Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 31-11 |
Titel: | Stralsund contra Dänemark; Bitte um kaiserlichen Befehl und Fürbittschreiben wegen Freigabe von Personen und Gütern |
Entstehungszeitraum: | 1570 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Stralsund, Bürgermeister und Rat |
Beklagter/Antragsgegner: | Dänemark, König Friedrich II. von |
Gegenstand - Beschreibung: | Bürgermeister und Rat der Stadt Stralsund berichten dem Kaiser, obwohl sie im Krieg zwischen Dänemark und Schweden von beiden Seiten aufgefordert worden seien, deren Partei zu ergreifen, habe sich die Stadt für die Neutralität entschieden. Ihre Antwort sei von König Friedrich II. von Dänemark zunächst wohlwollend angenommen worden. Dann habe er jedoch Schiffe und Waren Stralsunder Kaufleute beschlagnahmen, die Händler inhaftieren und ihre alten Privilegien aufheben lassen. Bürgermeister und Rat bitten den Kaiser zunächst um einen Befehl an die kaiserlichen Kommissaren, die an den geplanten Friedensverhandlungen in Alt Stettin teilnehmen sollen, sich für die Rückerstattung der Schiffe und Güter sowie die Freilassung der Gefangenen einzusetzen. Da sie befürchten, die Kommissare könnten allein nichts ausrichten, ersuchen sie den Kaiser später zusätzlich um ein Fürbittschreiben an den König von Dänemark. |
Entscheidungen: | Kaiserlicher Befehl an die zu den Friedensverhandlungen abgeordneten kaiserlichen Kommissare Herzog Johann Friedrich von Pommern, Graf Joachim von Schlick, Christoph von Karlowitz und Kaspar von Minkwitz, sich für das Anliegen von Bürgermeister und Rat der Stadt Stralsund einzusetzen, 1570 08 12, (Konz.) fol. 9r-10v, fol. 12r-14v. Beschluß des Reichsrats: Die Bitte von Bürgermeister und Rat der Stadt Stralsund um einen entsprechenden Kaiserlicher Befehl an die kaiserlichen Kommissare soll unterstützt werden, 1570 09 22, (Notiz der Mainzer Erzkanzlei), fol. 15r-16v. Kaiserliches Schreiben an König Friedrich II., 1570 10 12, (Konz.) fol. 17r-18r. |
Umfang: | Fol. 1-18 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1600 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211771 |
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