AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 28-1 Reichshoffiskal und Stade; Streitfall um die englischen Händler in Stade (Fortsetzung von Antiqua 27-1), 1608.09.24- (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 28-1
Titel:Reichshoffiskal und Stade; Streitfall um die englischen Händler in Stade (Fortsetzung von Antiqua 27-1)
Entstehungszeitraum:nach 24.09.1608
Darin:Schreiben Königin Elisabeths I. an den Kaiser, 1601 08 03, fol. 48rv, fol. 49r-50v. Verbot der Stadt Stade für nicht vereidigte Personen, sich als Makler, Packer oder Messer zu betätigen, mit den Eidesformeln für die drei Berufsgruppen, [1601], (begl. Kop.) fol. 26r-35v. Zeugenaussagen über Wiederaufnahme und Handel der Merchant Adventurers in der Stadt Stade (vorgelegt von der Stadt Hamburg), 1601 09 30, (Orig. in duplo) fol. 65r-87v, fol. 88r-103v. Berichte Minkwitz‘ an den Kaiser, 1602 01 27, (Orig.) fol. 150r-157v; 1602 04 12, (Orig.) fol. 226r-232v; 1602 06 16, (Orig.) fol. 261r-264v; 1602 09 25, (Orig.) fol. 306r-309v; 1602 10 22 (Gutachten zu den geplanten Gesprächen mit England und wie England dazu gebracht werden kann, einen Beitrag zur Türkenhilfe zu leisten), fol. 310r-313v, fol. 314r-317v; 1602 10 22, (Orig.) fol. 318r-319v; 1602 11 14, (Orig.) fol. 328r-330v; 1602 11 28, (Orig.) fol. 337r-338v; 1602 12 26, (Orig.) fol. 349r-350v; 1603 01 31, (Orig.) fol. 375r-379v; 1603 02 02 (mit einem Bedenken zu den Instruktionen der kaiserlichen Kommissare), (Orig.) fol. 377r-378v. Berichte Minkwitz‘ an die Hofkammer, 1602 02 02 (Verhandlungen mit Lübeck und Hamburg über die Leistung einer Kontribution oder Gewährung eines Darlehens), (Orig.) fol. 164r-165v; 1602 07 01 (Türkenhilfe Stades), fol. 269r-270v. Schreiben Königin Elisabeths I. an Bürgermeister und Rat der Stadt Stade, 1602 04 16, fol. 235r-236v. Schreiben Königin Elisabeths I. an Herzog Otto II. von Braunschweig-Lüneburg, 1602 04 21, fol. 233r-234v. Schreiben Bischof Johann Adolphs von Lübeck an den Kaiser (Ablehnung der Ernennung zum Unterhändler in den Gesprächen mit England), 1602 11 26, (Orig.) fol. 333r-334v. Gutachten der Hofkammer für den Geheimen Rat (an Stelle von Strafzahlungen soll von den englischen Händlern in Stade ein Beitrag zur Türkenhilfe verlangt werden), 1603 02 20, fol. 390r-391v. Schreiben König Jakobs I. an den Kaiser, 1603 06 25 (Bitte um Fortsetzung der Verhandlungen in Bremen), fol. 396r-397v, fol. 398r-399; 1606 03 08 (Bitte um Bestätigung der Handelsresidenz der englischen Händler in Stade), fol. 428r-429v. Notariatsinstrumente: 1601 04 16 (Lieferung englischer Waren nach Stade), fol. 12r-15v. 1601 09 24 (Verhalten der Merchant Adventurers in Stade), fol. 54r-59v. 1602 10 28 (Lieferung englischer Tuche nach Stade), (Orig.) fol. 321r-323v, fol. 324r-327v. 1603 05 27 (Lieferung englischer Tuche nach Stade), (Orig.) fol. 412r-413v. (Fortsetzung von Antiqua 27-1)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Reichshoffiskal (Wenzel, Johann, Dr.)
Gegenstand - Beschreibung:Der Reichshofrat Hans Ulrich Hämmerle hat vom Kaiser den Auftrag erhalten, ein besonderes Augenmerk auf alle fiskalischen Angelegenheiten zu haben. Im Streitfall um die englischen Händler in Stade hat er festgestellt, daß im Zusammenhang mit den Hansestädten die Interessen der kaiserlichen Hofkammer betroffen sind (Türkenhilfe), der Reichshoffiskal in dieser Angelegenheit aber bisher nicht gehört wurde. Hämmerle bittet den Kaiser um einen Befehl an den Reichshofrat, dem Fiskal alle Akten, die in diesem Streitfall an die Reichskanzlei gegeben wurden, zuzustellen, damit er einen entsprechenden Bericht dazu anfertigen kann (1607 08 18). Diesem Wunsch entsprechend werden die Akten dem Fiskal Dr. Johann Wenzel übergeben. Da sie nicht vollständig sind, mahnt er wiederholt die Übersendung der noch fehlenden Stücke an. Als er erfährt, daß ein Gesandter König Jakobs I. von England beim Kaiser eingetroffen ist, bittet er den Kaiser um Information über die sich daraus ergebenden Ereignisse, um auch sie in seinem Bericht berücksichtigen zu können. Schließlich legt er ein umfangreiches Gutachten mit 440 Beilagen vor, in dem er die folgenden Punkte referiert: [1] Seit Jahrhunderten besitzen die Hansestädte im Königreich von England Handelsprivilegien, die von zahlreichen englischen Herrschern bestätigt wurden. Sie verfügen ebenso seit langem über ein Handelskontor in London. Kaiser Ferdinand I. bittet Königin Elisabeth I. von England, ihnen diese Freiheiten, die ihnen zu Unrecht aberkannt worden sind, wieder einzuräumen (1559 10 03). Die Städte selbst schlagen der Königin drei Wege vor, um eine Einigung zu erzielen. Wenn ihre Privilegien in anderen Städten bestätigt werden, sind sie bereit, über den Zoll zu verhandeln. Der Streit kann unparteiischen Mittelsmännern zur Schlichtung vorgelegt oder auf dem Rechtsweg entschieden werden (1560). Die Königin legt ihrerseits dem Gesandten der Hansestädte Artikel vor (1560). Kaiser Maximilian II. wendet sich mit einem weiteren Fürbittschreiben an Königin Elisabeth I. (1567 05 10). Als sich die englischen Kaufleute in Hamburg um eine Handelsresidenz und Erweiterung ihrer Privilegien bemühen, antworten die Hansestädte auf ein entsprechendes Fürbittschreiben Königin Elisabeths I., sie seien zu Zugeständnissen bereit, wenn sie ihre Privilegien in England zurückerhielten (1578 06 [.]). Die Königin lehnt jedoch ab, da den englischen Händlern in Hamburg die Verlängerung ihrer althergebrachten Freiheiten verweigert worden sei (1578 10 15). Die Hansestädte erklären, das Residenzrecht sei nur deshalb nicht länger erteilt worden, weil die englischen Händler die
Residenz zum Monopolhandel mißbraucht hätten. Außerdem könnten sie sich nur auf das Gastrecht, nicht aber auf altes Herkommen berufen, da Hamburg sie nach ihrer Vertreibung aus den Niederlanden aus Freundschaft aufgenommen habe (1579 07). Auch Kaiser Rudolph II. fordert Königin Elisabeth I. wiederholt auf, den Hansestädten ihre alten Privilegien wieder einzuräumen und die Zollerhöhungen rückgängig zu machen (1581 02 20, 06 28). Sie lehnt diese Bitte mit dem Hinweis ab, der Entzug der Privilegien sei wegen Mißbrauch erfolgt (1581 06 15). Die Hansestädte legen dem Kaiser eine ausführliche Erwiderung auf das Schreiben der Königin vor. Sie sind bereit, den Mißbrauchsvorwurf von einem neutralen Richter untersuchen zu lassen. Falls Königin Elisabeth I. nicht darauf eingeht, bitten sie, nicht nur den Monopol- sondern allen englischen Handel im Reich zu verbieten, bis ihnen ihre Privilegien in England zurückerstattet werden. Es wird beschlossen, den Kurfürsten diese Bitte zuzustellen (1581 08 06). Der Streit zwischen den Hansestädten und der englischen Königin wird zusammen mit dem Gesuch der Städte gegen den Graf von Ostfriesland [4] auf dem Reichstag in Augsburg 1582 beraten. Königin Elisabeth I. schickt einen Gesandten mit der Bitte dorthin, ihn zum Gegenstand der Auseinandersetzung anzuhören. Im Gegenzug sei sie bereit, einen Vertreter der Hanse vor dem englischen Parlament anhören zu lassen (1582 04 01). Der Kaiser informiert Dr. Hermann Warmbueche (Warnbuech), den Gesandten der Hansestädte, daß die Reichstagsbeschlüsse von 1582 noch nicht umgesetzt, sondern stattdessen Verhandlungen mit Königin Elisabeth I. geführt werden sollen. Er fordert die Hansestädte auf, geeignete Kommissare zu benennen und die Kosten der Gesandtschaft zu übernehmen. Falls keine Resultate erzielt würden, will er auch die Zustände in Emden näher untersuchen und Abhilfe schaffen lassen (1584 06 04). Die Hansestädte beklagen sich über diese Entscheidung und verweisen darauf, wie andere Länder gegen den englischen Monopolhandel vorgehen ([8], [12]) (1584 06 13). Sie bitten stattdessen um kaiserliche Fürbittschreiben an die Königin und authentische Abschrift des Reichstagsbedenkens. Mit diesen wollen sie eigene Gesandte nach England abfertigen, um dort nochmals ihr Glück zu versuchen (1584 11 01). Das gewünschte Fürbittschreiben wird ihnen mit der Ermahnung gewährt, die Angelegenheit zu einem gütlichen Abschluß zu bringen und keinen Anlaß zu anderen Streitigkeiten zu geben (1585 01 02). Die englischen Räte, die zu den Verhandlungen mit den hanseatischen Gesandten der Städte Lübeck, Bremen und Lüneburg abgestellten worden sind, erheben die Forderung, den Merchant
Adventurers ihre Handelsresidenz in Hamburg wiederzugeben. In dem Fall sei Königin Elisabeth I. bereit, den Hansekaufleuten ihre Privilegien zurückzuerstatten, jedoch mit der Einschränkung, daß sie die gleichen Zölle wie die englischen Untertanen entrichten müßten (1585 10 03). Die Hansestädte erklären dem Kaiser, auf diese Forderung nicht eingehen zu können, da die Merchant Adventurers bereits des verbotenen Monopolhandels für schuldig befunden worden seien. Sie bitten erneut um Umsetzung der Reichstagsbeschlüsse (1585 ?). Auf ein weiteres kaiserliches Fürbittschreiben informiert die Königin von England den Kaiser, sie habe den Hansestädten alle Möglichkeiten zur Beilegung des Konflikts vorgeschlagen, aber keine sei akzeptiert worden. Sie bittet, keine Entscheidungen zugunsten der Hansestädte ohne vorherige sorgfältige Beratschlagung zu treffen (1585 11 05). Die Hansestädte informieren den Deputationstag in Worms über das Scheitern ihrer Verhandlungen mit England und bitten die Delegierten, sich für die Umsetzung der Reichstagsbeschlüsse von 1582 einzusetzen (1586 ?). 1594 wenden sich die Hansestädte nochmals mit der Bitte um Ausfertigung der beschlossenen Mandate an den Reichstag. Sie supplizieren auch an den Niedersächsischen Kreistag um Fürsprache beim Kaiser, das vom Reichstag angeregte Fürbittschreiben an die Königin von England oder die Mandate gegen die Merchant Adventurers zustellen zu lassen (1595 01 22). Der Kreistag richtet eine entsprechende Bitte an den Kaiser (1595 01 22). Nachdem ein weiteres kaiserliches Fürbittschreiben an Königin Elisabeth I. wirkungslos bleibt, erneuern die Hansestädte ihre Bitte um Ausfertigung der Mandate (1596 11 04). Auch der spanische Orator Don Gulielmus a St. Clemente ersucht den Kaiser in diesem Sinn (1596 ?). Nach der Publikation des kaiserlichen Ausweisungsmandats gegen die Merchant Adventurers, befiehlt Königin Elisabeth I. den Hansekaufleuten, England innerhalb von 14 Tagen zu verlassen, und zieht den Stahlhof ein (1597 01 13). Sie bittet Erzbischof Johann Friedrich von Bremen, Herzog Johann Adolph von Schleswig-Holstein und Herzog Otto II. von Braunschweig-Lüneburg, sich für einen Aufschub der durch das Vorbringen nichtiger Gründe erwirkten Ausweisung einzusetzen, bis die Reichsstände besser informiert werden könnten (1597 10 17). Königin Elisabeth I. beschwert sich beim Kaiser über das Mandat und bittet wiederholt um dessen Suspendierung bis zum nächsten Reichstag oder Kassierung (1597 12 20, 1601 08 03). Sie wendet sich in dieser Angelegenheit auch an Erzbischof Wolfgang von Mainz (1597 12 21). Auf dem Reichstag in Regensburg beschweren sich die Hansestädte, das Ausweisungsmandat sei noch nicht
überall publiziert worden und werde außerdem so gedeutet, als ob es sich nur gegen die Merchant Adventurers in Stade richte. Sie bitten um eine entsprechende Erklärung, daß es alle Engländer, die mit Wolle und Wollprodukten handeln, einschließe. Diese Erläuterung des Mandats solle in den Reichsabschied aufgenommen werden. Es sei darauf zu achten, daß das Mandat überall veröffentlicht und streng eingehalten werde (1598 01 [.]). Die Mitarbeiter des Stahlhofs in London, die dem Lübecker Rat von ihrer Vertreibung und der Übernahme des Hofs durch die Königin von England berichten, schließen sich der Bitte an, streng auf die Einhaltung des kaiserlichen Mandat zu achten, weil England nur so zum Einlenken bewegt werden könne (1598 08 03, 13). (Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 28/2.) [2] König Friedrich II. von Dänemark fordert die Stadt Hamburg auf, den Merchant Adventurers ihre Handelsresidenz wieder einzuräumen. In diesem Fall werde sich Königin Elisabeth I. erkenntlich zeigen (1585 12 14). Dagegen wendet sich Herzog Alessandro von Parma als Regent der königlich-spanischen Niederlande mit der Bitte an den Kaiser, Hamburg und Lübeck von einer neuerlichen Gewährung von Handelsresidenzen abzuhalten (1586 03 13). Der Kaiser verbietet beiden Städten die Aufnahme der Merchant Adventurers (1586 05 03). Hamburg legt ihm daraufhin Argumente vor, warum den englischen Händlern eine Handelsresidenz in ihrer Stadt eingeräumt werden solle, und bittet um eine Entscheidung in der Angelegenheit (1586 06 25). Die übrigen Hansestädte sprechen sich für die Ausweisung der Merchant Adventurers aus dem Reich aus (1587 05 16). Hamburg verlängert das Residenzrecht bis Ostern 1588 und fordert die englischen Kaufleute auf, sich dafür einzusetzen, daß die Hansestädte ihre Privilegien in England zurückerhalten (1587 08 22). Königin Elisabeth I. erneuert gegenüber der Stadt Hamburg das Angebot ihrer Räte vom 3. Oktober 1585 (s. [1]) (1588 09 26). [3] Die Hansestädte beklagen sich beim Kaiser über König Friedrich II. von Dänemark wegen Erhöhung der Zölle im Öresund und über König Johann III. von Schweden wegen Behinderung der freien Schiffahrt. Der Kaiser fordert in dieser Angelegenheiten ein Gutachten der Kurfürsten an (1579 11 03). [4] Lübeck beklagt sich im Namen der Hansestädte bei Kaiser und Kurfürsten über die Verletzung ihrer Handelsprivilegien in England. Seit mehreren hundert Jahren besäßen sie ein Kontor in London, über das sie englisches Tuch für den Bedarf im Reich einkauften. Inzwischen habe aber eine Gruppe englischer Kaufleute, die sich Merchant Adventurers nenne, den Tuchhandel an sich gebracht und damit die Privilegien der Hansestädte
