AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 11-1 Hambrock contra Wolffersberg; Bitte um Durchführung eines Appellationsprozesses in Schuldenangelegenheit, 1671-1676 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 11-1
Titel:Hambrock contra Wolffersberg; Bitte um Durchführung eines Appellationsprozesses in Schuldenangelegenheit
Entstehungszeitraum:1671 - 1676
Darin:Extrakt aus dem Hamburger Rezeß von 1603, (begl. Kop.) fol. 25v-26v. Schuldurkunden Jakob Hambrocks sen. für Katharina Drapen, 1619 10 28, (begl. Kop.) fol. 33r-334v; 1622 09 29, (begl. Kop.) fol. 33r-34v. Erbverträge der Brüder Johann, Christian, Jakob und Heinrich Hambrock über die Teilung ihres väterlichen Erbes, 1660 10 17, (begl. Kop.) fol. 29r-30v; 1660 10 20, (begl. Kop.) fol. 28rv; 1661 08 08, (begl. Kop.) fol. 281r-284r. Schuldurkunde Heinrich Hambrocks für Wolffersberg, 1662 01 12, fol. 35r-36v. Zusage Heinrich Hambrocks, zur Begleichung seiner Schulden bei der Witwe des Johann Leinweber deren Bruder Ernst Backhaus 2.500 Mark Lübsch zu überschreiben, 1665 08 10, (begl. Kop.) fol. 262rv. Verzeichnis der Gemälde (Hermann Sachtleben, Peter Stalpaert, Tizian, Bonurti (?), Hendrick Jansz ter Brugghen, Lukas van Leyden, Quentin Massys, Jacopo Palma, Tintoretto, Jakob Jordan von Huck, Hans von Aachen, Lukas Cranach, Rothaimr (?), Altgraff (?), Karel van Mander, Coignet (?), Peter Paul Rubens, Albrecht Dürer, Raphael Urbin, David Kind (?), Matthias Scheits, David Vinckboons, Jean (!) van Noort, Rembrand, Jürgen Jakobsen, Bartholomäus Spranger) die Heinrich Hambrock von seinem Schwager Hermann Möller und seinem Bruder Christian Hambrock vorenthalten werden, präs. 1666 03 21, (begl. Kop.) fol. 13r-14v. Testament
Christian Hambrocks 1667 04 23, (begl. Kop.) fol. 15r-19r. Entscheidung im Appellationsverfahren Magdalena Drapes gegen die Erben Jakob Hambrocks sen., 1667 11 08, fol. 31r-32v. Bestellung von Vormündern für Heinrich Hambrock, 1668 08 21/1668 09 02, fol. 23r-24v, fol. 66r, fol. 201r. Schuldurkunde Heinrich Hambrocks für Andreas Gerer, 1668 09 16, (begl. Kop.) fol. 66v, (begl. Kop.) fol. 201v. Urteil im Schuldprozeß Andreas Gerers gegen Heinrich Hambrock, 1671 08 28, (begl. Kop.) fol. 66v-67r, (begl. Kop.) fol. 201v-202r. Schätzung aus dem Besitz Heinrich Hambrocks stammender Gemälde (von Hermann Möller in Auftrag gegeben), 1672 02 13, (begl. Kop.) fol. 183r-184v. Aussage Heinrich Hambrocks zu seinen Schuldurkunden, 1673 10 10, fol. 242r-243r. Extrakt aus dem Hamburger Stadtrecht, undat., (begl. Kop.) fol. 25rv. Erstinstanzliche Akten, fol. 73r-164v. Darin enthalten: Rechtsgutachten der juristischen Fakultät der Universität Jena, 1671 08 02, (Orig.) fol. 84r-85v; fol. 87r-88v. Urteil des Hamburger Obergerichts im Streitfall zwischen Heinrich Hambrock als Kläger und dessen Schwager Hermann Möller als Beklagtem, 1675 05 21, (begl. Kop.) fol. 300r-301v. Notariatsinstrumente: 1667 04 23 (Abfassung des Testaments von Christian Hambrock), (begl. Kop.) fol. 19r-22v. 1675 06 19 (Zeugenaussage Heinrich Hambrocks), (Orig.) fol. 299rv, fol. 302rv, fol. 320r-322r.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hambrock, Jakob
Beklagter/Antragsgegner:Wolffersberg (Wolffsberg, Wulfsberg), Bartholomäus von, königlich schwedischer Hof- und Reichsrat
RHR-Agenten:Hambrock: Lauterburg, Johann Jakob Albrecht von, Lic. (1671) Wolffersberg: Schrimpf, Jonas, im Fall seines Tods: Leuttner, Simon Lorenz, Vollmacht 1671 08 02, (Orig.) fol. 68r-69v.
