AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 13-5 Dänemark und Schleswig-Holstein contra Hamburg; Bitten um kaiserliche Verfügungen wegen Landfriedensbruch; später: in Auseinandersetzung um Zollprivilegien, das Positionieren von Bojen und Baken, wegen gegenseitiger Repressalien und der reichsrechtlichen Stel

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 13-5
Titel:Dänemark und Schleswig-Holstein contra Hamburg; Bitten um kaiserliche Verfügungen wegen Landfriedensbruch; später: in Auseinandersetzung um Zollprivilegien, das Positionieren von Bojen und Baken, wegen gegenseitiger Repressalien und der reichsrechtlichen Stellung der Stadt Hamburg, in der Auseinandersetzung um Münzrechte und lehnsherrliche Rechte der Stadt Hamburg (Fortsetzung in Antiqua 15-1)
Entstehungszeitraum:1636 - 1653
Darin:Privileg Kaiser Friedrichs I., 1189 05 05, (Extrakt) fol. 768rv, (begl. Kop.) fol. 994r. Verträge zwischen der Stadt Hamburg und den Wurstfriesen, 1316 04 01, fol. 774rv; 1399 06 29, fol. 251r-252v, fol. 397rv. Privileg Kaiser Karls IV., 1359 10 14, fol. 141r-142v, fol. 171r-172v, fol. 243rv, fol. 768v-769r. Urkunde Graf Ulrichs I. von Ostfriesland, 1466 03 20, fol. 253r-254v, fol. 397v. Privilege Kaiser Friedrichs III., 1468 08 23, fol. 149r-150v, fol. 179r-180v, fol. 248r-250v, fol. 769v-771r; 1482 07 14, fol. 771r-772v. Dokumentation eines zwischen König Johann von Dänemark, Herzog Friedrich von Holstein und der Stadt Hamburg vor Zeugen vorgenommenen Dialogs zu Streitigkeiten über Zölle und Handel auf der Elbe, 1487 11 11, (begl. Kop.) fol. 525r-526r, (begl. Kop.) fol. 527r-528r. Beschluß des Reichstags zu dem vom Haus Holstein erhobenen Herrschaftsanspruch über die Stadt Hamburg, 1510 05 03, fol. 765v-766r. Bestätigung eines Kassationsmandats Kaiser Sigismunds vom 28. Juni 1417 durch Kaiser Karl V., 1544 05 18, fol. 143r-148v, fol. 173r-178v, fol. 506r-509v. Schreiben Kaiser Karls V. an die Stadt Hamburg, 1545 04 25, fol. 257r-258v, fol. 398v-399v, fol. 773rv. Urteil des RKG zur reichsrechtlichen Stellung der Stadt Hamburg, 1618 07 18, fol. 766v-767r. Extrakte aus Schreiben Erzbischof Johanns III. von Mainz
zum Revisionsantrag König Christians IV. gegen das 1618 am RKG ergangene Urteil zur Reichsunmittelbarkeit der Stadt Hamburg, 1619 01 07, fol. 685r-686r. Steinburger Vertrag zwischen den Fürstenhaus Holstein und der Stadt Hamburg, 1621 07 18, fol. 523rv, fol. 689r-690v. Extrakt aus dem Lüneburger Kreisabschied, 1621, fol. 686rv. Elbprivileg Kaiser Ferdinands II. für die Stadt Hamburg, 1628 06 03, fol. 137r-140v, fol. 167r-170v, fol. 244r-247v, fol. 485r-488v, (begl. Kop.) fol. 563r-566v, fol. 660r-662v. Extrakt aus dem Lübecker Friedensvertrag zwischen Kaiser Ferdinand II. und König Christian IV., 1629 05 12/22, fol. 265r-269v, fol. 288r-289v, fol. 293rv. Verteidigungsschrift der Stadt Hamburg, 1630, (Druck mit Beilagen) fol. 374r-377r/S.1-142. Extrakt aus einem Schreiben König Karls I. von Großbritannien an König Christian IV., 1637 06 13, fol. 436rv. Supplikation Peter Wydows von Tunder wegen einer Schuldforderung gegen Barbara Willems und ihre Söhne Lukas und Hans, mit dem Memorial der dänischen Gesandten an die kurfürstlichen Räte zum Glückstädter Elbzoll, 1641 01 13/23, fol. 532r-535v. Schreiben der kfstl. Gesandten auf dem Reichstag in Regensburg an Kaiser Ferdinand III. (Session und Stimme der Stadt Hamburg), 1641 07 12, fol. 692r-693v. Beilagen zur dänischen Darlegung vom 22. August 1642 (kaiserliche