de facto aufgehoben, da ihnen die freie Ausfuhr von Tuchen nicht mehr möglich sei und die Ware mit hohen Zöllen belegt würden. Zusätzlich hätten die Merchant Adventurers vom Graf von Ostfriesland in der Stadt Emden eine privilegierte Residenz erhalten, auch dort den gesamten Tuchhandel übernommen und die Preise drastisch erhöht. Da diese Art des Monopolhandels im Reich jedoch verboten sei, verlangen die Hansestädte von Kaiser und Kurfürsten, den Reichsordnungen entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen (1580 01 02). Graf Edzard II. von Ostfriesland führt aus, die vorgenommene Verleihung einer Handelsresidenz an die Merchant Adventurers entspreche dem Völkerrecht, und weist den Vorwurf zurück, sie betrieben von dort aus Monopolhandel oder Wucher. Er betont, die Hansestädte beschwerten sich eher wegen des Verlusts ihrer Privilegien in England als wegen des Monopolhandels (1580 07 26). Die Hansestädte beklagen sich erneut, die Merchant Adventurers seien trotz kaiserlichen Befehls noch nicht aus Emden vertrieben worden, und bitten um Zustellung der Verteidigungsschrift Graf Edzards II. (1580 09 01). Noch während sie ihre Erwiderung darauf konzipieren, weisen sie den Kaiser bereits darauf hin, die Merchant Adventurers versuchten, auch mit Polen und Preußen einen Monopolhandel aufzubauen, wie es ihnen in Moskau bereits geglückt sei. Dorthin hätten sie Waffen und Kriegsausrüstung geliefert, wodurch Livland in große Bedrängnis geraten sei. Sie bitten den Kaiser, bis zur Fertigstellung ihrer Erwiderungsschrift nichts zugunsten der Merchant Adventurers zu entscheiden und Fürbittschreiben an König Stephan von Polen und Herzog Albrecht Friedrich von Preußen abzuschicken, um zu verhindern, daß sie den englischen Händlern eine Residenz einräumen (1580 10 31). In ihrer Erwiderungsschrift stellen die Hansestädte den Antrag, Graf Edzard II. wegen seines Ungehorsams gemäß den Reichskonstitutionen zu bestrafen. Sowohl die englischen Wollhändler als auch die Merchant Adventurers sollten so lange aus dem Reich verwiesen werden, bis mit Königin Elisabeth I. ein Vertrag wegen der Verletzung der Hanseprivilegien ausgehandelt worden sei (1581 01 09). In einer weiteren Stellungnahme zur Position des Graf von Ostfriesland weisen die Hansestädte auf die Maßnahmen Venedigs gegen den englischen Monopolhandel hin ([8]) und geben zu bedenken, ob der Tuchhandel im Reich nicht durch das Verbot, ausländische Stoffe zu tragen, gefördert werden könne (1581 11 04). Nach einer erneuten kaiserlichen Aufforderung zum Gehorsam, bittet Graf Edzard II. um eine Fristverlängerung von sechs Monaten, bis Königin Elisabeth I. Stellung genommen habe, die englischen
Händler ihre restliche Ware verkauft hätten und alle Schulden beglichen worden seien. Für den Fall, daß es zu englischen Repressalien gegen deutsche Händler komme, verlangt er für eventuelle Schäden, die er und seine in England Handel treibenden Untertanen erleiden, eine Kautionsleistung der Hansestädte (1582 12 19). Die Hansestädte bitten den Kaiser um Publikation der auf dem Reichstag beschlossenen Mandate gegen den englischen Monopolhandel und die Gff. von Ostfriesland und legen ihm Beweismaterial für die englischen Bemühungen vor, auch in Preußen, Livland und Moskau einen Monopolhandel aufzubauen (1582 ?). Sie wenden sich mit dem Gesuch an den Niedersächsischen Kreis, sie bei ihren Bemühungen um die Umsetzung der Reichstagsbeschlüsse zu unterstützen (1583 01 04), wiederholen bei Kaiser und Geheimem Rat mehrfach ihr Gesuch um Publikation der beschlossenen Mandate und wenden sich auch an Erzbischof Gebhard II. von Köln um Unterstützung ihres Anliegens (1583 07 21). Der Kaiser rügt sie jedoch, weil sie sich mit ihrer Bitte um Beistand an den abgesetzten Erzbischof gewendet hätten (1583 11 20). Die Hansestädte fordern auch die in Frankfurt versammelten Räte der Kurfürsten auf, die Umsetzung der Reichstagsbeschlüsse voranzutreiben (1583 10 07). Der Herzog von Parma verwendet sich als Regent der Niederlande ebenfalls beim Kaiser für die Bitte der Hansestädte um Umsetzung der Reichstagsbeschlüsse (1583 10 28). Der spanische Botschafter hinterbringt dem Kaiser ein Schreiben Graf Edzards II. an Königin Elisabeth I., in dem der Graf die Königin auffordert, eine Gesandtschaft an Kaiser und Kurfürsten abzufertigen, um den Vorwurf der Monopolhandels zu widerlegen und dadurch eine langwierige Rechtfertigung zu initiieren (1583 11 20). Auch er bittet im Namen König Philipps II. von Spanien wiederholt um die Vollstreckung der Reichstagsbeschlüsse. Graf Edzard II. berichtet dem Kaiser, die Mehrheit der englischen Kaufleute sei abgereist. Die verbleibenden wollten die endgültige Entscheidung des Kaisers abwarten. Da er englische Vergeltungsmaßnahmen befürchte, fordert er nochmals eine Kautionsleistung von den Hansestädten. Er weist darauf hin, Lübeck habe bisher noch keine Vollmacht der übrigen Hansestädte vorgelegt, und versucht erneut den Vorwurf zu widerlegen, die englischen Kaufleute betrieben Monopolhandel (1584 03 28). Der Graf fertigt Heinrich von Holz und seinen Sekretär Oswald Brunner an den Kaiser ab (1584 03 28). Holz macht Andreas Erstenberger, dem Sekretär der Reichskanzlei, vertraulich einen Vorschlag, den dieser dem Vizekanzler Dr. Sigmund Vieheuser unterbreiten soll. Wenn Holz bald eine positive kaiserliche Antwort für Graf
Edzard II. erhält, sagt er zu, sich im Gegenzug beim Grafen dafür einzusetzen, Königin Elisabeth I. zur Abfertigung einer Gesandtschaft ins Reich zu bewegen, um Verhandlungen über den Handelsstreit zu führen. Außerdem stellt er Erstenberger und dem Vizekanzler im Erfolgsfall eine umfangreiche Gratifikation von Seiten der Merchant Adventurers in Aussicht (1584 07 21 Furtum Hauck). Beim Kaiser bitten Holz und Brunner, die Klage gegen Graf Edzard II. abzuweisen, da kein Monopolhandel vorliege. Da das Bedenken der Reichsstände zum Vorgehen gegen England und den Graf von Ostfriesland bisher noch nicht vom Kaiser approbiert worden sei, handele es sich noch nicht um einen bindenden Reichstagsbeschluß (1584 08 08). Die Hansestädte beharren darauf, der Reichstag in Augsburg habe eindeutig festgestellt, die englischen Kaufleute betrieben Monopolhandel (1584 ?). 