AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 23-1 Hanau-Münzenberg contra Hanau-Münzenberg; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Erbschaftsangelegenheit, 1616-1631 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 23-1
Titel:Hanau-Münzenberg contra Hanau-Münzenberg; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Erbschaftsangelegenheit
Entstehungszeitraum:1616 - 1631
Darin:Urkunden und Akten zu Erbvereinbarungen der Grafen von Hanau, 1391 - 1607, fol. 107r-143v. Extrakt aus dem Teilungsbrief zwischen Graf Philipp I. von Hanau-Münzenberg und Graf Philipp I. von Hanau-Lichtenberg, 1458, fol. 535rv. Extrakt aus dem Testament Graf Philipps I. von Hanau-Münzenberg, 1484, fol. 535v. Vertrag zwischen Graf Philipp II. und Graf Balthasar von Hanau-Münzenberg, 1528 03 20, fol. 449r-452v, fol. 500r-503v. Mandat Kaiser Rudolphs II. gegen Graf Albrecht und seine Vormünder, unter Androhung der im Landfrieden vorgesehenen Strafen und der Reichsacht alle Tätlichkeiten und Beschuldigungen gegen Graf Philipp Ludwig II. von Hanau-Münzenberg zu unterlassen, 1602 02 11, fol. 484r-487v. Ladung Graf Albrechts und seiner Vormünder, um innerhalb von drei Monaten am Reichshofrat ihre Einwände gegen die Hanauer Erbstatuten vorzubringen. Wenn sie dem nicht nachkommen, wird ihnen ewiges Stillschweigen in der Sache auferlegt, 1602 02 11, fol. 488r-489v. Eheabrede zwischen Graf Albrecht und Gräfin Ehrengard von Isenburg-Büdingen, 1604 08 16, fol. 219r-226v. Vertrag zwischen Graf Philipp Ludwig II. und Graf Albrecht, 1604 01 11, (Extrakt) fol. 210r-211v, fol. 466r-473v, fol. 542r-546v. Hanauer Nebenabschied, 1604 01 11, fol. 212r-213v. Kaiserliche Bestätigung des zwischen Graf Philipp Ludwig II. und Graf Albrecht
geschlossenen Vertrags, 1607 12 19, fol. 245r-246v, fol. 447r-448v, fol. 474r-475v, fol.534rv. Bittgesuch Graf Albrechts an den Erzbischof von Mainz, sich beim Kaiser für die Bestätigung der Schriften einzusetzen, die der verstorbene Kaiser zu seinen Gunsten hat ausgehen lassen (mit Vermerk des Erzbischofs, die Angelegenheit zu fördern), 1619 09 03/13, (Orig.) fol. 249r-250v. Fürbittschreiben für Graf Albrecht: vom Erzbischof von Mainz, 1621 02 24, (Orig.) fol. 301r-303v. von Bischof Johann Gottfrieds I. von Würzburg, 1621 02 27, (Orig.) fol. 305r-306v. Quittungen: Graf Albrechts für Gräfin Katharina Belgica, Graf Philipp Moritz und den gräflich Hanau-Münzenberger Kämmerer Wilhelm Weidecker, 1624 -1628, (begl. Kop.) fol. 435r-446v. Landgraf Wilhelms V. von Hessen-Kassel für die gräflich Hanau-Münzenberger Rentkammer über die seiner Ehefrau Landgräfin Amalie Elisabeth von Hessen-Kassel gezahlte Pension, 1625 04 14, (begl. Kop.) fol. 504rv. des Landgrafen von Hessen für Gräfin Charlotte Louise von Hanau-Münzenberg, 1626 09 22, (begl. Kop.) fol. 505rv. Bitte des Grafen Philipp Moritz an Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen um Fürsprache beim Kaiser, 1629 03 03, (Orig.) fol. 396r-401v. Fürbittschreiben den Kurfürst von Sachsen für Graf Philipp Moritz, 1629 03 19, (Orig.) fol. 396r-397v. Stammbaum Graf Philipp Ludwigs II. und Graf Alberts (= Albrecht ?) von Hanau-Münzenberg, undat., fol. 106r. Notariatsinstrumente: 1606 01 30/02 09, fol. 490r-499v. 1629 01 02, (Orig.) fol. 372r-376v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hanau-Münzenberg, Graf Philipp Moritz von; für ihn als Vormund (bis 1623) seine Mutter: Hanau-Münzenberg, Gräfin Katharina Belgica, geb. Prinzessin von Oranien Intervenienten: Hanau-Münzenberg, Graf Wilhelm Reinhard von; Hanau-Münzenberg, Graf Heinrich Ludwig von