Privilegien, Lehensbriefe, Verträge, Extrakte aus dem Hamburger Stadtbuch, Verhandlungen König Christians IV. mit den Kurfürsten über das Elbprivileg) 1232 - 1641, (z.T. begl. Kop.) fol. 861r-924v. Verzeichnis der Aktenstücke in der Streitsache über das Elbprivileg der Stadt Hamburg von 1628 aus den Jahren 1630 bis 1641, fol. 543r-560v. Karten: Elblauf von Nikolaus Johann Piscator, undat., (Druck) fol. 241r. Elbe mit der Befestigung und Zollstation in Glückstadt, undat., (Handskizze) fol. 242r. Elbe mit den Inseln Stillhorn und Moorwerder, undat., (Handskizze) fol. 1003rv. Elbe mit den Zuflüssen Stepenitz und Luhe, undat., (Handskizze) fol. 1004rv. Elbe zwischen Magdeburg und Hamburg mit den dazwischenliegenden Zollstationen (?), undat., (Handskizze) fol. 1005rv. Urteile des RKG: Witwe und Vormünder der Kinder des Cosmas von der Dosen gegen Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg, 1610 01 30, fol. 159r-160v, fol. 187r-188v. Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg gegen Herzog Otto und Herzog Franz von Braunschweig-Lüneburg, 1619 04 19, fol. 157r-158v, fol. 185r-186v, fol. 504rv. Bürgermeister und Rat der Städte Stade und Buxtehude gegen Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg, 1610 01 19, fol. 161r-162v, fol. 189r-190v. (Fortsetzung in Antiqua 15-1)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Dänemark, König Christian IV. von; Schleswig-Holstein, Herzog Friedrich von
Beklagter/Antragsgegner:Hamburg, Stadt
Gegenstand - Beschreibung:König Christian IV. von Dänemark führt aus, die Stadt Hamburg hätte eigenmächtig Zölle eingeführt und erhöht. Als er daraufhin den Zoll in Glückstadt ausgebaut habe, hätte die Stadt ihren Eiden und Pflichten als Untertan zuwider die Waffen gegen ihn erhoben und seinen Sohn Herzog Ulrich von Schleswig-Holstein in der Nähe von Glückstadt unter Beschuß genommen. Auch die Festung Glückstadt sei von ihr angegriffen und dänische Schiffe aufgebracht worden. König Christian IV. legt Artikel vor und bittet den Kaiser, die Litiskontestation für vollzogen zu erklären sowie ein Restitutionsmandat und Ladung gegen die Stadt ausgehen zu lassen, um zu der für Landfriedensbruch vorgesehenen Strafe verurteilt zu werden. Die Stadt Hamburg weist die Vorwürfe als ungerechtfertigt zurück, da ihr das kaiserliche Elbprivileg von 1628 erlaube, gegen neue Zölle oder den Bau neuer Festungsanlagen an der Elbe vorgehen zu dürfen und die freie Schiffahrt mit ihren Kriegsschiffen zu verteidigen. Sie bittet den Kaiser ihrerseits, das verschärfte Mandat gegen König Christian IV. von 1630, das zwar erkannt, aber nicht zugestellt wurde, nun endlich zustellen zu lassen. Im folgenden Verfahrensablauf werden verschiedene Streitgegenstände zwischen den Parteien zusammengefaßt und gemeinsam behandelt: die Bitte König Christians IV., das Elbprivileg