1586 teilt Graf Edzard II. dem Kaiser mit, daß er Privilegien, die die englischen Kaufleute in Emden genossen haben, aufgehoben hat (1586 04 22). [5] Die Freien und Reichsstädte beklagen sich beim Kaiser über die von den Merchant Adventurers vorgenommenen Zollerhöhungen und ihren in Emden und an anderen Orten des Reichs ausgeübten Monopolhandel. Da beides dem Handel im Reich großen Schaden zufüge, bitten sie den Kaiser um geeignete Gegenmaßnahmen (1580 08 27). [6] Herzog August von Sachsen unterstützt das Gesuch der Hansestädte in Sachen der Schiffahrt auf der Narwa und den Verhandlungen mit Rußland mit einem Fürbittschreiben an den Kaiser (1580 12 30). [7] Die Waren des englischer Händlers Capelle, der auf dem Weg nach Moskau war, werden von Lübeck konfisziert. Als sich der Kaufmann um Hilfe an den Großfürsten von Moskau wendet, verlangt dieser von Lübeck, nicht nur das konfiszierte Kupfer zurückzuerstatten, sondern noch einige Zentner mehr herauszugeben. Andernfalls droht er mit Entzug ihrer Privilegien. Er hat bereits einige Lübecker inhaftieren und Waren beschlagnahmen lassen. Auf Bitten der Stadt Lübeck ergeht ein kaiserliches Fürbittschreiben an den Großfürsten, mit der Erklärung, die Ausfuhr von Kupfer aus dem Reich sei verboten, und der Bitte, den Lübeckern weiterhin ihre Privilegien zuzugestehen (1581 02 08). [8] Neuordnung des Handels mit Wein und Trauben durch die Republik Venedig in Reaktion auf den Ausbau des englischen Monopolhandels (1581 03 06). [9] Der Reichstag weist die Bitte des Großfürsten von Moskau um Lieferung von Munition und anderem Material ab (1582 08 16). [10] Königin Elisabeth I. von England bittet König Stephan von Polen um Gewährung freien Handels und einer freien Handelsresidenz für englische
Kaufleute in der Stadt Elbing in Preußen und richtet das gleiche Ersuchen auch an die Stadt (1583 07 06). [11] Graf Johann von Ostfriesland läßt dem Kaiser durch seinen Anwalt Christoph von Vollen mitteilen, sein Bruder Graf Edzard II. habe ihm die kaiserlichen Befehle nicht zugestellt und sich darüber hinaus in Emden widerrechtlich die alleinige Herrschaft aneignet. Er bittet, nicht zur Rechenschaft gezogen zu werden, wenn er aus Unkenntnis gegen die kaiserlichen Befehle verstoße, oder um deren Zustellung, (1583 12 07). [12] Die Hansestädte informieren den Kaiser, die englischen Kaufleute seien aus Rußland und Konstantinopel ausgewiesen worden und der König von Polen bereite ähnliche Schritte für Preußen vor (1584 06 13). [13] Die Hansestädte fordern die Vereinigten Generalstaaten der Niederlande auf, Frieden zu halten, ihrem Herrn Gehorsam zu leisten und die Wirtschaftssanktionen gegen Bürger der Hansestädte aufzuheben (1584 11 01, 1586 02 11). Sie wenden sich mit der Frage an den Deputationstag in Worms, mit welcher Unterstützung sie rechnen könnten, sollten die Niederlande nicht von ihrem Vorhaben ablassen und man sich gegen sie wehren müsse (1586 05 03). [14] Königin Elisabeth I. von England teilt der Stadt Hamburg mit, sie werde keine ihrer Getreide- und Munitionslieferungen an Spanien passieren lassen, sollte es zwischen England und Spanien zum Kriegkommen. Andere Güter sollen von dieser Blockade nicht betroffen sein (1585 11 05). Nach Ausbruch des Kriegs begründet sie gegenüber Lübeck und Hamburg ihre Handelsblockade mit dem Naturrecht, das ihr erlaube, die Versorgung ihrer Feinde mit Proviant und Munition zu unterbrechen. Sie fordert beide Städte auf, von sich aus auf diesen Handel zu verzichten, da die katholischen Feinde Englands auch ihre Feinde seien (1589 05 12). Die Königin erläßt ein Mandat, alle Schiffe, die Proviant und Munition nach Spanien transportieren, aufzubringen, in englische Häfen zu führen und die geladenen Waren zu beschlagnahmen (1597 09 27). [15] Hamburg wendet sich mit der Beschwerde an den Kaiser, die Stadt Stade habe die Merchant Adventurers aufgenommen und Hamburg quasi abgeworben. Die Stadt bittet um einen kaiserlichen Befehl an Stade und an das Domkapitel von Bremen, dieses Vorgehen zu unterlassen (1587 ?). Stade gewährt den Merchant Adventurers in der Stadt eine Handelsresidenz und löst damit heftigen Protest der Hansestädte aus. Der Kaiser befiehlt dem Domkapitel von Bremen, Erkundigungen über die Aufnahme der Merchant Adventurers in Stade einzuziehen und sie dort bis auf weiteren kaiserlichen Beschluß nicht zu dulden (1587 12 10). Die drei zu dieser Angelegenheit verordneten Städte Lübeck, Bremen und Lüneburg
informieren den Kaiser über die Einrichtung einer privilegierten Handelsresidenz für die Merchant Adventurers in Stade und bitten ihn, geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen (1587 12 12). Stade rechtfertigt sein Verhalten unter Hinweis auf die Beispiele Hamburgs und Emdens (1588 05 18). Die Hansestädte bitten den Kaiser wiederholt um sein Eingreifen, da die Schiffe der Merchant Adventurers auf der Elbe inzwischen von englischen Kriegsschiffen begleitet würden (1588 07 19, 11 08). Der Kaiser informiert Lübeck über den Befehl an das Domkapitel von Bremen, Stade zur Kassierung des Vertrags mit den Merchant Adventurers anzuhalten. Außerdem sei von den Kurfürsten ein Gutachten zu den Mandaten und der Ausweisung der englischen Kaufleute aus dem Reich angefordert worden (1589 01 31). Bürgermeister und Rat der Stadt Stade rechtfertigen ihr Vorgehen mit dem Argument, die Merchant Adventurers betrieben keinen Monopolhandel, und mit dem Beispiel der Stadt Hamburg, der es ebenfalls freigestanden habe, den englischen Händlern eine Residenz einzuräumen. Der Einsatz englischer Kriegsschiffe erkläre sich aus den landfriedbrüchigen Hamburger Übergriffen auf die Elbschiffahrt. In dieser Angelegenheit habe Stade bereits ein Mandat des RKG gegen Hamburg erwirkt. Stade bittet den Kaiser, die Hansestädte zu einer gütlichen Einigung mit England anzuhalten oder die Angelegenheit zur Entscheidung an das RKG oder an kaiserliche Kommissare zu verweisen (1589 04 10). Königin Elisabeth I. von England bittet Kurfürst Christian I. von Sachsen, sich der Merchant Adventurers in Stade anzunehmen (1589 04 30). Die Hansestädte beklagen sich erneut beim Kaiser, nicht nur habe Stade die Merchant Adventurers nicht ausgewiesen, sondern diese legten inzwischen sogar den Wert der Tuche selbst fest und die Elbe würde von bewaffneten englischen Schiffen befahren (1591 07 29). Die Kurfürsten Friedrich IV. von der Pfalz, Christian I. von Sachsen und Johann Georg von Brandenburg bitten den Kaiser um Kassierung des gegen das Bremer Domkapitel ausgegangene Mandats oder um dessen Suspendierung bis zum nächsten Reichstag (1591 08 19). [16] Auf ihre Anfrage teilt König Johann III. von Schweden der Stadt Lübeck mit, er gestatte ihr nicht, mit dem Großfürstentum Moskau Handel zu treiben, bevor zwischen Schweden und Moskau ein Friedensvertrag geschlossen worden sei. Nach Zustandekommen eines solchen Vertrags könnten sie sich mit ihrem Anliegen nochmals an ihn wenden (1588 11 28). Auch König Sigismund III. von Polen ist nicht bereit, vor Abschluß eines Friedensvertrags zwischen Schweden und Moskau Lübecker Kaufleuten sicheres Geleit zum Großfürsten zu gewähren (1589 03 28).
