Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 21-1a |
Titel: | Hanau-Lichtenberg; Bitte um kaiserliche Erlaubnis zur Erhebung eines Ungelds |
Entstehungszeitraum: | 1553 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hanau-Lichtenberg, Graf Philipp IV. von |
Gegenstand - Beschreibung: | Graf Philipp IV. von Hanau-Lichtenberg macht den Kaiser darauf aufmerksam, daß er in Befolgung Kaiserlicher Befehle zur Verteidigung der Stadt Frankfurt Geschütze zur Verfügung gestellt habe und daraufhin von Markgraf Albrecht Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach gebrandschatzt worden sei, wodurch er einen Schaden von 22.000 Talern erlitten habe. Außerdem habe der Markgraf seine Dörfer geplündert, woraus weiterer Schaden entstanden sei. Um sich besser von seinen Verlusten erholen zu können, bittet Graf Philipp IV. um die Erlaubnis, in seinen acht Dörfern im Hatgau (Hatten, Rittershofen, Ober- und Niederbetschdorf, Schwabweiler, Reimersweiler, Leitersweiler, Kuhlendorf) ein Ungeld in Höhe von vier Maß auf den Elsässer Wein erheben zu dürfen. |
Entscheidungen: | Dem Herrn von Arras mit dem Bedenken des Reichshofrats vorzutragen, daß der Kaiser Graf Philipp IV. das erbetene Ungeld in Berücksichtigung der von ihm geleisteten Hilfe und der infolgedessen erlittenen Schäden für 12 Jahre bewilligen könnte, 1553 05 05, (Vermerk) fol. 4v. |
Umfang: | Fol. 1-6 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1583 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211589 |
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