der Stadt Hamburg zu kassieren; der Vorwurf Hamburgs gegen König Christian IV., widerrechtlich Bojen und Baken markiert und positioniert zu haben; der Protest der Stadt, daß König Christian IV. den Zoll in Glückstadt nach wie vor erhebt, obwohl sein Privileg nicht verlängert wurde; Repressalien beider Parteien gegeneinander und die formale Anerkennung von Session und Stimme Hamburgs im Reichsstädterat durch die übrigen Reichsstände auf dem Reichstag in Regensburg; der Vorwurf König Christians IV. gegen die Stadt Hamburg, widerrechtlich gemünzt zu haben; Einsprüche König Christians IV. gegen die Sequestration des Schaumburger Hofs und Zolls in Hamburg und gegen die kaiserliche Forderung an die verwitwete Graf Elisabeth von Holstein-Schaumburg, das Archiv herauszugeben. Nachdem der König von Dänemark gegen die Stadt Hamburg rüstet und seine Ansprüche gewaltsam durchzusetzen droht, kommt es zwischen den Parteien zu Verhandlungen. König Christian IV. öffnet gegen Zahlung von 200.000 Talern den Handel in Dänemark und Norwegen wieder für die Stadt Hamburg, der ihr in den letzten 13 Jahren verboten war. Die übrigen Streitigkeiten sollen in gütlichen Verhandlungen beigelegt werden. Die Stadt bittet den Kaiser wegen ihrer großen finanziellen Belastung um Nachlaß der noch nicht bezahlten sowie künftiger Reichssteuern.
Entscheidungen:Kaiserliches Mahnschreiben an den König von Dänemark: Abschaffung des eigenmächtig erhobenen Zolls und Restitution der eingezogenen Güter. Keine Behinderung von Schifffahrt und Handel auf der Elbe. Verzicht auf den Bau von Festungsanlagen und die Stationierung von Kriegsschiffen, 1630 09 24, fol. 567r-570v. Kaiserlicher Befehl an die Stadt Hamburg, sich König Christian IV. gegenüber aller weiteren Feindseligkeiten zu enthalten und die Streitigkeiten ausschließlich auf dem Rechtsweg auszutragen, 1630 09 24, (Konz.) fol. 277r-279v. Kaiserlicher Kommissionsauftrag an Herzog August d. J. von Braunschweig-Wolfenbüttel, Graf Johann Tserclaes von Tilly und den kaiserlichen Hofkammerrat Reinhard von Walmerode (Walmend), 1630 09 24, fol. 571r-576v, fol. 578r-582v. Kaiserlicher Befehl an den Graf von Tilly, dem König von Dänemark und der Stadt Hamburg die kaiserlichen Mahnschreiben zustellen zu lassen und Antwort einzufordern, ob und wie sie Gehorsam leisten wollen, 1630 10 03, (Konz.) fol. 281r-282r. Gutachten des Reichshofrats: Der Stadt Hamburg ist die Abschaffung der eigenmächtig eingerichteten und erhöhten Zölle sowie die Restitution unrechtmäßig eingezogener Abgaben zu befehlen. Die kaiserliche Kommission soll ex officio die Ältesten und Achtmänner der Stadt verhören, die Zollrollen und Register edieren und verschlossen
an den Kaiser schicken, ohne den Streitparteien Abschrift zu gewähren. Das kaiserliche Mahnschreiben ist, wie von König Christian IV. gewünscht, nicht über die Grenzen des Reichs hinausgehend zu verstehen, der König aber aufzufordern, im Gegenzug den Handel zwischen seinem Königreich und dem Reich uneingeschränkt zuzulassen. Differenzen wegen des Hamburger Elbprivilegs von 1628 sollten durch die Kommission zur Güte verhandelt und benachbarte Fürsten, die sich durch das Privileg ebenfalls belastet fühlen, angehört