Bürgermeister und Rat der Stadt Lübeck informieren daraufhin den Kaiser, die geplante Gesandtschaft an den Großfürsten müsse verschoben werden, und ersuchen um ein klärendes kaiserliches Fürbittschreiben an den Großfürsten, um negative Auswirkungen dieser Verzögerung auf ihre Privilegien in Nischni Nowgorod (Neugarten) zu vermeiden (1589 05 16). [17] Lübeck beklagt sich beim Kaiser, die englische Flotte vor Spanien habe mehr als 100 deutsche Schiffe gekapert und ausgeraubt. Wegen dieser Beeinträchtigung des freien Handels mit Spanien hätten die Hansestädte einen Versammlungstag einberufen. Lübeck bittet den Kaiser um Rat, wie weiteres Unheil abzuwenden sei (1589 07 14). Der Kaiser sagt zu, alles Notwendige zu veranlassen, wenn die Stadt einen Vorschlag zur Lösung des Problems vorlege, und läßt ihnen das Schreiben der Kurfürsten Christian I. von Sachsen und Johann Georg von Brandenburg zuzustellen (1589 09 02). Lübeck bittet den Kaiser, seinerseits vorzuschlagen, wie in der Angelegenheit weiter zu verfahren sei, und um Umsetzung der auf dem Reichstag gegen Stade beschlossenen Vollstreckung (1589 11 30). Die Hansestädte beschweren sich erneut beim Kaiser, die Merchant Adventurers und Königin Elisabeth I. von England hätten in Lissabon ihre Schiffe beschlagnahmt und ihre Leute in die Barbarei verkauft. Sie bitten entweder um dieAusfertigung der gegen die englische Händlerorganisation beschlossenen Mandate oder um die Erlaubnis, ihrerseits Wirtschaftssanktionen (Repressalien) gegen sie vornehmen zu dürfen (1591 08 08). [18] Nach der Publikation des kaiserlichen Mandats gegen die Merchant Adventurers bitten die Kaufleute von Stade den Kaiser, die Frist für die Ausweisung um vier bis fünf Monate zu verlängern, um noch ausstehende Schulden von ihnen eintreiben zu können (1597 11 20). Sie weisen darauf hin, daß sich deren Abreise auch durch widrige Wetterbedingungen verzögern könne, und bitten, ihnen dieses nicht als Ungehorsam gegen das Mandat auszulegen (1597 11 26). Der Reichskammergerichtsfiskal Dr. Johann Vest fordert den Rat der Stadt Stade auf, das kaiserliche Mandat einzuhalten (1598 03 24). Daraufhin beklagen sich Bürgermeister und Rat beim Kaiser, daß Vest sie trotz ihres nachweislichen Gehorsams ermahne. Sie legen Dokumente zum Beweis vor, daß die in Stade angekommenen Waren nicht von den Merchant Adventurers stammen, und bitten den Kaiser um Erläuterung, ob sich das Mandat gegen alle anwesenden Engländer richte, auch wenn sie keinen Handel trieben, oder nur gegen die Merchant Adventurers. Außerdem solle dem Fiskal verboten werden, weiter gegen sie vorzugehen (1598 06 24, 12 10). Hamburg und die übrigen Hansestädte
beschuldigen Stade vor dem Kaiser, mit den Merchant Adventurers zu paktieren und gegen das kaiserliche Mandat zu verstoßen (1598 08 01, 03). Die Hansestädte bitten den Kaiser um einen Befehl an den Fiskal, gegen diese Verstöße vorzugehen. Stade rechtfertigt sich gegenüber dem Kaiser, die Ware, die in der Stadt von englischen Schiffen geladen worden seien, gehörten nicht den Merchant Adventurers, sondern anderen Kaufleuten. Sollten die Hansestädte etwas anderes dagegen vorbringen, bitten sie um Zustellung ihrer Einwände (1598 10 27). Sie wehren sich wiederholt gegen den Vorwurf, das kaiserliche Mandat nicht befolgt zu haben, und bitten um Zustellung der von ihren Gegnern vorgelegten Schriften. (Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 28/3.) [19] Die Lübecker Kaufleute Arndt von Cöln (Collen), Hartwich von Stiten, Hieronymus und Kurt Schinckel unterrichten den Kaiser, sie hätten durch die englischen Versuche, den Handel mit Spanien zu unterbinden, große Schäden erlitten. Obwohl sie Waren nach Spanien geliefert hätten, die nicht gegen England eingesetzt werden könnten, bzw. ihren Handel noch vor Veröffentlichung des Verbotsedikts Königin Elisabeths I. von England abgewickelt hätten, seien ihre Schiffe und Waren beschlagnahmt worden, ohne daß man sie dafür entschädigt hätte. Da nun anzunehmen sei, daß die Merchant Adventurers wegen der Vollstreckung des gegen sie erlassenen kaiserlichen Mandats ihre Waren aus dem Reich abziehen würden, bitten die Kaufleute den Kaiser, englische Gelder und Güter in Lübeck, Hamburg und anderen benachbarten Orten in Höhe ihres erlittenen Schadens zu beschlagnahmen. Sie seien bereit, ihre Schadensersatzansprüche auf dem Rechtsweg nachzuweisen (1597 12 09). [20] Erzherzog Albrecht VII. von Österreich informiert den Kaiser, trotz des kaiserlichen Mandats erlaube die Stadt Stade nach wie vor englischen mit Tuchen beladenen Schiffen, die Stadt anzulaufen (1598 01 03). [21] Lübeck unterrichtet den Kaiser über die englischen Bemühungen, von König Sigismund III. von Polen in Preußen Handelsresidenzen zu erhalten, und bittet ihn um ein Fürbittschreiben an den König, diesen Bestrebungen nicht nachzugeben (1598 08 19). [22] Lübeck beklagt sich beim Kaiser, es würden heimlich englische Laken und Tuche ins Reich eingeschmuggelt, und bittet um Behebung dieses Mißstands (1598 09 06). Das Embargo werde unter dem Vorwand unterlaufen, das Mandat richte sich nur gegen die Merchant Adventurers. So hätten diese Händler einfach einen neuen Namen angenommen und betrieben ihre Geschäfte noch intensiver als zuvor. Um dieses Schlupfloch zu schließen, ersucht die Stadt Lübeck den Kaiser
um eine unmißverständliche Neufassung des Mandats (1598 10 14). Bonaventura Bodeckher bittet den Kaiser im Namen der Hansestädte, sich zu bemühen, englische Waren, Tuche und Laken gemäß dem Mandat aus dem Reich zu verbannen (1598 10 23). Auch die Hansestädte ersuchen wiederholt um eine dahingehende Erläuterung des kaiserlichen Mandats, daß es ein ausdrückliches kaiserliches Einfuhrverbot englischer Waren und Tuche beinhalte, und bitten um eine strenge Umsetzung (1598 ?, 1599 01 02, 03 06, 08, 10). (Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 28/4.) [23] Der Graf von Ostfriesland informiert Lübeck, der Bote des RKG, der das kaiserliche Mandat überbracht habe, sei gegen seinen Willen schimpflich von der Stadt Emden behandelt worden. Außerdem habe die Stadt die Merchant Adventurers unter einem anderen, neuen Namen wieder aufgenommen (1598 09 29). [24] Die Leipziger Tuchhändler Valentin und Jeremias Schwartz, Hans Platenhauer, Michael Schwabe, Hans Dietterich, Hans Weinmahn und die Witwe Melchior Schonfelders bitten den Rat der Stadt um Fürsprache bei Herzog Friedrich Wilhelm I. von Sachsen-Altenburg, dem Administrator von Kursachsen, damit sie einen Passierschein für den Transport englischer Tuche von Stade, Middelburg oder Emden erhalten, da sich das kaiserliche Mandat nicht gegen sie, sondern nur gegen die Merchant Adventurers richte (1598 10 25). Der Rat entspricht diesem Wunsch (1598 10 28). Der Administrator von Kursachsen fragt beim Kaiser an, ob er den Tuchhändlern die erbetenen Geleit- und Passierbriefe ausstellen könne, ohne gegen das kaiserliche Mandat zu verstoßen, erhält jedoch eine abschlägige Antwort (1598 11 14). [25] Martin Schumartz kauft in Hamburg in kaiserlichem Auftrag für die an der ungarischen Grenze stationierten Truppen englische Tuche im Wert von 70.000 Gulden. Unter Hinweis auf das kaiserliche Mandat wird diese Ware auf seiner Durchreise in Lüneburg von der Stadt beschlagnahmt. Nachdem der Kaiser befohlen hat, die Tuche frei zu geben und den entstandenen Schaden zu ersetzen, erhebt Schumartz eine Schadensersatzforderung in Höhe von 2.500 Gulden (1599 02 02). Neben ihren Gesuchen um Erläuterung des kaiserlichen Mandats bitten die Hansestädte den Kaiser, diese Forderung Schumartz' zurückzuweisen (1599 03 06). [26] Die Generalstaaten der Vereinigten Niederlande informieren die Stadt Lübeck über ein Mandat, das in Zukunft den Handel mit spanischen und portugiesischen Häfen verbietet, und fordern sie auf, sich daran zu halten (1599 07 28). Die Hansestädte beklagen sich über diese Einschränkung des freien Handels beim Kaiser (1599 08 28). [27] Als Graf Enno III. von Ostfriesland den englischen Kaufleuten in Emden