Beklagter/Antragsgegner:Hanau-Münzenberg, Graf Albrecht von Intervenient: Mainz, Erzbischof Johann III. von
Gegenstand - Beschreibung:Gräfin Katharina Belgica von Hanau-Münzenberg führt aus, ihr Schwager, Graf Albrecht, bemühe sich nach dem Tod ihres Ehemanns, Graf Philipp Ludwigs II. von Hanau-Münzenberg, bei einigen Partikularlehnsherren darum, die Lehen seines verstorbenen Bruders verliehen zu bekommen. Sein Vorgehen verstoße aber nicht nur gegen die in den Hanauer Erbverträgen festgelegte Primogenitur, sondern auch gegen den 1604 mit seinem Bruder geschlossenen Vertrag. Sein Anspruch sei bereits am kaiserlichen Hof verneint worden und sein Einwand gegen diese Entscheidung noch rechtshängig. Weiter wirft sie Graf Albrecht vor, an verschiedenen Gerichten Prozesse gegen sie und ihren Sohn Graf Philipp Moritz anzustrengen sowie ihre Untertanen von Huldigung, Musterung und Bezahlung ihrer Steuern abzuhalten. Daher bittet die Gräfin den Kaiser um ein Mandat sine clausula, das Graf Albrecht unter Androhung einer bedeutenden Strafe auferlegt, bis zu einer endgültigen Entscheidung durch den Kaiser die Stammrechte des Grafen Philipp Moritz und die Bestimmungen des mit Graf Philipp Ludwig II. geschlossenen Vertrags nicht mehr zu verletzen. Dem Mandat solle eine Ladung zur Erbringung des Gehorsamsnachweises angefügt werden. Graf Albrecht erklärt, er habe 1604, acht Monate vor seinem 25. Geburtstag und damit vor dem Erreichen der Volljährigkeit, einen Vertrag mit seinem älteren Bruder Graf Philipp Ludwig II. über die Aufteilung des väterlichen Erbes geschlossen, der vom Kaiser bestätigt worden sei. Ein erster Versuch von 1607, diese Bestätigung kassieren zu lassen, sei erfolglos geblieben. Nach dem Tod seines Bruders habe er sich erneut mit der Bitte um Kassierung an den Kaiser gewandt. Seine Bemühungen, bei den Partikularlehnsherrn eine Übertragung der Lehen seines verstorbenen Bruders auf ihn zu erreichen, begründet er mit dem Argument, daß ihm die Hälfte der brüderlichen Lehen zustehe. Er bittet den Kaiser um Einrichtung einer Kommission zu Güte und Recht. Später sucht er um einen kaiserlichen Schutzbrief und einen Befehl an Gräfin Katharina Belgica an, ihm jährlich 2.000 Gulden aus dem väterlichen Erbe auszuzahlen. Erzbischof Johann III. von Mainz erhebt Einspruch gegen den Kaiserlicher Befehl an Graf Albrecht, keine fremden Gerichte anzurufen, da der Befehl seine Jurisdiktionsrechte verletze. Am 12. Juli 1618 ergeht ein kaiserlicher Kommissionsauftrag an den Bischof von Würzburg und den Landgraf von Hessen. Nach dem Tod Kaiser Matthias' bittet Graf Albrecht Kaiser Ferdinand II., die Schriften seines Vorgängers zu bestätigen und ihm als ältestem Lehensträger des Hauses Hanau-Münzenberg die vom Reich rührenden Lehen zu übertragen. Gräfin Katharina Belgica