werden. Eine Suspendierung des Privilegs ist nicht ratsam. Stattdessen sollte der Kaiser erklären, daß er in dieser Frage weiter entscheiden wird, nachdem die Kommission ihren Bericht vorgelegt hat, 1630 10 25 und 26, fol. 338r-343v. Kaiserliches Kredenzschreiben für die den dänischen Gesandten Heinrich von Rantzau, Dr. Erich Hedemann und Dr. Johann Schonbach an den König von Dänemark aufgetragene Nachricht, 1630 10 29, (Konz.) fol. 344rv. Kaiserliches Kredenzschreiben für die den dänischen Gesandten an Herzog Friedrich von Holstein aufgetragene Nachricht, 1630 10 29, (Konz.) fol. 345rv. Kaiserlicher Bescheid an die dänischen Gesandten: Der Stadt Hamburg wird befohlen, die eigenmächtig eingeführten und erhöhten Zölle abzuschaffen und die unrechtmäßig eingezogenen Abgaben zu restituieren. Die Ältesten
und Achtmänner der Stadt werden von der Kommission vernommen, die Zollrollen und Register ediert und dem Kaiser verschlossen übersendet, ohne den Streitparteien Abschrift zu gewähren. Das Mahnschreiben an König Christian IV. ist nicht über die Grenzen des Reichs hinausgehend zu verstehen. Es wird aber von ihm erwartet, daß er den freien Handel zwischen seinem Königreich und dem Reich zuläßt. Benachbarte Fürsten, die sich ebenfalls gegen das Hamburger Elbprivileg beschweren, wie z.B. Herzog Christian von Braunschweig-Lüneburg, sollen von der Kommission gehört werden. Eine Suspendierung des Privilegs selbst wird abgelehnt, 1630 10 29, fol. 459r-462v, fol. 496r-499v, (Extrakt) fol. 663rv. Kaiserliche Zusage an die Hamburger Gesandten Dr. Johann Christoph Meurer und Lic. Georg Uttenbusch, die Stadt Hamburg im Besitz des1628 erteilten Elbprivilegs zu lassen und das am 23. Juli 1637 auslaufende Zollprivileg König Christians IV. in Glückstadt nicht zu verlängern, 1637 01 06, (Konz.) fol. 421r-422r, fol. 457r-458v, fol. 664r-665r. Kaiserlicher Befehl an die Stadt Hamburg, innerhalb von drei Monaten nach Zustellung dieses Schreibens zur beiliegenden Eingabe des Königs von Dänemark und des Herzogs von Holstein Stellung zu nehmen, 1635 11 05, (Konz.) fol. 413r-414v, fol. 431rv. Gutachten des Reichshofrats: Die kaiserliche
Zusage an die Stadt Hamburg hat nicht die Bedeutung, daß der von König Christian IV. gegen das Elbprivileg von 1628 angestrengte Prozeß aufgehoben ist, sondern wenn der König der Prozeßordnung gemäß weitere Eingaben macht, will der Kaiser dem Recht und den Reichskonstitutionen entsprechend darüber entscheiden. Die Verlängerung des Zollprivilegs von Glückstadt ist mit der Begründung abzulehnen, daß sie nicht mit der Wahlkapitulation und dem Gutachten des Kurfürstenkollegiums vereinbar ist. Zu dem vorgebrachten Memorial König Christians IV. kann der Reichshofrat kein Gutachten abgeben, da er dessen Inhalt noch nicht kennt, 1637 09 22, fol. 440r-446v. Kaiserlicher Bescheid an die dänischen Gesandten Graf Christian von Penz und Friedrich Günther: Die von Hamburg zum Elbprivileg von 1628 eingebrachte Schrift ist verloren gegangen. Sobald eine Abschrift vorgelegt wird, soll sie König Christian IV. zugestellt werden. Die erbetene Verlängerung des Zollprivilegs von Glückstadt wird abgelehnt, da sie der Wahlkapitulation und dem Gutachten des Kurfürstenkollegiums widerspräche (An dieser Entscheidung die Marginalie: "Omittatur".), 1637 11 04, (Konz.) fol. 447r-449r. Aufforderung an die Stadt Hamburg, ihre Stellungnahme zu der dänische Eingabe, die ihnen am 5. November 1635 zugestellt wurde, nochmals vorzulegen,
