Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 29-2 |
Titel: | Hansestädte contra England; Bitte um kaiserliches Tätigwerden wegen Nichtverlängerung von Handelsprivilegien |
Entstehungszeitraum: | 1566 |
Darin: | Fürbittschreiben Kaiser Ferdinands I. an Königin Elisabeth I., undat., fol. 6rv. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hansestädte; für sie: Lübeck, Abgesandte der Stadt; Köln, Abgesandte der Stadt |
Beklagter/Antragsgegner: | England, Königin Elisabeth I. von |
Gegenstand - Beschreibung: | Die Abgesandten der Städte Lübeck und Köln führen im Namen der Hansestädte aus, seit fast 300 Jahren seien sie im Besitz von Gewerbe- und Handelsprivilegien der englischen Könige sowie freien Handelsresidenzen in London und zwei weiteren Städten. Bereits unter König Edward VI. sei es zu Eingriffen in diese Privilegien gekommen, die zwar nach gütlichen Verhandlungen mit Königin Maria I. zunächst unterblieben, dann jedoch verstärkt wieder aufgetreten seien. Auch die fünf Gesandtschaften, die die Hansestädte inzwischen zu Königin Elisabeth I. geschickt hätten, hätten die Situation nicht verbessert. Königin Elisabeth I. habe nicht nur in Verletzung der alten Privilegien den Zoll für die Hansestädte erhöht, sondern auch die Bestätigung alter Verträge und Freiheiten verweigert. Trotz eines Fürbittschreibens Kaiser Ferdinands I. lehne die Königin sowohl gütliche Verhandlungen als auch eine Vermittlung durch den Kaiser, König Philipp II. von Spanien sowie andere neutrale Fürsten, Kommunen oder Universitäten ab. Der Verlust ihrer Privilegien bringe nicht nur wirtschaftliche Nachteile für die Hansestädte mit sich, sondern werde es ihnen auf Dauer auch unmöglich machen, Reichssteuern zu zahlen. Zusätzlich werde das Monopol im Tuchhandel, das sich die englischen Kaufleute im Reich anmaßten, zu weiterer Teuerung führen. Die Hansestädte bitten den Kaiser um Unterstützung ihres Anliegens bei Königin Elisabeth I., damit sie entweder ihre Privilegien zurückerhalten oder die Königin einer neutralen Vermittlung durch den Kaiser, andere Könige, Fürsten, Universitäten oder Kommunen zustimmt. |
Bemerkungen: | Zu diesem Vorgang s. auch Antqua 27/1 und 28/1 [1]. |
Umfang: | Fol. 1-7 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1596 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211706 |
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