AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 14-7 Sieber; Bitte um kaiserliche Anweisungen im Zusammenhang mit Beschlagnahme eines Schiffs, 1640 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 14-7
Titel:Sieber; Bitte um kaiserliche Anweisungen im Zusammenhang mit Beschlagnahme eines Schiffs
Entstehungszeitraum:1640
Darin:Verzeichnis der auf dem beschlagnahmten Schiff transportierten Waren, 1640 06 13, fol. 5r-6v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Sieber, kaiserlicher Kommissar in Hamburg
Gegenstand - Beschreibung:Sieber berichtet, der kaiserliche Kommandeur in Dömitz habe auf seine Veranlassung ein Hamburger Handelsschiff beschlagnahmt, da es nur im Besitz eines schwedischen, nicht aber eines kaiserlichen Passes gewesen sei. An Bord befänden sich Güter der Fürstin von Anhalt, des Kommandeurs von Magdeburg und von Hamburger Kaufleuten. Sieber bittet den Kaiser um Anweisungen, was mit den Waren geschehen soll.
Entscheidungen:Der Hofkriegsrat ist der Ansicht, daß das Schiff beschlagnahmt werden kann, weil es nur einen schwedischen Paß, aber keinen des kaiserlichen Kommandeurs in Dömitz besaß. Der Reichshofrat soll sein Gutachten zu den drei Punkten abgeben, ob die Beschlagnahme politisch opportun ist, von der Stadt Hamburg nicht zu negativ aufgenommen werden könnte und wie dem kaiserlichen Kommissar Sieber geantwortet werden soll. Aus dem Kriegsrat, 1640 07 24, (Notiz) fol. 4v. Gutachten des Reichshofrats: Sieber mitzuteilen, daß die Waren freizugeben sind. Falls in der Garnison in Dömitz Lebensmittelknappheit herrscht, sollen die Nahrungsmittel, die nicht der Fn. von Anhalt oder dem Kommandeur von Magdeburg gehören, gegen angemessene Bezahlung dort behalten werden, 1640 07 28, fol. 7r-10v. Kaiserlicher Befehl an Sieber, die Waren freizugeben. Wenn die Garnison in Dömitz über zu wenig Lebensmittel verfügt, sollen die Waren, die nicht der Fürstin von Anhalt oder dem Kommandeur von Magdeburg gehören, gegen angemessene Bezahlung in Dömitz behalten werden, 1640 07 29, (Konz.) fol. 11r-12v.
Bemerkungen:Umgelegt aus Antiqua 13/5.
Umfang:Fol. 1-12
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1670
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211515
 

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