erneut eine Handelsresidenz gewährt, beschwert sich der Lübecker Abgesandte Peter Engelbrecht im Namen der Hansestädte beim Kaiser und beantragt, entweder die Vollstreckung gegen den Grafen vorzunehmen oder seine Belehnung so lang zu suspendieren, bis er dem kaiserlichen Mandat in allen Punkten Gehorsam geleistet habe (1599 08 28). In einer weiteren Eingabe fordert er, diesen Verstoß gegen das kaiserliche Mandat bei dem Gesuch des Grafen um Belehnung und der Bitte der Stadt Emden um Bestätigung ihrer Privilegien zu berücksichtigen (1599 ?). Auch die Gesandten der Stadt Köln bitten, die Belehnung des Grafen wegen Verstoßes gegen das kaiserliche Mandat zu suspendieren (1600 09 04). Neben einem kaiserlichen Schreiben an Graf Enno III., befiehlt der Kaiser auch den ostfriesischen Gesandten, ihren Teil dazu beizutragen, daß der Graf das kaiserliche Mandat befolgt (1600 10 23). Die Hansestädte werfen Graf Enno III. vor, nicht nur den Merchant Adventurers eine Handelsresidenz eingeräumt zu haben, sondern anzustreben, daß der gesamte Handel mit England ausschließlich über Emden abgewickelt wird (1600 10 19). [28] Der Lübecker Kaufmann Arndt von Cöln beklagt sich beim Kaiser, Königin Elisabeth I. von England habe noch vor Inkrafttreten ihres Verbots von Proviant- und Munitionslieferungen nach Spanien eines seiner mit Getreide und anderen Waren beladenen Schiffe aufbringen und plündern lassen. Er bittet den Kaiser um ein Fürbittschreiben an die Königin, damit ihm der entstandene Schaden ersetzt wird (1601 04 06). [29] Lübeck hat dem Kaiser ein Dokument als Nachweis vorgelegt, daß acht englische Handelsschiffe Waren nach Stade gebracht haben. Die Stadt Stade wendet sich deshalb mit der Bitte an den Reichshoffiskal, nicht gegen sie vorzugehen, da der Lübecker Notar, der die Schiffe gesehen haben wolle, ständig betrunken sei (1601 04 26). Lübeck fordert den Fiskal dagegen auf, die im kaiserlichen Mandat vorgesehenen Maßnahmen gegen Stade zu ergreifen (1601 05 02). Bürgermeister und Rat der Stadt Stade versuchen gegenüber dem Kaiser die Landung der acht englischen Schiffe mit dem Argument zu rechtfertigen, die englischen Händler betrieben keinen Monopolhandel. Sie bitten den Kaiser, in dieser Angelegenheit nichts zu unternehmen, ohne sie vorher anzuhören (1601 05 09). Der Fiskal wendet sich mit der Bitte um Anweisung an den Kaiser, wie er in der Sache weiter vorgehen soll. Er halte es für sinnvoller, wenn der kaiserliche Hof, der das Mandat erlassen habe, Maßnahmen gegen die Delinquenten ergreife (1601 06 04). Der Abgesandte Lübecks bittet sowohl den Kaiser als auch den Reichshofrat, gegen Stade wegen Verstoß gegen das kaiserliche Mandat vorzugehen (1601 06 13, 07 16). Er ersucht
wiederholt um Vollstreckung gegen die acht englischen Schiffe (1601 08 02, 10 29). Hamburg unterstützt die Anschuldigungen gegen Stade mit der Vorlage eigener Zeugenaussagen (1601 09 30). In einer weiteren Supplikation an den Kaiser versuchen Bürgermeister und Rat Stades ihr Verhalten mit dem Hinweis zu rechtfertigen, die Engländer hielten in ihrer Stadt keine Zusammenkünfte mehr ab, sondern wickelten ihre Geschäfte wie alle anderen Völker ab. Da die erbetene kaiserliche Erläuterung des Mandats bisher ausgeblieben sei, hätten sie guten Glaubens gehandelt. Wenn der Kaiser das Mandat jedoch auf alle Engländer ausdehne, seien sie bereit, Gehorsam zu leisten (1601 11 12). Nachdem der Reichshofrat und böhmische Appellationsrat Ehrenfried von Minkwitz vom Kaiser mit der Untersuchung der Vorkommnisse in Stade beauftragt wurde, fragen Bürgermeister und Rat der Stadt bei ihm an, ob der Kaiser ihnen erlaube, Königin Elisabeth I. von England zu einer gütlichen Einigung aufzufordern, und ob bis dahin die Vollstreckung suspendiert werde (1601 12 31). Erzbischof Johann Friedrich von Bremen teilt Minkwitz mit, die Engländer seien zwar ohne seine Erlaubnis nach Stade gekommen, betrieben dort aber keinen Monopolhandel. Er bittet ihn, die Vollstreckung so lange auszusetzen, bis der Kaiser über die Angelegenheit ausreichend unterrichtet worden sei (1602 01 25). Auch Herzog Otto II. von Braunschweig-Lüneburg setzt sich bei Minkwitz für Stade ein (1602 02 07). Minkwitz verfügt in der Stadt die Inventarisierung und Beschlagnahmung der aus England stammenden Schiffe und Waren. Die Engländer und Einheimischen, die gegen das kaiserliche Mandat verstoßen haben, sollen einen Eid leisten, daß sie sich einem Rechtsverfahren stellen werden (1602 02 15). In ihrer Rechtfertigungsschrift an Minkwitz berufen sich Bürgermeister und Rat Stades erneut darauf, die Engländer betrieben in ihrer Stadt keinen Monopolhandel. Das kaiserliche Mandat richte sich ihrer Meinung nach gegen Kollegien ("Collegia") der englischen Händler im Reich. In Stade fänden jedoch keine solchen Zusammenkünfte statt. Weiter berufen sie sich darauf, gutgläubig gehandelt zu haben, und bitten um Einstellung der Vollstreckung. Sie versprechen, gütliche Verhandlungen zwischen England und dem Reich zu initiieren (1602 02 20). Auch die sich in Stade aufhaltenden Engländer bitten Minkwitz, die Vollstreckung einzustellen und stattdessen gütliche Verhandlungen zu führen. Sie bieten an, sich in England für das Erreichen der angestrebten Ziele einzusetzen (1602 02 20). Minkwitz entscheidet, Bürgermeister und Rat Stades sowie die sich dort
aufhaltenden Engländer sollen sich bei Königin Elisabeth I. dafür einsetzen, daß die Königin im kommenden Juni ihre Gesandten zu gütlichen Verhandlungen auf dem Boden des Reichs abfertigt. Vor, während und nach den Verhandlungen bleibt jedoch die Vollstreckung des kaiserlichen Mandats gegen Stade und die englischen Händler in Kraft. In dem hierüber aufgerichteten Rezeß verweist Minkwitz auch darauf, daß die eigentlich aus Emden vertriebenen Merchant Adventurers dort nach wie vor ihren Monopolhandel betrieben und die Gesellschaft in England ebenfalls noch in voller Blüte stehe, auch wenn Stade diese Sachverhalte zu bemänteln versuche (1602 02 21). Bürgermeister und Rat Stades fertigen Martin von der Medem an den Kaiser ab, um dort ihre Entscheidung zur Wiederaufnahme der englischen Händler zu rechtfertigen. Er soll für gütliche Verhandlungen mit England werben und den Kaiser dazu bewegen, nicht nur seine Kommissare zu solchen Beratungen zu schicken, sondern auch die Vollstreckung gegen Stade für die Dauer der Gespräche auszusetzen. Außerdem lassen sie ihn um Zustellung der Eingaben ihrer Gegner bitten (1602 03 09). Königin Elisabeth I. äußert sich gegenüber Herzog Otto II. von Braunschweig-Lüneburg und der Stadt Stade positiv zum Gedanken gütlicher Verhandlungen (1602 04 16). Daraufhin wendet sich der Herzog von Braunschweig-Lüneburg mit der Bitte an den Kaiser, sich auf Gespräche mit England einzulassen. Als Zeitpunkt schlägt er den kommenden Juli oder August, als Tagungsort die Städte Bremen oder Stade vor (1602 05 