1637 11 10, (Konz.) fol. 453r-454v. Gutachten des Reichsvizekanzlers (?) : Die Stadt Hamburg besitzt ein Privileg, fünf Meilen ober- und unterhalb der Stadt keine ihr nachteilige Zölle dulden zu müssen und die freie Schiffahrt auf der Elbe bis zur Nordsee mit Kriegsschiffen verteidigen zu dürfen. Dem Gutachten des Kurfürstenkollegiums wie auch mehreren Voten des Reichshofrats nach, sollte der Kaiser dieses Privileg schützen. Auch das König Christian IV. 1633 gewährte vierjährige Zollprivileg in Glückstadt sollte nicht diesem Privileg zuwider erneuert werden, undat., fol. 597r-600v. Kaiserliches Schreiben an König Christian IV. (Zollprivileg in Glückstadt), 1639 10 22, fol. 698r-699v; 1639 11 14, fol. 700r-701v. Gutachten des Reichshofrats: Da König Christian IV. in seiner Schrift neue Dinge eingeführt hat, muß der Stadt Hamburg das Schreiben zugestellt werden, um innerhalb einer bestimmten Frist Stellung dazu zu nehmen. Weil daraus jedoch weitere Konflikte entstehen könnten und das dänische Schreiben in scharfem, respektlosen Ton dem Kaiser gegenüber gehalten ist, soll es den Gesandten zurückgegeben werden. Man kann ihnen zu verstehen geben, daß in dieser Sache weiter gehandelt werden soll, sobald sie eine in angemessener Form gehaltene Eingabe vorlegen, 1641 03 02, fol. 614r-617v. Vor dem Kaiser verlesen. Kaiserlicher
Beschluß, die dänischen Gesandten durch den Reichsvizekanzler und den Geheimen Rat auffordern zu lassen, ihre Schrift so zu ändern, daß sie zugestellt werden kann, und sie dem Herkommen gemäß zu unterschreiben, 1641 03 04, (Vermerk) fol. 617v. Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats: Wie schon am 2. März 1641 festgestellt, muß zunächst die Stadt Hamburg gehört werden. Deshalb soll der dänische Gesandte ihr das Schreiben dem Herkommen gemäß zustellen lassen, 1641 04 20, fol. 624r-625v. Kaiserlicher Befehl an die dänischen Gesandten Dr. Christoph von der Lippe und Dr. Johann Adolph Kielmann, ihre Schrift, da sie neue Fakten enthält, der Stadt Hamburg zuzustellen. Die Stadt soll sich innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dazu äußern, 1641 04 26, (Konz.) fol. 626r-627v, fol. 874rv, fol. 939r-940v. Kaiserliche Erwiderung an den dänischen Gesandten von der Lippe: Auf die Bezeichnung der Stadt Hamburg als freie Reichsstadt kann nicht verzichtet werden. Die erbetene Kassierung des Mandats zur Aufhebung des Glückstädter Zollprivilegs sowie der kaiserlichen Schreiben zu den Repressalien und zur Positionierung von Bojen wird abgeschlagen. Rüge wegen des unverschämten Tons, in dem die dänischen Schriften gehalten sind, 1641 06 22, fol. 867v-869v, Gutachten des Reichshofrats zu (1) der scharf formulierten Eingabe
