AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 26-1e Hanau-Lichtenberg contra Pfalz-Bischweiler; Bitte um kaiserlichen Befehl in familiären Besitzstreitigkeiten, 1670 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 26-1e
Titel:Hanau-Lichtenberg contra Pfalz-Bischweiler; Bitte um kaiserlichen Befehl in familiären Besitzstreitigkeiten
Entstehungszeitraum:1670

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hanau-Lichtenberg, Graf Friedrich Kasimir von, kaiserlicher Rat; für ihn: Hessen-Homburg, Landgraf Georg Christian von
Beklagter/Antragsgegner:Pfalz-Bischweiler, Pfalzgraf Christian II. von; Hanau-Lichtenberg, Gräfin Anna Magdalena von, geb. PfGräfin bei Rhein
Gegenstand - Beschreibung:Landgraf Georg Christian von Hessen-Homburg führt aus, Pfalzgraf Christian II. von Pfalz-Birkenfeld-Bischweiler und Gräfin Anna Magdalena von Hanau-Lichtenberg hätten im Dezember 1669 Graf Friedrich Kasimir von Hanau-Lichtenberg die Festung Lichtenberg, die Residenzstadt Buchsweiler und im Elsaß gelegene Teile der Grafschaft, die Graf Friedrich Kasimir zustünden, abgenommen. Auch aus den Ämtern Lembach (Lemberg), Wolfisheim (Wolfsheim) und Westhofen, die der Graf als ältester Lehensträger nach dem Tod seines Bruder Graf Johann Philipp geerbt habe, hätten sie ihn vertrieben. Seinen Bediensteten sei ein bis daher nicht gebräuchlicher Eid auf die Pfalzgraf Christian II. und Gräfin Anna Magdalena abverlangt worden. Als Graf Friedrich Kasimir Bevollmächtigte geschickt habe, um die ihm abgenommenen Teile der Grafschaft wieder in Besitz zu nehmen, seien sie schmählich abgewiesen worden. Dieses Vorgehen verstoße sowohl gegen den Landfrieden als auch gegen den Westfälischen Frieden. Deshalb bittet Landgraf Georg Christian den Kaiser, Pfalzgraf Christian II. und Gräfin Anna Magdalena unter Androhung einer hohen Strafe zu befehlen, Graf Friedrich Kasimir den entwendeten Besitz wieder herauszugeben und die Bediensteten aus dem zu Unrecht abverlangten Eid zu entlassen. Außerdem solle die kaiserliche Kommission (s. Antiqua 26/1b) diese Angelegenheit untersuchen.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an die kaiserlichen Kommissare Kurmainz, Kursachsen, Kurpfalz, Württemberg und Hessen-Darmstadt, Pfalzgraf Christian II. und Gräfin Anna Magdalena zu dieser Angelegenheit zu vernehmen. Wenn sie sich so darstellt, wie von Landgraf Georg Christian ausgeführt, sind sie durch Güte oder Recht anzuhalten, Graf Friedrich Kasimir gegen dessen Versicherung, die Grafschaft nicht zu teilen oder zu verschlechtern, die entwendeten Besitzungen herauszugeben und seine Bediensteten aus dem ihnen geleisteten Eid zu entlassen, 1670 03 18, (Konz.) fol. 11r-12v.
Bemerkungen:Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 26/1b.
Umfang:Fol. 1-12
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1700
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211674
 

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