21). Bürgermeister und Rat der Stadt Lübeck fragen beim Kaiser an, ob sich die Hansestädte an den Verhandlungen beteiligen dürfen, ohne gegen das kaiserliche Verhandlungsverbot vom 31. Januar 1589 zu verstoßen (1602 07 03). Der Kaiser ernennt Herzog Johann Adolph von Holstein und Minkwitz zu seinen Unterhändlern (1602 08 03). Der Herzog lehnt jedoch Bremen als Tagungsort ab. Als England seinen Alternativvorschlag Lüneburg nicht akzeptiert, lehnt er die kaiserliche Ernennung ab (1602 11 26). Lübeck schlägt dem Kaiser im Namen der Hansestädte den Herzog von Mecklenburg oder von Pommern als Ersatz vor und bittet gleichzeitig, Minkwitz die Vollstreckung gegen Stade zu befehlen, da immer mehr englische Händler dorthin kämen, obwohl das kaiserliche Mandat auch während der Verhandlungen in Kraft sei (1602 12 02). Joachim von Holz, der Hamburger Agent, schlägt dem Kaiser die Ernennung Herzog Ulrichs von Mecklenburg anstatt oder zumindest neben Graf Ernst von Holstein-Schaumburg vor, den er u.a. deswegen für weniger geeignet hält, weil am RKG Verfahren zwischen dem Grafen und Hamburg rechtshängig sind (1602/1603 ?). Nach dem Tod
Königin Elisabeths I. bittet König JakobI. den Kaiser um Suspendierung der Vollstreckung des kaiserlichen Mandats gegen die britischen Händler bis zum Abschluß der durch den Tod der Königin unterbrochenen Gespräche in Bremen (1603 06 25). Die Hansestädte drängen dagegen auf die Vollstreckung (1603 07 25, 27). Vom Kaiser aufgefordert, Stellung zu den britischen Bemühungen um Fortsetzung der Verhandlungen zu nehmen, äußern sie sich skeptisch. Da es bei den Hansestädten Brauch sei, neuen Königen in den Ländern, in den sie Handelsresidenzen unterhielten, zur Thronbesteigung zu gratulieren, erwägen sie jedoch, eine Gesandtschaft nach Großbritannien abzufertigen, um eventuell auf diesem Weg etwas zu erreichen. Sie bitten den Kaiser um Fürbittschreiben für diese Legation an König Jakob I. (1604 04 02). (Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 28/5.) [30] Nachdem Ehrenfried von Minkwitz den Hansetag versäumt hatte, auf dem er mit den Hansestädten über deren Beitrag zur Türkenhilfe verhandeln sollte, versucht er, Lübeck und Hamburg zu Leistung einer Kontribution oder Bereitstellung eines Darlehens zu bewegen, kann jedoch keinen Erfolg verbuchen (1602 02 02). [31] Auf die Aufforderung Ehrenfrieds von Minkwitz, einen Beitrag zur Türkenhilfe zu leisten, erklärt die Stadt Stade, aufgrund erlittener Flutschäden lediglich 4.000 Gulden beitragen zu können. Davon sollen Minkwitz sofort 2.000 Gulden bar und 2.000 Gulden zum 29. September 1602 an einer vom Kaiser zu benennenden Legstatt übergeben werden (1602 06 21). [32] König Jakob I. von Großbritannien ersucht den Kaiser, den britischen Kaufleuten ihre Handelsresidenz in Stade wieder zu gewähren und zu bestätigen (1606 03 08). Reiner Lange, Bürgermeister und Abgesandter der Stadt Stade, bittet den Kaiser ebenfalls, den englischen Kaufleuten in der Stadt ihre Residenz wenn schon nicht unbefristet, dann wenigstens für die Dauer der Vergleichsverhandlungen mit England wieder einzuräumen. Er schlägt vor, der Stadt ein mit kaiserlichem Siegel versehenes Dokument darüber auszustellen, und bittet den Kaiser, ein entsprechendes Antwortschreiben an König Jakob I. ausgehen zu lassen (1607 06 23). In seinem Gutachten spricht sich der Reichshofrat dafür aus, der Stadt Stade eine Bescheinigung des Minkwitzschen Rezesses auszustellen, durch die die Residenz der englischen Händler bestätigt und Stade erlaubt werde, Statuten mit ihnen zu erlassen. Es sollte jedoch bei einem Verbot des Monopolhandels bleiben (1607 07 17, 23). Johann Gransin (Gränsin), der Abgesandte der Hansestädte, bemüht sich wiederholt um Zustellung der Stader Eingabe und bittet darum, nichts zu entscheiden, ohne vorher die Hansestädte angehört zu haben
(1607 07 23, 08 02, 15). Don Gulielmus a St. Clemente, der spanische Orator, unterstützt im Namen Erzherzog Albrechts VII. von Österreichs, des Regenten der königlich-spanischen Niederlande, diese Bitte bei Kaiser und Geheimem Rat (1607 08 07, 14). Der Reichshofrat beschließt, den Hansestädten weder den Brief König Jakobs I. noch die Eingaben der Stadt Stade zuzustellen. Die Zustellung der Akten an den Reichshoffiskal wird bewilligt (1607 09 06). Trotz des ablehnenden Bescheids bittet Gransin Kaiser und Geheimen Rat erneut um Zustellung oder, falls diese verweigert werde, um Suspendierung der Angelegenheit bis der Gesandte der Hansestädte eintreffe (1607 09 10). Die Hansestädte ersuchen um Zustellung der aus England eingetroffenen Schreiben. Gleichzeitig legen sie Zeugenaussagen vor, aus denen zu entnehmen sei, daß die englischen Händler, die sich in Stade aufhielten, diejenigen seien, die eigentlich durch das kaiserliche Mandat verbannt worden wären. Sie berichten von einem Schreiben der deutschen Kaufleute aus London, aus dem hervorgehe, daß sie zunehmend mit Zöllen belegt würden und aus diesem und anderen Gründen keinen Handel mit den Merchant Adventurers treiben könnten, was große Nachteile für sie zur Folge habe. Es sollte nichts entschieden werden, ohne die Hansestädte vorher anzuhören. Falls jedoch bereits eine Entscheidung zugunsten Stades gefallen sei, solle sie suspendiert werden. Der Geheime Rat beschließt, die Angelegenheit wegen ihrer großen Bedeutung von Reichshofrat und Reichshoffiskal erörtern zu lassen (1607 10 29). Nachdem den Hansestädten die Eingabe des Bürgermeister von Stade zugestellt wurde (1607 11 16), legen sie ihren Gegenbericht vor, in dem sie behaupten, Stade habe das kaiserliche Dekret erschlichen, und daher seine Kassierung fordern. Gegen die Stadt soll die Vollstreckung verfügt werden. (Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 28/6, 29/18). [33] Die deutschen Kaufleute in London berichten nach Lübeck, sie hätten in der Zeit, während der ihnen der Stahlhof nicht zugänglich gewesen sei, trotzdem die für ihn fälligen Steuern und Abgaben entrichten müssen. König Jakob I. habe ihnen den Hof inzwischen zwar zurückgegeben, ihnen bleibe aber jeder Handel mit Fremden verboten. Zusätzlich seien ihnen weitere Zölle auferlegt worden (1607 06 12). Wenzel kommt in seinem Gutachten zu dem Schluß, das kaiserliche Dekret, mit dem Stade die Aufnahme der englischen Händler erlaubt werde, solle ohne weitere Anhörung der Parteien kassiert werden. Ihnen und den englischen Kaufleuten sei sofort jeder weitere Handel zu untersagen. Wenzel ist der Ansicht, sowohl Stade als auch die englischen Händler seien der in dem
