AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 8-3 Halberstadt, Minden und Braunschweig-Wolfenbüttel contra Österreich; Bitte um ein Indult; Bitte um Verlängerung des Indults, 1576-1590 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 8-3
Titel:Halberstadt, Minden und Braunschweig-Wolfenbüttel contra Österreich; Bitte um ein Indult; Bitte um Verlängerung des Indults
Entstehungszeitraum:1576 - 1590
Darin:Bestätigung der Privilegien des Hochstifts Halberstadt durch Kaiser Maximilian II., 1566 05 08, fol. 78r-80v. Lehensurkunde für Bischof Sigismund von Halberstadt, 1566 05 08, fol. 82r-84v. Instruktionen des Herzogs von Braunschweig-Lüneburg für seine Gesandtschaft an den Kaiser, 1576, (Orig.) fol. 10r-28v. Fürbittschreiben Kurfürst Johann Georgs von Brandenburg für Bischof Heinrich Julius, 1576 02 21, (Orig.) fol. 30r-32v.; 1578 40 04, (Orig.) fol. 90r-92v; 1579 12 08, (Orig.) fol. 134r-136v. Schreiben Papst Gregors XIII. an das Domkapitel von Halberstadt, 1576 03 10, fol. 59r-60v. Fürbittschreiben Kurfürst Augusts von Sachsen für Bischof Heinrich Julius, 1576 03 31, (Orig.) fol. 37r-38v; 1578 04 12, (Orig.) fol. 115r-116v; 1580 01 09, (Orig.) fol. 152r-154v. Schreiben des päpstlichen Nuntius, undat., fol. 131r-132v; undat., fol. 155r-156v; undat., fol. 159r-160v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von; Halberstadt, Bischof Heinrich Julius von; Halberstadt, Hochstift, Domkapitel; Halberstadt, Hochstift, Prälaten und Städte; Minden, Hochstift
Beklagter/Antragsgegner:Österreich, Erzherzog Andreas von
Gegenstand - Beschreibung:Herzog Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel und Bischof Heinrich Julius von Halberstadt unterrichten den Kaiser, der Bischof warte seit über zehn Jahren auf die Bestätigung durch den Papst. Da das Hochstift nicht länger auf einen Bischof verzichten könne, bitten sie den Kaiser um ein Indult, das dem Postulanten die Ausübung seiner weltlichen Rechte ermögliche. Vor Ablauf des gewährten zweijährigen Indults ersuchen sie zusammen mit dem Domkapitel von Halberstadt um eine Verlängerung. Bischof Heinrich Julius und das Domkapitel bitten darüber hinaus um Bestätigung der weltlichen Regalien und Lehen des Hochstifts. Nach Ablehnung der Verlängerung sucht Bischof Heinrich Julius beim Kaiser um ein Fürbittschreiben an den Papst an. Vor Ablauf des später erneut gewährten zweijährigen Indults beantragen Domkapitel, Prälaten und Städte des Hochstifts wiederum eine Verlängerung. Nachdem Bischof Heinrich Julius auch zum Postulanten des Hochstifts Minden gewählt wurde, bitten das Domkapitel von Halberstadt und das Hochstift Minden auch um ein Indult für dieses Hochstift. Erzherzog Andreas von Österreich ersucht den Kaiser dagegen, ihm zur Propstei des Hochstifts Halberstadt zu verhelfen, die ihm von Papst Gregor XIII. übertragen worden sei, ihm aber bisher vorenthalten werde.
Entscheidungen:Es bleibt bei vorherigem Beschluß, undat., (Vermerk) fol. 48r. Kaiserliche Indulte für Bischof Heinrich Julius, 1576 04 09, fol. 53r-58v, fol. 70r-76v, fol.109r-112v; 1578 04 25, fol. 118r-122v. Kaiserliches Erinnerungsschreiben an alle Angehörigen des Hochstifts Halberstadt, Bischof Heinrich Julius für die Dauer des gewährten kaiserlichen Indults Gehorsam zu leisten, 1576 04 09, (Konz.) fol. 39rv, fol. 69r-70v, fol. 113r-114v; 1578 04 25, (Konz.) fol. 123rv. Kaiserliches Dekret: Der gewährte Indult wird bestätigt, aber nicht verlängert. Bischof Heinrich Julius soll sich weiter beim Papst um seine Bestätigung bemühen. Kann er sie nicht erhalten und bittet dann erneut um ein kaiserliches Indult, wird darüber entschieden werden, 1577 04 10, fol. 45r-46v. Verlängerung des kaiserlichen Indults um weitere zwei Jahre mit der Auflage, sich weiter um eine Bestätigung durch den Papst zu bemühen, 1580 01 08, (Konz.) fol. 147r-150v. Die Eingabe des päpstlichen Nuntius dem Mainzer Kanzler zuzuschicken, damit er schnell seinen Bericht dazu vorlegt, 1582 09 16, (Vermerk) fol. 156v. Die Eingabe der fürstlich Halberstädter und Mindener Gesandten an die drei geistlichen Kurfürsten, um ihr Bedenken dazu vorzulegen. Den Gesandten in der Zwischenzeit mitzuteilen, daß der Kaiser sich noch nicht entscheiden kann, dies aber bald tun
will, 1582 09 26, (Vermerk) fol. 158v. Andreas Erstenberger zum Aufheben. Der Mainzer Kanzler erklärt, es sei zu langsam. Er will ihn nicht namentlich nennen, sondern nur schreiben: Halberstadt etc. mit Befehl des Hochstifts Minden, undat., (Vermerk) fol. 160v. Kaiserliches Schreiben an die drei geistlichen Kurfürsten mit der Bitte um Rat, 1585 01 02, (Konz.) fol. 161rv. Kaiserliche Ablehnung der Bitte des Erzherzog Andreas, 1590 04 03, (Konz.) fol. 164r.
Umfang:Fol. 1-162
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1620
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211427
 

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