beantragt, dies nicht zu tun. Graf Albrecht ersucht den Kaiser, das bereits ergangene kaiserliche Dekret durch ein Mandat zu ersetzen, in dem der Gräfin unter Androhung einer Strafe von 50 Mark lötigem Gold befohlen wird, Graf Albrecht für die Dauer des noch nicht abgeschlossenen Verfahrens jährlich 2.000 Gulden aus dem väterlichen Erbe auszuzahlen. Später bittet er um ein Mandat sine clausula gegen Graf Philipp Moritz. Die Grafen Wilhelm Reinhard und Heinrich Ludwig von Hanau-Münzenberg wenden sich mit dem Gesuch an den Kaiser, die Bitte Graf Albrechts um die jährliche Zahlung von 2.000 Gulden zurückzuweisen, da sie ihren Unterhalt und standesgemäße Lebensführung gefährde. Graf Philipp Moritz erbittet vom Kaiser die Kassierung des widerrechtlich gegen ihn ergangenen Mandats und einen Befehl an Graf Albrecht, dem kaiserlichen Befehl von 1617 Folge zu leisten.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an Graf Albrecht, bis zu einer endgültigen kaiserlichen Entscheidung den früheren kaiserlichen Dekreten Gehorsam zu leisten, in dieser Sache keine fremden Gerichte anzurufen und Übergriffe auf die Rechte Graf Philipp Moritz' und Gräfin Katharinas zu unterlassen, 1617 04 04, (Konz.) fol. 177r-179v, fol. 362r-363v, fol. 476r-477v. Kaiserlicher Befehl an Gräfin Katharina Belgica, Tätlichkeiten und Drohungen gegenüber Graf Albrecht zu unterlassen. Sie soll sich auf die Kommissionsverhandlungen einlassen. Graf Albrecht sind jährlich 2.000 Gulden zu zahlen, um ihm die Weiterführung des Verfahrens zu ermöglichen, 1618 11 13, (Konz.) fol. 228r-230v, fol. 311r-313r, (begl. Kop.) fol. 368r-369v. Kaiserliche Bestätigung der Erbstatuten des Grafenhauses Hanau, 1620 10 29, fol. 479r-483v, fol. 536r-539v. Wiederholter Kaiserlicher Befehl an Gräfin Katharina Belgica, Graf Albrecht jährlich 2.000 Gulden zu zahlen unter Androhung eines verschärften Prozesses, 1622 10 20, (Konz.) fol. 317r-319v, (begl. Kop.) fol. 370r-371v. Kaiserlicher Bescheid an Graf Albrecht, daß Gräfin Katharina Belgica oder die Vormünder noch nicht um Bestätigung der Primogenitur gebeten haben, Graf Albrecht aber, wie von ihm gewünscht, informiert werden soll, sobald sie dies tun, 1623 01 19, (Konz.) fol. 320r-321v. Ein Mandat sine clausula gegen Graf Philipp Moritz ausgehen zu lassen mit Befehl, die 2.000 Gulden rückwirkend von 1618 an und in Zukunft an Graf Albrecht zu zahlen unter Androhung einer Strafe von zehn Mark lötigem Gold. Innerhalb von zwei Monaten ist der Gehorsamsnachweis hierüber zu erbringen, 1628 11 21, (Vermerk) fol. 367v. Kaiserlicher Befehl an Graf Philipp Moritz, zur Supplikation Graf Albrechts bezüglich des Unterhalts seiner Familie und zur üblichen Ausstattung der Töchter des Grafenhauses zu ihrer Heirat einen Bericht vorzulegen, 1629 03 09, (Konz.) fol. 383r-388v. Ein Inhibitionsmandat mit Strafandrohung von 30 Mark lötigem Gold ausgehen zu lassen, 1629 04 09, (Vermerk) fol. 393v.
Bemerkungen:Früher Antiqua 22/3. Fol. 320-321 früher Antiqua 23/2. Fol. 417-452 früher Antiqua 23/11.
Umfang:Fol. 1-551
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1661
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211628
 

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