AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 14-10 Hamburg contra Dänemark und Schleswig-Holstein; Bitte um kaiserliche Verfügungen (u.a. Inhibitionsmandat, kaiserlicher Schutzbrief) wegen Landfriedensbruch, 1641-1642 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 14-10
Titel:Hamburg contra Dänemark und Schleswig-Holstein; Bitte um kaiserliche Verfügungen (u.a. Inhibitionsmandat, kaiserlicher Schutzbrief) wegen Landfriedensbruch
Entstehungszeitraum:1641 - 1642
Darin:Berichte Erzherzog Leopold Wilhelms an Kaiser Ferdinand III., 1641 10 29, (Orig.) fol. 4r-12v; 1642 01 02, fol. 20r-28v; 1642 01 06, fol. 30r-34v; 1642 01 29, fol. 60r-61v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hamburg, Stadt
Beklagter/Antragsgegner:Dänemark, König Christian IV. von; Schleswig-Holstein, Herzog Friedrich von
Gegenstand - Beschreibung:Der Stadt Hamburg wurde zugetragen, König Christian IV. von Dänemark ziehe, anstatt den kaiserlichen Entscheidungen in den Rechtsstreitigkeiten zwischen ihm und der Stadt Gehorsam zu leisten, Truppen zusammen und führe sie gegen Hamburg. Er solle Hamburger Gebiet und Pässe besetzt, Hamburger Soldaten aus ihrer Garnison vertrieben und einige Dörfer der Stadt mit seinen Soldaten besetzt haben. Bei Fuhlsbüttel, und damit unbestreitbar auf Hamburger Territorium, habe er ein befestigtes Feldlager errichtet. Dieses Verhalten verstoße gegen den Landfrieden. Deshalb bittet die Stadt den Kaiser, das Verfahren an sich zu ziehen sowie ein Inhibitionsmandat und einen kaiserlichen Schutzbrief verbunden mit einem Mandat gegen König Christian IV. ausgehen zu lassen. Nach dem negativen kaiserlichen Bescheid wendet sich die Stadt an Erzherzog Leopold Wilhelm von Österreich. Sie erbittet von ihm Unterstützung bei der Abwendung der von König Christian IV. ausgehenden Kriegsgefahr, der Sicherung des Handels und der Unterbindung von Plünderungen. Außerdem ersuchen sie ihn um Fürbitte beim Kaiser, damit dieser für die Einhaltung seiner Beschlüsse Sorge trägt.
Entscheidungen:Kaiserliche Anweisung an Erzherzog Leopold Wilhelm, der Stadt Hamburg keine konkreten Zusagen zu machen, sondern sie nur allgemein seines Wohlwollens zu versichern, 1641 11 14, (Konz.) fol. 13r-14r. Kaiserlicher Bescheid an die Hamburger Gesandten: Verweigerung der erbetenen Mandate, da sich die Lage inzwischen geändert und König Christian IV. versichert habe, niemand angreifen zu wollen, 1642 01 10, (Konz.) fol. 35rv. Gutachten des Reichshofrats: Der Kaiser sollte allgemein erklären, daß er nach den Reichskonstitutionen, der Wahlkapitulation und dem Recht handeln wird, wenn König Christian IV. den kaiserlichen Mandaten zum Zoll von Glückstadt nicht gehorcht. Auch die erbetenen Mandate in Sachen der Kriegsrüstung sollten nicht ausgehen, da die Stadt Hamburg auf diese Weise der Reputation des Kaisers Schaden zufügen würden. Auch hier ist nur allgemein auf Reichskonstitutionen, Reichskammergerichtsordnung und Wahlkapitulation zu verweisen. Für den Fall, daß der König den Glückstädter Zoll mit Waffengewalt verteidigt, kann der Kaiser Hamburg in allgemeiner Form seines Beistands versichern. In der Frage, ob die Stadt zu ihrem Schutz in Verhandlungen über die Wiederbelebung alter Hansebündnisse eintreten soll, ist sie direkt an den Kaiser zu verweisen. Auch zum Punkt der Administration der Justiz sollte nur eine
allgemeine Antwort mit Hinweis auf die Reichskonstitutionen gegeben werden, 1642 01 18, fol. 38r-45v. Vor dem Kaiser verlesen. Es soll bei der Erklärung Erzherzog Leopold Wilhelms zu den drei schriftlich vorgebrachten Punkten der Hamburger Abgesandten bleiben. Zur erbetenen kaiserlichen Gesandtschaft an König Christian IV. soll der Erzherzog erklären, daß der Reichshofrat Graf Johann Weikard von Auersperg sich auf den Weg machen wird, sobald er sicher reisen kann. Die indirekte Anschuldigung, daß Hamburg der Reputation des Kaisers Schaden zufügen will, soll ausgelassen werden. Die übrigen Punkte werden vom Kaiser akzeptiert, 1642 01 20, fol. 43v-44v. Protokoll des Geheimen Rats (geht auch auf die Restitution des Hochstifts Halberstadt ein), 1642 01 20, fol. 45r-47v. Kaiserliche Erwiderung auf den Bericht Erzherzog Leopold Wilhelms (Inhalt entspricht dem kaiserlichen Beschluß vom selben Tag), 1642 01 20, (Konz.) fol. 49r-53r. Gutachten des Reichshofrats: Die Mehrheit der Räte befürwortet die Bewilligung der erbetenen Mandate. Der Kaiser ist ex officio auf der Grundlage des Reichsabschieds von 1564 und durch die Bitten der klagenden Partei befugt, sie ergehen zu lassen. Eine Minderheit spricht sich dafür aus, daß der Kaiser, obwohl berechtigt, die Mandate zu erlassen, sie aus politischen Gründen nicht ausgehen läßt, 1642 02 13, fol. 69r-75v. Vor dem Kaiser verlesen. Der Kaiser nimmt das Mehrheitsvotum des Reichshofrats an. Mit der Absendung soll jedoch noch zwei bis drei Wochen gewartet werden. Dann will er sich weiter dazu äußern, 1642 02 19, (Vermerk) fol. 75v. Auf die Erinnerung nach drei Wochen hat sich der Kaiser nicht weiter erklärt. Es beruht darauf, ob er nochmal erinnert werden soll, 1642 03 12, (Vermerk) fol. 75v. Das Mandat ist bisher nicht ausgestellt worden, 1643 05 04, (Vermerk) fol. 75v. Entwurf eines kaiserlichen Mandats gegen König Christian IV. und Herzog Friedrich (unvollständig), undat., fol. 76r-79v.
Bemerkungen:Umgelegt aus Antiqua 13/5. Enthält umgelegte Stücke aus Antiqua 17.
Umfang:Fol. 1-81
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1672
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211518
 

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