kaiserlichen Mandat vorgesehenen Strafe verfallen. Letzere hätten sich schuldig gemacht, da sie sich noch bevor ihnen das kaiserliche Dekret die Rückkehr nach Stade erlaubte habe, dort wieder eingeschlichen hätten. Stade sei ebenso der Strafe der neuen Feloniestatuten (in poenas statuentium novam felonia) verfallen. Die Stadt und die englischen Händler müßten dem Kaiser nun auch die Tuche, die aufgrund ihrer Übertretung des kaiserlichen Mandats schon früher an ihn gefallen seien, deren Übergabe aber während des Versuchs einer gütlichen Einigung suspendiert worden sei, tatsächlich herausgeben. Reiner Lange, der Bürgermeister von Stade, müsse dafür, daß er die Vollstreckung des kaiserlichen Mandats versäumt habe, die vorgesehene Strafe von 50 Mark lötigem Gold zahlen, die in den Reichsabschieden auf 100 Mark erhöht worden sei. Da er darüber hinaus alles unternommen habe, damit Mandaten des Kaisers und des Reichs nicht gehorcht werde, und damit die Position des König von Großbritannien gestärkt habe, solle der Hofprofoß ihn in Haft nehmen lassen und seine Papiere beschlagnahmt werden, um eine gründliche Untersuchung gegen ihn durchzuführen. Nach der Vorlage seines Gutachtens drängt Wenzel beim Kaiser wiederholt auf eine Entscheidung.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an Graf Enno III. von Ostfriesland, unter Androhung der im kaiserlichen Mandat vorgesehenen Strafen, die Merchant Adventurers und ihren Monopolhandel in seinem Herrschaftsgebiet nicht zu dulden. Falls er Einwände gegen die Vorwürfe der Hansestädte vorbringen will, soll er dies innerhalb von zwei Monaten tun, 1600 10 23 (im Reichshofrat beschlossen [1600] 08 28; im Geheimen Rat beschlossen [1600] 09 06 und 17; im Reichshofrat abgehört und angenommen 1600 10 24), fol. 443v-445v. Gutachten des Reichshofrats: Keine Vollstreckung gegen die acht in Stade gelandeten englischen Schiffe, da unklar ist, ob sie den Merchant Adventurers gehören, das kaiserliche Mandat sich aber noch nicht auf alle englischen Händler bezieht, 1601 07 18, fol. 40r-45v. Kaiserlicher Befehl an den Reichshofrat, auf der Basis der beiliegenden Supplikation Lübecks zu entscheiden, ob er bei seinem Beschluß vom 18. Juli 1601 bleibt, 1601 08 03, fol. 46r-47v. Gutachten der Hofkammer für den Geheimen Rat Karl von Liechtenstein: Gegen die acht englischen Schiffe ist die Vollstreckung vorzunehmen, 1601 08 04, (Orig.) fol. 51r-53v. Gutachten der Hofkammer für den Kaiser: Entsendung Ehrenfrieds von Minkwitz nach Stade zur Durchführung einer Untersuchung; bei vorliegendem Verstoß gegen das kaiserliche Mandat Beschlagnahme der englischen Schiffe und Waren sowie Vorgehen des Reichshoffiskals gegen die englischen Händler und die Stadt Stade entsprechend der im Mandat vorgesehenen Strafen (laut Vermerk stimmt der Reichshofrat dem Gutachten zu), 1601 09 28, fol. 60r-61v, (2. Exemplar) fol. 62r-63v. Kaiserliches Kredenzschreiben für Minkwitz an Erzbischof Johann Friedrich von Bremen, Graf Enno III. von Ostfriesland, die Städte Lübeck, Hamburg, Bremen und Stade, 1601 11 03, (Konz.) fol. 108r-109v, (Konz.) fol. 110r-111v. Kaiserliches Schreiben an die Königin von England: Ablehnung einer Kassierung oder Suspendierung des kaiserlichen Mandats, 1601 11 13, fol. 118r-119v. Gutachten des Reichshofrats (Instruktionen für Ehrenfried von Minkwitz mit Begleitschreiben des Reichshofrats), 1601 11 27, (Begleitschreiben in dreifacher Ausführung) fol. 120r-121v, fol. 122r-123v, fol. 124r-125v, (Instruktion, von Reichshofrat und Geheimem Rat abgehört und angenommen, Konz. in duplo) fol. 126r-135v, fol. 136r-145v. Kaiserliche Ernennung Herzog Johann Adolphs von Holstein zum Unterhändler in den geplanten Gesprächen mit den Abgesandten der Königin von England in Bremen, 1602 08 03, fol. 286r-287v, (Konz.) fol. 288r-289v. Kaiserliche Antwort an Herzog Otto II. von Braunschweig-Lüneburg: Der Herzog von Holstein und Minkwitz werden ihn über die kaiserlichen
Beschlüsse informieren, 1602 08 03, fol. 290r-291v, (Konz.) fol. 292r-293v. Kaiserliche Ratifikation des Minkwitzer Rezesses. Minkwitz wird zum Unterhändler in den geplanten Verhandlungen mit den Abgesandten Königin Elisabeths I. in Bremen ernannt, 1602 08 03, fol. 294r-295v, (Konz.) fol. 296r-297v. Gutachten des Reichshofrats (Änderung des mit Königin Elisabeth I. vereinbarten Orts für die Abhaltung von Gesprächen; Instruktionen für die zu diesen Gesprächen zu entsendenden kaiserlichen Kommissare), 1602 12 18, fol. 172r-174v, (2. Exemplar) fol. 175r-176v. Gutachten des Reichshofrats (fortdauernder englischer Handel), 1603 01 14, fol. 353r-356v. Kaiserliche Ernennung Graf Ernsts von Holstein-Schaumburg zum Unterhändler in den geplanten Gesprächen mit den Abgesandten Königin Elisabeths I., 1603 01 27, (Konz.) fol. 358r-360v. Instruktionen für die Verhandlungen der kaiserlichen Unterhändler Herzog Ernst II. von Braunschweig-Lüneburg, Graf Johann VIII. von Oldenburg und Minkwitz mit den Abgesandten Königin Elisabeths I., 1603 01 27, (Konz.) fol. 361r-366v. Kaiserlicher Kommissionsauftrag an Herzog Ernst II. von Braunschweig-Lüneburg zu gütlichen Verhandlungen mit den Abgesandten Königin Elisabeths I., 1603 01 27 (beschlossen, verlesen und zugestimmt 1602 12 20), (Konz.) fol. 367r-370v. Kaiserliche Mitteilung an Minkwitz: Ernennung des Herzogs von Braunschweig-Lüneburg und des Grafen von Oldenburg zu kaiserlichen Kommissaren in den Verhandlungen mit den Abgesandten Königin Elisabeths I. mit Übersendung der kaiserlichen Instruktionen, 1603 01 27 (beschlossen, verlesen und zugestimmt 1602 12 20), (Konz.) fol. 371r-372v. Kaiserliche Mitteilung an Herzog Johann Adolph von Holstein über die Ernennung anderer kaiserlicher Kommissare an seiner Statt, 1603 01 27, (Konz.) fol. 373r-374v. Kaiserliche Instruktionen für den Graf von Holstein-Schaumburg und Minkwitz für die Verhandlungen zwischen den Hansestädten und England, 1603 02 13, fol. 380r-385v. Kaiserliche Erwiderung an Sir Stephen Le Sieur, den Abgesandten König Jakobs I. von Großbritannien. Die Bitte um Suspendierung der Vollstreckung des kaiserlichen Mandats wird abgelehnt, 1603 10 11, fol. 414r-415v, fol. 416rv; fol. 417r-418v. Kaiserliche Mitteilung an die Hansestädte über die Bemühungen König Jakobs I. um eine Fortsetzung der Bremer Verhandlungen, mit der Aufforderung zur Stellungnahme, 1604 02 10, fol. 419r-420v, (Konz.) fol. 421r-422v, fol. 424r-425v. Kaiserliche Mitteilung an die Stadt Lübeck, daß dem vorherigen kaiserlichen Schreiben an die Hansestädte Abschriften der Bitte des britischen Abgesandten Le Sieur und der kaiserlichen Antwort darauf beigelegt
wurde, 1604 02 10, fol. 419r-420v. Beschluß des Geheimen Rats: Die Akten sollen in die Kanzlei übergeben und von dort Hämmerle zugeleitet werden. Der Fiskal soll seine Anliegen dazu vortragen, 1607 08 18, (Vermerk) fol. 453v. Kaiserliches Dekret: Erneute Bestätigung des Minkwitzer Rezesses; Zulassung einer Handelsresidenz für die englischen Händler in Stade mit Verbot des Monopolhandels; Erlaubnis für Stade, Handelsstatuten mit den englischen Händlern aufzurichten), 1607 09 29, fol. 457r-458v, fol. 459r-460v. Beschluß des Geheimen Rats: Die von den Hansestädten erbetene Zustellung soll gewährt werden, 1607 09 29, (Vermerk) fol. 463v. (Fortsetzung von Antiqua 27-1)
Bemerkungen:Die Darstellung der einzelnen Vorgänge in Feld 7 (Vorgangsgegenstand) stützt sich weitestgehend auf die jeweiligen Inhaltsangaben im Bericht Wenzels, ohne in jedem Einzelfall zu überprüfen, ob er das jeweilige Dokument korrekt wiedergegeben hat. Die Datumsangaben in diesem Feld geben die Datierung des referierten Stücks im Bericht wieder. Den Beilagen wurden auch Stücke zugeordnet, die im Bericht Wenzels nicht referiert werden, von Numerierung und Inhalt her aber eindeutig zu den Beilagen seines Gutachtens gehören. Hämmerle legte im RHR einen eigenen Bericht zu dieser Materie vor, s. Antiqua 29/19. Für einige der in Wenzels Bericht referierten Vorgänge gibt es neben den als Beilagen aufgenommenen Akten eine weitere Aktenüberlieferung. Diese Vorgänge wurden in die Einzelverzeichnung aufgenommen und die Zusammenhänge durch entsprechende Quervereise kenntlich gemacht, s. Antiqua 28/2-6. Fol. 327-329 und fol. 450-451 Furtum Hauck.
Umfang:Fol. 1-483
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

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