Gegenstand - Beschreibung:Bartholomäus von Wolffersberg hat Heinrich Hambrock, dem Bruder Jakob Hambrocks, 1662 2.000 Taler geliehen, auf deren Rückzahlung er 1667 vor dem Niedergericht in Hamburg klagt. Als Jakob Hambrok von dem Prozeß erfährt, versucht er mit dem Hinweis, sein Bruder sei geistesgestört und damit nicht geschäftsfähig, in das Verfahren einzugreifen. Dies gelingt nicht und Heinrich Hambrock wird in contumaciam zur Zahlung seiner Schulden verurteilt. Jakob Hambrock appelliert bei Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg gegen dieses Urteil, die jedoch nach Einholen eines Rechtsgutachtens der juristischen Fakultät der Universität Jena den Spruch des Niedergerichts bestätigen. Daraufhin wendet er sich an den Kaiser und bittet um Durchführung eines Appellationsprozesses und darum, die Schuldurkunde angesichts der Geschäftsunfähigkeit seines Bruders für ungültig zu erklären. Er weist darauf hin, daß sich die geistige Verwirrung seines Bruders in dessen umfangreichem Ankauf von Gemälden und dem Nichterscheinen beim Prozeß vor dem Niedergericht in Hamburg manifestiere. Außerdem gäbe es keine Beweise dafür, daß Wolffersberg seinem Bruder die 2.000 Taler tatsächlich ausbezahlt habe. Darüber hinaus habe Jakob Hambrock selbst aus der Verwaltung des elterlichen Erbes resultierende ältere Schuldforderungen gegen seinen Bruder Heinrich, die vorrangig zu behandeln seien. Wolffersberg verweist auf ein Privileg der Stadt Hamburg, das Appellationen gegen Urteile in Schuldprozessen nicht zulasse, wenn die Schuldforderungen mit Brief und Siegel belegt werden könnten. Deshalb solle die Appellation nicht zugelassen und das Verfahren an den erstinstanzlichen Richter zurückverwiesen werden. Wolffersberg hält den Nachweis der Unzurechnungsfähigkeit Heinrich Hambrocks für nicht ausreichend. Auch nachdem 1668 Vormünder für ihn bestellt worden seien, habe er Geschäfte getätigt, deren Rechtskraft bestätigt worden sei. Außerdem habe er selbst die Schuldforderung Wolffersbergs als rechtmäßig anerkannt.
Entscheidungen:Kaiserliches Mandat gegen Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg sowie Wolffersberg (Ladung, Inhibitionsklausel und Kompulsorialbefehl), 1671 03 09, (Konz.) fol. 38r-40v. Die erbetene Fristverlängerung wird gewährt. Von Lauterburg soll in Zukunft die nicht der Form entsprechenden Anträge unterlassen, 1671 06 01, (Vermerk) fol. 54v. Die Einrede (exceptiones non devolutionis) dem Appellanten zuzustellen, um innerhalb einer Frist von zwei Monaten seine Stellungnahme dazu vorzulegen, 1671 10 20, (Vermerk) fol. 70v. Öffnung der Akten in Anwesenheit der Kommissare und der Vertreter der Streitparteien, 1671 11 16, (Vermerk) fol. 73r. Die Eingabe Wolffersbergs zur Submission innerhalb einer Frist von zwei Monaten zuzustellen, 1673 11 07, (Vermerk) fol. 240v. Auch dieses Memorial in Übereinstimmung mit dem Beschluß vom 9. November zur Submission zuzustellen, 1673 12 18, (Vermerk) fol. 244v. Dem Appellant die Verschiebung der Submission mit einer Frist von zwei Monaten zuzustellen, 1674 08 28, (Vermerk) fol. 268v. Der Gegenseite die Eingabe Jakob Hambrocks zuzustellen, um innerhalb einer Frist von zwei Monaten zu submittieren, 1675 01 14, (Vermerk) fol. 285v. Die Akten am Freitag zu inrotulieren, 1675 07 15, (Vermerk) fol. 297v. Die Inrotulation auszusetzen. Die Eingabe Jakob Hambrocks zuzustellen, um innerhalb einer Frist von zwei Monaten das Notwendige vorzunehmen, 1675 08 01, (Vermerk) fol. 305v. Die Inrotulation der Akten hat in Anwesenheit der Kommissare und der Vertreter der Streitparteien stattgefunden, 1676 05 19, (Vermerk) fol. 1r. Kaiserliches Dekret: Das Urteil der Vorinstanz wird bestätigt. Der Appellant muß dem Appelaten nach richterlicher Schätzung die Gerichtskosten erstatten, 1696 02 14, (Konz.) fol. 326r.
Bemerkungen:Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 11/2-3.
Umfang:Fol. 1-315
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1706
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211480
 

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