König Christians IV., (2) dem Hamburger Elbprivileg von 1628, (3) dem Stationieren von Bojen und Baken, (4) der Abschaffung des Zolls von Glückstadt, (5) der Unterbindung von Repressalien und (6) den Pinneberger Ämtern. Ad (1): Das Schreiben soll zurückgegeben werden. Dem König ist zu erklären, warum seine Eingabe abgewiesen wird, und anzudeuten, daß der Kaiser ihm Recht wiederfahren lassen wird, wenn er sein Anliegen in gehöriger Form vorbringt. Die Gesandten der Kurfürsten sollten über diesen Vorgang informiert werden. Ad (2): Die Akten sind ad referendum gegeben worden, um dem Kaiser baldmöglichst vortragen zu können, was in dieser Angelegenheit zu beschließen ist. Ad (3): Der Reichshofrat beläßt es bei der vom Kaiser beschlossenen Verschiebung des Paritionsurteils in contumaciam gegen König Christian IV. Ad (4): Eine Entscheidung ist bereits getroffen. Es geht nur noch um die Frage, wie die Vollstreckung zu vollziehen ist. Ad (5): Auch hier hat der Reichshofrat zu einem Paritionsurteil in contumaciam geraten, der auf kaiserlichen Befehl aber bisher verschoben wurde. Es soll bei dem kaiserlichen Dekret bleiben, daß der Stadt Hamburg Session und Stimme im Reichsstädterat zuspricht. Ad (6): In dieser Angelegenheit hat der Reichshoffiskal seine rechtliche Deduktion vorgelegt, die auch bereits König Christian IV.
zugestellt wurde. Es kann erst weiter entschieden werden, nachdem er seine Stellungnahme dazu vorlegt. Die Stadt Hamburg hat gegen das kaiserliche Mandat, in dem die Abschaffung neu eingeführter und die Senkung eigenmächtig erhöhter Zölle befohlen wird, Einspruch erhoben, aber keine genauere Begründung (specialia) vorgebracht. Ihnen soll befohlen werden, diese innerhalb von zwei Monaten vorzulegen, 1641 11 12, fol. 702r-713v. Vor dem Kaiser verlesen. Beschlüsse der Kaisers: Ad (1): Rückgabe des dänischen Schreibens an den dänischen Residenten und Holsteiner Rat Dr. Wilhelm Bidenbach (Beidenbach) und den holsteinischen Agenten Johann Lewen. Zustellung davon nicht an die kurfürstlichen Räte, sondern an die Kurfürsten selbst. Ad (2): Weitere Entscheidung nachdem die Akten referiert worden sind. Ad (3+5): Wenn das dänische Schreiben in einem anderen Ton gehalten wäre, hätte der Kaiser auf diesen Punkt geantwortet. Ad (4): Es bleibt bei den früheren kaiserlichen Beschlüssen. Die Stadt Hamburg soll innerhalb von zwei Monaten eine genauere Begründung (specialia) zu ihrem Einspruch gegen das gegen sie wegen eigenmächtiger Einführung und Erhöhung von Zöllen ergangene Mandat vorlegen, 1641 11 19, fol. 711v-713r. Dekret des Reichshofrats: Die Stadt Hamburg soll im Verfahren um ihre Elbprivilegien innerhalb von zwei
Monaten nach Zustellung dieses Dekrets eine Stellungnahme zur dänischen Eingabe vorlegen 1641 12 02, fol. 716r-717v. Kaiserlicher Bescheid an Bidenbach und Lewen. Information über die Beschlüsse der Kaisers vom 19. November 1641, 1641 12 02, (Konz.) fol. 718r-724r, (Druck) fol. 724/1r-724/4v; fol. 861r-863r. Dekret ex officio gegen die Stadt Hamburg: Zurückweisung ihrer Einrede. Befehl, dem wegen eigenmächtiger Einführung neuer und Erhöhung alter Zölle ergangenen Mandat innerhalb von zwei Monaten Gehorsam zu leisten oder widrigenfalls die im Mandat genannte Strafe zu leisten, 1642 08 05, (Konz.) fol. 786r-787v. Schreiben König Christians IV. vom 23. September 1642 vor dem Kaiser im Geheimen Rat