Grubenhagen sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Goslar. Salder und die beiden Dorstadts sollen der Kommission innerhalb des einen Monats ihre etwaigen rechtlichen Einsprüche vortragen. Nachdem der Kaiser seine Bestätigung bekräftigt, bittet das Domkapitel um Sequestration der Lehensgüter und erneut um Einrichtung einer kaiserlichen Kommission. Salder und beide Dorstadts befürchten, die erfolgte kaiserliche Bestätigung sei nicht ausreichend, um weiteren Streit zu verhindern. Deshalb bitten sie den Kaiser
um eine detaillierter formulierte Fassung des Dokuments.
Entscheidungen:Kaiserliche Bestätigung der Lehensurkunden und Verträge Salders und Franz von Dorstadts, 1567 09 16, (begl. Kop.) fol. 40r-52v. Bekräftigung der kaiserlichen Bestätigung vom 16. September 1567, 1568 02 20, (Konz.) fol. 64r-65r.
Umfang:Fol. 1-88
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1598
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211425
 

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