Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 28-3 |
Titel: | Hansestädte contra Stade; zu Antiqua 27/1 und 28/1 [18]: Im Zusammenhang mit den Anschuldigungen, die Stadt Stade würde gegen das kaiserliche Mandat zur Ausweisung der Merchant Adventurers aus dem Reich verstoßen, bittet die Stadt um Erläuterung, ob das Mandat auch gegen englische Händler anzuwenden sei, wenn sie keinen Monopolhandel betrieben, sondern sich nach den Handelsgepflogenheiten des Reichs richteten. Die Hansestädte beschuldigen Bürgermeister und Rat der Stadt Stade, gegen das kaiserliche Mandat zu verstoßen, indem sie den Merchant Adventurers wieder erlaubten, Stade mit ihren Schiffen anzulaufen und weiterhin Handel mit ihnen trieben, den sie jedoch zur Tarnung nicht mehr direkt, sondern durch Mittelsmänner abwickelten. Die Beschuldigten wenden dagegen ein, daß sie nach Verkündung des Mandats die Merchant Adventurers nur noch so lange in ihrer Stadt geduldet hätten, bis das Wetter ihnen ermöglicht habe, nach England abzusegeln. Während dieser Wartezeit habe jedoch kein Handel mehr mit ihnen stattgefunden. Zwar hätten auch nach Veröffentlichung des Mandats englische Schiffe Stade angelaufen, jedoch noch vor Ende der im Mandat gesetzten Frist. Sie seien entweder sofort wieder umgekehrt oder von den abreisenden Merchant Adventurers zum Abtransport ihrer Güter benutzt worden. Stade habe, wie im ganzen Reich üblich und auch in anderen Städten praktiziert, Engländern zum Eintreiben von Schulden Aufenthalt in der Stadt sowie die Durchreise erlaubt. Bei den englischen Tuchen, die sich angeblich in der Stadt befänden, handele es sich um Ware, die der Leipziger Kaufmann Martin Schomertz im Auftrag des Kaisers selbst erstanden habe. Die Anschuldigungen der Hansestädte seien Teil ihrer Kampagne gegen die Stadt Stade, in der sich besonders Hamburg hervortue, seit Stade für die fünf gegen Hamburg am Reichskammergericht anhängigen Prozesse kaiserlichen Promotorialschreiben bewilligt worden seien. Tatsächlich aber betreibe Hamburg selbst in Mißachtung des kaiserlichen Mandats nach wie vor Handel mit England. Bürgermeister und Rat der Stadt Stade ersuchen deshalb den Kaiser, keine Entscheidung gegen sie zu treffen, ohne ihnen Gelegenheit zu eine Stellungnahme zu geben. Außerdem bitten sie, die ihnen bereits bewilligten Promotorialschreiben möglichst bald ausfertigen zu lassen. |
Entstehungszeitraum: | 1598 - 1599 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hansestädte |
Beklagter/Antragsgegner: | Stade, Stadt |
Entscheidungen: | Kaiserliches Dekret zum Gesuch der Stadt Stade, die für die Ausweisung der Merchant Adventurers gesetzte Frist zu verlängern (abgelehnt), 1598 02 28, fol. 1rv. |
Umfang: | Fol. 1-15 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1629 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211699 |
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