verlesen. Beschluß des Geheimen Rats: Der Präsident des Reichshofrats soll Bidenbach befragen, ob er hiervon Kenntnis habe, und ihm gegenüber andeuten, daß diese Dinge der Ordnung des Reichshofrats gemäß hätten übergeben werden müssen. Da diese aber dem Kaiser vorgetragen werden muß, soll der Präsident des Reichshofrats sie, wie vom König erbeten, eröffnen, 1642 11 23, (Vermerk) fol. 789v. Mitteilung an Lewen: Rückgabe der dänischen Schrift wegen ihres ungehörigen Tons. Zusage eines ordentlichen Rechtsverfahrens, wenn das Anliegen in angemessener Form vorgebracht wird, undat., (Konz.) fol. 928r. Gutachten des Reichshofrats:
König Christian IV. und die Stadt Hamburg durch ein Mandat oder ein Mahnschreiben aufzufordern, die Kriegsvorbereitungen einzustellen. König Christian IV. und Kurfürst Maximilian I. von Bayern über den bisherigen Verlauf der Angelegenheit zu informieren. Dem König zu erklären, warum seine Wünsche abgelehnt werden, und ihm zu bedenken zu geben, welchen schlechten Eindruck es macht, wenn er angesichts der allgemeinen Friedensbereitschaft zum Krieg gegen die Stadt Hamburg rüstet. Zusage an König Christian IV., dem Recht entsprechend zu verfahren, wenn er das korrekte Procedere einhält. Wiederaufnahme der Kommission zur Güte unter dem Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel und der Stadt Lübeck. Dem dänischen Agenten die Schrift König Christians IV. vom November 1642 wegen ihres ungehörigen Tons zusammen mit einem Dekret zurückzugeben, 1643 06 18, 19 und 23, fol. 952r-969v. Erneuerter kaiserlicher Auftrag zur Einrichtung einer Kommission zur Güte an den Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel und die Stadt Lübeck, undat., (Konz.) fol. 970r-979r. Kaiserlicher Befehl an den Reichshofrat, ein Gutachten über die Bitte der Stadt Hamburg um Nachlaß der geforderten 120 Monate Reichssteuer sowie der zukünftigen Reichssteuern bis zum Abtrag ihrer außerordentlichen Belastungen anzufertigen, 1643 07 29, (Konz.) fol. 980rv. Gutachten des Reichshofrats: Der Stadt Hamburg zu befehlen, den mit König Christian IV. geschlossenen Vergleich dem Kaiser zur Kenntnisnahme zuzuschicken. Ablehnung der Bitte um Nachlaß der Reichssteuerschulden von 120 Monaten, 1643 08 04, fol. 984r-987v. Kaiserlicher Befehl an die Stadt Hamburg, den mit König Christian IV. getroffenen Vergleich zur Kenntnisnahme zu überschicken und die Reichssteuern zu bezahlen, wie sie bewilligt wurden, 1643 08 11, (Konz.) fol. 988r-989r. Kaiserliches Informationsschreiben an den Kurfürsten von Bayern, 1643 08 11, (Konz.) fol. 990r-991r. Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats: Wenn die Stadt Hamburg die mit König Christian IV. getroffenen Vereinbarung überschickt, soll über ihre den Glückstädter Zoll betreffende Bitte weiter entschieden werden, 1643 09 10, fol. 992r-993v. (Fortsetzung in Antiqua 15-1)
Bemerkungen:Antiqua 13-5 fol. 724/1r-724/4v umgelegt aus Antiqua 17-5. Antiqua 13-5 fol. 1003r-1005v umgelegt aus Antiqua 17-5.
Umfang:Fol. 1-1005
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1683
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211507
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl